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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1397753
16.02.2024|Projekt-ID 274862|Meldungsnummer 1397753|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N09.72 Zwischbergen Casermettatunnel Planer MP - Nachtrag 02 ID9579

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: IG SIS-13
Name: c/o ILF Beratende Ingenieure AG, Flurstrasse 55,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 435 37 50,  E-Mail:  info.zrh@ilf.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 382'821.55 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitglieder: ILF Beratende Ingenieure AG 8048 Zürich, IM Maggia Engineering SA 6600 Locarno, IUB Engineering AG 3007 Bern, alp Bauingenieure AG 3930 Visp, KBM Engineers SA 1950 Sion, Ingenieurbüro Weder AG 3940 Naters.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB

Die Grundbeschaffung hat in einem offenen Verfahren stattgefunden. Im Projekt kam es zu unvorhergesehenen Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Der durch das Beschwerdeverfahren hervorgerufene mehrjährige Projektunterbruch führte im Nachgang zu ungeplanten Änderungen des Projekts, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Weiter kam es zu ungeplanten Projektergänzungen, welche Mehrleistungen erforderlich machten. Die dadurch hervorgerufenen Zusatzleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bisher getätigten Arbeiten. Die Projektierungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll, erfordern sehr gute Kenntnisse des Projekts (Gesamtzusammenhänge wie auch Details) und können daher in qualitativer und wirtschaftlicher Weise nur von der bisherigen Anbieterin geleistet werden. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken sowie zu weiteren längeren Verzögerungen führen würde.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 15.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.