Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Verkehrsbetriebe der Stadt St.Gallen,
zu Hdn. von
Philipp Sutter, Steinachstrasse 42,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41712439540,
E-Mail:
philipp.sutter@stadt.sg.ch,
URL
www.vbsg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung Batteriebusse
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die VBSG beabsichtigen sieben Standard-Batteriebusse 12 m und fünf Midibusse bis 10.5 m mit Depotladung über Stecker CCS Combo 2 zu beschaffen. Die Dimensionierung der Batteriepakete sollen den ganzjährigen Betrieb der Batteriebusse auf den Linien 9, 10, 11 und 12 ermöglichen.
-
Los-Nr
1
- Kurze Beschreibung: Standard-Batteriebus 12 m, 3-türig
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 34121100 - Busse für den öffentlichen Verkehr, | | 34121400 - Niederflurbusse, | | 34144910 - Elektrobusse |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Ebusco BV, Vuurijzer 23,
5753SV
Deurne,
Niederlande,
Telefon:
+31881100200,
E-Mail:
steven@ebusco.com
Preisspanne der eingegangenen Angebote:
CHF von 4'513'068.00
bis 5'565'000.00
ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 22.09.2023
Meldungsnummer
1365183
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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