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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1397009
26.02.2024|Projekt-ID 274666|Meldungsnummer 1397009|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 26.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: ETH Zürich
Beschaffungsstelle/Organisator: ETH Zürich, Informatikdienste,  zu Hdn. von Thomas Benz, Binzmühlestrasse 130 / OCT G44,  8092  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 632 11 11,  E-Mail:  gatt-wto@id.ethz.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Adresse gemäss Kapitel 1.1

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

15.03.2024
Bemerkungen: Bis zum genannten Datum werden schriftliche Fragen im Forum von www.simap.ch entgegengenommen. Danach
werden Sie anonymisiert und zusammen mit den entsprechenden Antworten wiederum auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.04.2024 Uhrzeit: 16:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Einreichen der Angebote gemäss Pflichtenheft

1.5 Datum der Offertöffnung:

09.04.2024

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Eine Kombination

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Records Management System

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Beschaffung, Implementierung und Einführung eines Records Management Systems für das Generalsekretariat (GS) und den
Rechtsdienst (RD) sowie später bei Bedarf noch weiteren Abteilungen innerhalb der ETH Zürich.

2.7 Ort der Lieferung

Ausgewählte Standorte der ETH in Zürich

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

48 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Jährlich zu beauftragende Verlängerungsoption um jeweils 1 Jahr bis max. 2033.

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Gemäss Pflichtenheft

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 01.07.2024 und Ende 01.01.2025
Bemerkungen: Termine können noch ändern.

3. Bedingungen

3.5 Bietergemeinschaft

Nicht zugelassen

3.6 Subunternehmer

Zugelassen

3.7 Eignungskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

bis: 31.12.2024

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.