Support

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung?
Häufige Fragen
Kontakt Simap-Helpdesk
Suche ändern
Sie können Ihre Suchkriterien ändern oder die Suche verfeinern
Stichwort:
Ort der Auftragserfüllung:
Zeitraum:
Heute

Laufende Woche

Laufendes Jahr

von
bis

Gesamt (letzte 3 Jahre)
Sie sind hier:
Startseite> Recherchieren> Einzelmeldungen

Ihre Ergebnisse

Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1397871
16.02.2024|Projekt-ID 263078|Meldungsnummer 1397871|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 16.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: SVA Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: SVA Aargau,  zu Hdn. von Stephan Gmür, 3C Bahnhofplatz,  5001  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0628368181,  E-Mail:  stephan.gmuer@sva-ag.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kommunaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

SVA Homebase_BKP112.1 Abbrüche
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Abbruch- und Rückbauarbeiten von nicht tragenden Elementen, Gebäudehülle, sämtliche Innenausbauten, gemäss Abbruchkonzept, inkl. Abtransport und Entsorgungsgebühren

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten
Baukostenplannummer (BKP): 1121 - Abbrüche

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Notter Hochbau AG, Aeschstrasse 20,  5610  Wohlen AG,  Schweiz,  Telefon:  056 621 21 11,  E-Mail:  marc.zuercher@nottergruppe.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 927'239.90 mit MWSt.8.1%

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.11.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer 1356373

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung der Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist.
Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist
a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und
b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen.
5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.