Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 07.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Nord, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 482 75 11,
Fax:
+41 58 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N02 Tunnel Belchen Zweite Instandsetzung (BZI) - Los 101 VoMa Bau Röhre MIT
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das Los 101 umfasst die Ausführung vorgezogener Massnahmen in der Tunnelröhre Mitte (MIT). Dazu gehören insbesondere Instandsetzungsmassnahmen an der Zwischendecke und am Kalottengewölbe sowie Ausbruch, Sicherung und Verkleidung von Querverbindungen (bzw. von Teilen davon).
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE Marti STB
Name: c/o Marti AG Solothurn, Bielstrasse 102,
4500
Solothurn,
Schweiz,
Telefon:
032 625 07 07,
E-Mail:
offerten@marti-solothurn.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 16'216'827.54 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach Evaluation der eingegangenen Offerte wurde der Anbieter als geeignet und als wirtschaftlich sowie finanziell leistungsfähig qualifiziert. Die Offerte des einzigen Anbieters ist somit in ihrer Gesamtheit die vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 06.10.2023
im Publikationsorgan: Informationssystem über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz (www.simap.ch)
Meldungsnummer
1356111
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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