Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG Infrastruktur, Einkauf Energie
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Infrastruktur, Einkauf Energie,
zu Hdn. von
Philipp Meyer, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
000,
E-Mail:
einkauf.energie@sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- UL313 Kabelanlage FU Seebach-UW Zürich
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Das UW Zürich ist mit den zwei 132kV Übertragungsleitungen UL313 SE-ZH1 und SE-ZH2, die durch den Wipkingertunnel geführt werden, mit dem UW Seebach verbunden. Für den geplanten Ausbauschritt ist eine Leistungserhöhung der UL313 vorgesehen. Die heutige Kapazität von 72 MVA soll auf 98 MVA ausgebaut werden. Dazu sind auf dem gesamten Trassee grössere Kabel- und Freileitungsseilquerschnitte erforderlich.
Die Beschaffung setzt sich insbesondere aus folgenden Tätigkeiten zusammen: • Kalibrierung • Herstellung Kabel und Komponenten • Lieferung, Ablad, Montage der Kabelanlage und Inbetriebsetzung • Rückbau des alten Kabels inklusive Garnituren und Zubehör • vollständige Dokumentation.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31321300 - Hochspannungskabel |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Nexans Suisse SA, Rue de la Fabrique 2,
2016
Cortaillod,
Schweiz,
Telefon:
+41 32 843 54 11,
E-Mail:
isabelle.marletaz@nexans.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 5'588'246.00 ohne MWSt.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 21.10.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1370207
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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