Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 16.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SVA Aargau
Beschaffungsstelle/Organisator: SVA Aargau,
zu Hdn. von
Stephan Gmür, 3C Bahnhofplatz,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
0628368181,
E-Mail:
stephan.gmuer@sva-ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kommunaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- SVA Homebase_BKP112.1 Abbrüche
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Abbruch- und Rückbauarbeiten von nicht tragenden Elementen, Gebäudehülle, sämtliche Innenausbauten, gemäss Abbruchkonzept, inkl. Abtransport und Entsorgungsgebühren
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 1121 - Abbrüche |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Notter Hochbau AG, Aeschstrasse 20,
5610
Wohlen AG,
Schweiz,
Telefon:
056 621 21 11,
E-Mail:
marc.zuercher@nottergruppe.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 927'239.90 mit MWSt.8.1%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 03.11.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1356373
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 9
4.5 Rechtsmittelbelehrung- 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit Eröffnung der Verfügung beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde geführt werden.
2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche(r) gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie der angefochtenen Ausschreibung ist der Beschwerdeschrift beizulegen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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