Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N09.72 Zwischbergen Casermettatunnel Planer MP - Nachtrag 02 ID9579
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG SIS-13
Name: c/o ILF Beratende Ingenieure AG, Flurstrasse 55,
8048
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 435 37 50,
E-Mail:
info.zrh@ilf.com Preis (Gesamtpreis):
CHF 382'821.55 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Die IG besteht aus folgenden Mitglieder: ILF Beratende Ingenieure AG 8048 Zürich, IM Maggia Engineering SA 6600 Locarno, IUB Engineering AG 3007 Bern, alp Bauingenieure AG 3930 Visp, KBM Engineers SA 1950 Sion, Ingenieurbüro Weder AG 3940 Naters.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Art. 21 Abs. 2 lit. e BöB
Die Grundbeschaffung hat in einem offenen Verfahren stattgefunden. Im Projekt kam es zu unvorhergesehenen Änderungen, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Der durch das Beschwerdeverfahren hervorgerufene mehrjährige Projektunterbruch führte im Nachgang zu ungeplanten Änderungen des Projekts, welche Mehrleistungen erforderlich machen. Weiter kam es zu ungeplanten Projektergänzungen, welche Mehrleistungen erforderlich machten. Die dadurch hervorgerufenen Zusatzleistungen bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bisher getätigten Arbeiten. Die Projektierungsarbeiten sind äusserst anspruchsvoll, erfordern sehr gute Kenntnisse des Projekts (Gesamtzusammenhänge wie auch Details) und können daher in qualitativer und wirtschaftlicher Weise nur von der bisherigen Anbieterin geleistet werden. Bei einem Wechsel der Anbieterin würde wertvolles Know-how verloren gehen, was sich sehr negativ auf den Erfolg des Projektes auswirken sowie zu weiteren längeren Verzögerungen führen würde.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 15.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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