Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Psychiatrie Baselland
Beschaffungsstelle/Organisator: Psychiatrie Baselland,
zu Hdn. von
Urs Lehmann, Bienentalstrasse 7,
4410
Liestal,
Schweiz,
Telefon:
+41615536162,
Fax:
+41615536450,
E-Mail:
ict.applikationen.account@pbl.ch,
URL
www.pbl.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Einführung einer Identity and Access Management Lösung (IAM)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Erstellung eines Angebots für das Vorhaben Einführung eines Identity und Access Management Systems im Sinne einer ersten Umsetzungsphase ein.
Die IAM Lösung hat zum Ziel einen maximalen Automatisierungsgrad unter Einhaltung der compliance und Securityanforderungen des Zugriffsmanagement der PBL
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72611000 - Technische Computerunterstützung, | | 72260000 - Dienstleistungen in Verbindung mit Software, | | 72268000 - Bereitstellung von Software, | | 72265000 - Software-Konfiguration |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SKyPRO AG, Gewerbestrasse 7,
6330
Cham,
Schweiz,
Telefon:
0417414770,
E-Mail:
florian.meile@skypro.ch
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 26.09.2023
im Publikationsorgan: simap.ch
Meldungsnummer
1366171
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.4 Sonstige Angaben- Das Vergabeverfahren wurde vor Inkrafttreten der IVöB 2019 gestartet und wird demnach nach altem Recht (IVöB 2000 / Stand 1. Januar 2003 / BeG BL vom 03.06.1999 / Stand 01.12.2015) zu Ende geführt
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Entscheid kann innert 10 Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Bahnhofplatz 16, 4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwerde kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerdeführenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Der angefochtene Entscheid ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist kostenpflichtig.
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