Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 14.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Primarschule Müllheim
Beschaffungsstelle/Organisator: Primarschule Müllheim,
zu Hdn. von
Pius Nauer, Im Wiel 6,
8555
Müllheim,
Schweiz,
Telefon:
+41 52 763 14 60,
E-Mail:
info@ps-muellheim.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Neubau Primarschule und MZH Müllheim, BKP 281.0 Zementestrich und Hartbetonbeläge
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Unterlagsböden aus Zement mit Trittschalldämmung und Abdichtung gegen aufsteigende Feuchtigkeit. Hartbetonbeläge zweischichtig, teilweise geschliffen und eingefärbt.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2810 - Estriche (Unterlagsböden),
| | 2811 - Fugenlose Bodenbeläge |
Normpositionen-Katalog (NPK): | 661 - Estriche schwimmend oder im Verbund,
| | 662 - Bodenbeläge aus Zement, Magnesia, Kunstharz und Bitumen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Repoxit AG, Spinnereiweg 9,
8307
Effretikon,
Schweiz,
Telefon:
052 2440909,
E-Mail:
c.wettmer@repoxit.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 623'624.70 mit MWSt.7.7%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Offerte weist, unter Berücksichtigung der in der Ausschreibung festgelegten Vergabekriterien, das wirtschaftlich
günstigste Angebot und die beste Erfüllung der Zuschlagskriterien aus.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 18.11.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1377895
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 09.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit Eröffnung beim Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau, Frauenfelderstrasse
16, 8570 Weinfelden, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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