Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 28.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,
zu Hdn. von
Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 14,
E-Mail:
beschaffungswesen@bern.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,
3011
Bern,
Schweiz,
Telefon:
031 321 73 14,
E-Mail:
KeineOffertenperMail@bern.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 14.03.2024
- Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 21.03.2024 auf www.simap.ch.
2. Fragerunde Fragen: 05.04.2024 Beantwortung: 12.04.2024
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 07.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gleisersatz und Sanierung Kornhausbrücke" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 13.05.2024
1.6 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Bauauftrages-
Ausführung
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Gleisersatz und Sanierung Kornhausbrücke Bern
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 219004
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45221119 - Bauarbeiten zur Erneuerung von Brücken |
Baukostenplannummer (BKP): | 2117 - Instandsetzungsarbeiten,
| | 211 - Baumeisterarbeiten |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- - Ersatz best. Gleisanlage inkl. Schienenauszüge, Gleisentwässerung, weitere Einbauelemente.
Systemwechsel Gleisoberbau auf das ERS von edilon)(sedra im Brückenbereich. - Ersatz Hochmasten / Fahrleitungen im Brücken- und Vorlandbereich. - Erneuerung Brückenabdichtung, Belag und Dilatationsfugen (Fahrbahn und Gehwege). - Sanierung Brückenentwässerung inkl. zwei neue SS auf Niveau Aare. - Zwei neue Kabeltrassen im Fachwerk der Brückenplatte (Feeder / NTS) inkl. Aufhängung. - Stahlbau- und Korrosionsschutzarbeiten im Fachwerk der Brückenplatte. - Erdbebenertüchtigungsmassnahmen an den best. Brückenlagern. - Neue Bauwerks- und Gleiserdung. - Ersatz seitliche Dachrinnen und Abtropfnasen. - Partielle Sanierung des Natursteins der Pfeiler. - Anpassung / Ergänzung best. Werkleitungen in den Vorlandbereichen.
2.7 Ort der Ausführung- Bern, Stadtteil 1 und 5
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 09.08.2024, Ende: 31.03.2026
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Die obigen Termine sind abhängig von den politischen Entscheidfindungsprozessen sowie den Projekt- und Kreditgenehmigungen und sind daher als approximativ zu betrachten. Terminverschiebungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1: Bereinigter Angebotspreis:
Gewichtung 35%
ZK2: Fachkompetenz der Schlüsselpersonen; die Leistungen in den Referenzen müssen mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich Arbeitsinhalt und Umfeld vergleichbar sein; Schlussabnahme aller Referenzprojekte 01.01.2013 bis 07.05.2024. Es sind auch Referenzprojekte zulässig, welche die Referenzperson bei vorhergehenden Arbeitgebern ausgeführt hat. // ZK2.1Bauführer (Gewichtung 10%). Ausbildung: Diplom Bauführer oder gleichwertig, mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Bauführer Brücken- und Strassenbau. Nachfolgende Punkte müssen jeweils bei mindestens einer (1) der zwei (2) abzugebenden Referenzen erfüllt sein: Instandsetzung von Brückenkonstruktionen (Betonsanierung), Strassenbahn- und Strassenbau, Intensivbaustelle (Mehrschichtbetrieb). Es müssen nicht alle Punkte bei der gleichen Referenz erfüllt sein. Nachfolgende Punkte müssen bei beiden (2) der zwei (2) abzugebenden Referenzen erfüllt sein: Bauen im dicht besiedelten Raum, Bausumme > CHF 1.0 Mio. (exkl. MwSt.). // ZK2.2Chefpolier (Gewichtung 10%). Ausbildung: Diplom Baupolier oder gleichwertig, mind. 5 Jahre Berufserfahrung als Polier Brücken- und Strassenbau. Nachfolgende Punkte müssen jeweils bei mindestens einer (1) der zwei (2) abzugebenden Referenzen erfüllt sein: Instandsetzung von Brückenkonstruktionen (Betonsanierung), Strassenbahn- und Strassenbau, Intensivbaustelle (Mehrschichtbetrieb). Es müssen nicht alle Punkte bei der gleichen Referenz erfüllt sein. Nachfolgende Punkte müssen bei beiden (2) der zwei (2) abzugebenden Referenzen erfüllt sein: Bauen im dicht besiedelten Raum, Bausumme > CHF 1.0 Mio. (exkl. MwSt.):
Gewichtung 20% ZK3: Nachhaltigkeitsbericht mit möglichen projektspezifischen Massnahmen zur Steigerung der Nachhaltigkeit (Logistik, Material, Realisierung, Personal, etc.):
Gewichtung 15% ZK4: Plausibilisierung Terminprogramm Bauherrschaft mit Darstellung des Ressourcenbedarfs:
Gewichtung 30%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
- Bemerkungen: Es wird nur die Amtsvariante zugelassen und bewertet.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Bemerkungen: Voraussichtlich:
Baubeginn Gerüstbau: 28.10.2024 Baubeginn Baumeister: 17.02.2025 Inbetriebnahme Trambetrieb: 14.11.2025 Bauende (Baustelle geräumt): 19.12.2025 Abgabe Schlussdokumente: 31.03.2026
Die Termine sind abhängig von den politischen Entscheidfindungsprozessen sowie den Projekt- und Kreditgenehmigungen und sind daher als approximativ zu betrachten. Terminverschiebungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und
sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen: - Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen (Leistungsortsprinzip). - Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden. - Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.
Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.
Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.
Wirtschaftlich, technische und ökologische Anforderungen sowie verlangte finanzielle Garantien und Angaben: Mängel- und Garantiefrist nach SIA 118.
Die Rügefrist für offensichtliche und verdeckte Mängel beträgt ab Datum der Abnahme für alle Arbeiten und Lieferungen 5 Jahre (in Abweichung von Art. 172 der SIA-Norm 118).
3.5 Bietergemeinschaft- Bietergemeinschaften sind zugelassen: Die Mitglieder bilden eine eigene Gesellschaft und haben die Federführung einer Firma zu übertragen. Sie haben ein eigenes Konto einzurichten und eine eigene MWST-Nr. bei der eidgenössischen MWST-Verwaltung zu beantragen. Die Mitglieder einer Bietergemeinschaft können nur in einer Bietergemeinschaft teilnehmen.
3.6 Subunternehmer- Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1:Fachkompetenz (technische Leistungsfähigkeit; die Referenzen müssen mit dem vorliegenden Projekt hinsichtlich Arbeitsinhalt und Umfeld vergleichbar sein; Schlussabnahme aller Referenzprojekte 01.01.2013 bis 07.05.2024). -1 Referenzprojekt «Instandsetzung Brücke mit Fahrbahnübergängen»; Auftragssumme > CHF 2 Mio. (exkl. MwSt.). -1 Referenzprojekt «Strassenbahn und Strassenbau inkl. Werkleitungen, in dicht besiedeltem Raum»; Auftragssumme > CHF 0.8 Mio. (exkl. MwSt.). -1 Referenzprojekt «Gerüstbau in Leichtbauweise an Brücke»; Auftragssumme > 0.5 Mio. -1 Referenzprojekt «Montage Sanitär-/Leitungsbau mit Dilatationen»; Auftragssumme > CHF 0.1 Mio. (exkl. MwSt.). -1 Referenzprojekt «Instandsetzung Natursteinmauerwerk» > CHF 0.1 Mio. (exkl. MwSt.). Die technische Leistungsfähigkeit kann durch die Firma, ARGE oder durch verbindlich zugesicherte Subunternehmende, die nicht mehr auswechselbar sind, nachgewiesen werden. Bei einem verbindlich zugesicherten Subunternehmenden ist die Zusammenarbeit schriftlich durch ihn zu bestätigen.
EK2:Qualitätsmanagement, Mindestanforderung: Zertifizierung des Anbieters (bei Arbeitsgemeinschaften die federführende Firma sowie die Firma mit der technischen Leitung) nach ISO 9001:2020 oder gleichwertig.
EK3:Leistungsfähigkeit (Umsatz), Mindestanforderung: Einzelanbieter > CHF 20.0 Mio. / Jahr ARGE Partner je > CHF 10.0 Mio. / Jahr
EK4 Einhaltung der von der Bauherrschaft vorgegebenen Arbeitszeiten und Termine gemäss den Dokumenten B und C.
Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.
Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV: - Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration - Detaillierter Betreibungsregisterauszug - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer - Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer - Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge - Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge - Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge - Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag) - Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG - Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR
Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).
Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.
Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.
Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.
Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.02.2024
bis
07.05.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019). Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden. Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten. Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet, an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden muss.
Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen. In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich (Art. 44 und 45 IVöB 2019).
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Keine
4.6 Sonstige Angaben- 1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).
Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet: 5.0 = ausgezeichnet 4.0 = gut 3.0 = genügend 2.0 = teilweise ungenügend 1.0 = ungenügend 0 = keine Angaben
Zwischennoten sind zulässig.
Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,1 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 50%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)
Mit der Offerteingabe sind 5 Referenzen (siehe Ziffer 3.7) in den letzten 11 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.
2. Termin gemäss Kapitel 1.5: Der Termin ist nicht verbindlich.
3. Laufzeit Vertrag: Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.
4. Zustelldomizil Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.
Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.
Fachstelle Beschaffungswesen
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