Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1397083
14.02.2024|Projekt-ID 274698|Meldungsnummer 1397083|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 14.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Statistik BFS
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,  zu Hdn. von Einkauf IT, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 50 03,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

F24052 - Pflege, Support, Betrieb und Weiterentwicklung der Applikation MAS 2024 - 2029

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: JAXForms AG, Franklinstrasse 7,  8050  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 255 01 69,  E-Mail:  info@jaxforms.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'355'196.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Inkl. Option (siehe Ziffer 4.4)

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag erhält die Firma JAXForms AG (ehemals XCENTRIC technology & consulting GmbH), damit der laufende Betrieb der Applikation MAS sichergestellt werden kann, bis feststeht, ob und in welcher Form diese inskünftig weiterbetrieben wird. Die Firma XCENTRIC erhielt bereits am 11.02.2019 einen Zuschlag im Rahmen der offenen Ausschreibung «(18109) 317 Pflege, Support, Weiterentwicklung und Betrieb Applikation MAS». Sie ist Eigentümerin der Plattform JAXForms, auf welcher die Applikation MAS in ihrer aktuellen Form als einzige Lösung laufen kann. Technische Restriktionen sowie das Know-how der Firma in Bezug auf Wartung, Weiterentwicklung und Gewährleistung des Leistungsniveaus verunmöglichen die Übertragung der heutigen Applikation auf eine andere Anbieterin. Aufgrund von unverhältnismässigen Kostenfolgen, welche die Neuentwicklung einer eigenen Plattform für den Betrieb der Applikation MAS bzw. deren Anpassung zwecks Betriebs auf einer anderen bereits bestehenden Plattform nach sich ziehen würden, werden die Leistungen gemäss Artikel 21 Absatz 2 Buchstabe e BöB an die bisherige Vertragspartnerin vergeben. Es ist davon auszugehen, dass sich die technologischen und/oder gesetzlichen Rahmenbedingungen im Verlauf der nächsten paar Jahre verändern werden, sodass die Applikation MAS per Ende der vorliegenden freihändigen Vergabe durch eine neue, im offenen Verfahren zu beschaffende Lösung abgelöst werden kann.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 13.02.2024

4.4 Sonstige Angaben

Grundauftrag GL01: Betrieb & Support Applikation MAS
- Leistungsumfang: CHF 1'064'482.00 inkl. MwSt. 8.1%
- Leistungszeitraum: 01.07.2024 – 30.06.2029

Grundauftrag GL02: Pflege Applikation MAS
- Leistungsumfang: CHF 609'684.00 inkl. MwSt. 8.1%
- Leistungszeitraum: 01.07.2024 – 30.06.2029

Option OP01: Weiterentwicklung Applikation MAS
- Leistungsumfang: CHF 681'030.00 inkl. MwSt. 8.1%
- Leistungszeitraum: 01.07.2024 – 30.06.2029

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.