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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1397385
15.02.2024|Projekt-ID 271353|Meldungsnummer 1397385|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 15.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strassenregion IV,  zu Hdn. von Roman Rüegg, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 05,  E-Mail:  roman.rueegg@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Schwerzenbach, 744 Greifenseestrasse, km 0.045 - 0.485
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Grabenaushub EKZ, WV, Entw. ca. 1’500 m3
Spriessung ca. 1’500 m2 Wasserleitungsgrabenca. 420 m
Verlegen Rohrblock EKZ ca. 780 m
Verlegen PP-Rohr bis DN 250 ca. 70 m
Erstellen Randabschlüsseca. 1'800 m
Belag fräsen/abbrechenca. 5'500 m2
Einbau Beläge ca. 1'700 t

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Hagedorn AG, Rainstrasse 4,  8706  Meilen,  Schweiz,  Telefon:  +41 43 844 11 28,  E-Mail:  info@hagedorn.ch
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'395'804.75  bis  1'728'651.10   mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 22.12.2023
Meldungsnummer 1385447

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 08.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.