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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1396925
19.02.2024|Projekt-ID 270355|Meldungsnummer 1396925|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 19.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Kanton Zürich, Baudirektion, Tiefbauamt, Stab,  zu Hdn. von Max Häberli, Walcheplatz 2,  8090  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 259 31 54,  E-Mail:  max.haeberli@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Winterdienst TBA ZH. ASNE Route 6a
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Winterdienstarbeiten auf Autobahnen. Einsatzgebiet A3, Routenbeginn Wädenswil, Einsatzart: pflügen

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [20] Neben- und Hilfstätigkeiten des Verkehrs

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  90620000 - Schneeräumung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Dreieck - Transfer Transport und Logistik AG, Zürichstrasse 103,  8134  Adliswil,  Schweiz,  Telefon:  044 480 22 44,  E-Mail:  m.hennecke@dreieck-transfer.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 288.37 mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: beste Erfüllung der Zuschlagskriterien (Preis 60%, Trägerfahrzeug 40%)

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 08.12.2023
Meldungsnummer 1381871

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 09.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Die angefochtene Ausschreibung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen