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28.02.2024|Projekt-ID 274958|Meldungsnummer 1398151|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 28.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Entsorgung und Recycling Bern
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  KeineOffertenperMail@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

20.03.2024
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 27.03.204 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 08.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Ladestationen ERB" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

11.04.2024

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Kauf

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Ladestationen und Lastmanagementsystem für Elektrolastwagen und weitere Fahrzeuge

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34300000 - Teile und Zubehör für Fahrzeuge und deren Motoren,
31610000 - Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge,
31158100 - Batterieladegeräte,
45311000 - Installation von Elektroanlagen

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Mit dieser Ausschreibung sollen Ladestationen und ein Lastmanagement für das Laden der Elektrofahrzeuge (Kehrichtwagen, Hakenfahrzeug, Lieferwagen, PWs, Bagger und Stapler) beschafft werden. Mit den Ladestationen werden die Fahrzeuge täglich geladen. Über das Lastmanagementsystem soll die Ladung der Fahrzeuge optimiert werden. Es werden sowohl AC-Ladestationen wie auch DC-Ladestationen benötigt. Für die Entsorgungshöfe werden optional ausserdem CEE-Ladestationen benötigt. Die Ladestationen werden vor Ort in Bern durch den Anbieter montiert. Die elektrischen Zuleitungen werden durch den hausinternen Elektriker installiert und sind nicht Teil der Ausschreibung. Die Lieferung und Montage der Ladestationen sollen im Herbst 2024 erfolgen.

2.7 Ort der Lieferung

Stadt Bern, Murtenstrasse 100 und optional Entsorgungshöfe

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.07.2024
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: - Halterung für Ladekabelaufhängung für AC-Ladestationen
- 3 zusätzliche AC-Ladestationen mit zwei Steckdosen 22 kW (32A)
- Kabelmanagementsystem für DC-Ladestationen 180 kW
- gekühlte Kabel für DC-Ladestationen 180 kW
- 1 zusätzliche DC-Ladestation mind. 180 kW mit 2 Ladekabel
- Ladestationen Entsorgungshöfe (4 AC-Ladestationen mit zwei Steckdosen 32 kW, 2 Ladestationen mit CEE-Steckdose 12.3 kW, 2 Ladestationen mit CEE-Steckdose 44 kW, 1 DC-Ladestation 40 kW)

2.10 Zuschlagskriterien

Angebotspreis:  Gewichtung 50% 
Benutzerfreundlichkeit Lastmanagementsystem - Bedienerfreundlichkeit des Lastmanagementsystems anhand Besichtigung )50%) - Beschreibung des Systems und der Funktionen (50%):  Gewichtung 20% 
Benutzerfreundlichkeit der Ladestationen - Bedienerfreundlichkeit der AC-Ladestationen (30%) - Bedienerfreundlichkeit der DC-Ladestationen 180 kW (30%) - Bedienerfreundlichkeit der DC-Ladestationen 40 kW (40%):  Gewichtung 10% 
Lieferfrist und Garantie - Lieferfrist (50%) - Garantie DC-Ladestationen (50%):  Gewichtung 10% 
DC-Ladeleistung mind. 180 kW:  Gewichtung 5% 
Umweltmanagementsystem:  Gewichtung 5% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Gleichwertige Offertvarianten als Ergänzung zum Grundangebot sind zugelassen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Liefertermin

Bemerkungen: Herbst 2024

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und
sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte
Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
(Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Es findet eine freiwillige Begehung statt.

Wann: 12. März 2024, Zeit wird nach Anmeldung bekannt gegeben.
Anmeldung bis am 9. März 2024 an entsorgung@bern.ch

Treffpunkt: Murtenstrasse 100, Bern

Auf die Ladestationen werden mindestens 2 Jahre Garantie und auf die Ladekabel mindestens 2 Jahre Garantie geboten. Auf die Hardware-Komponenten des Lastmanagementsystems wird eine Garantie von mindestens 2 Jahren geboten.

Wenn die offerierte Lieferfrist gemäss Leistungsverzeichnis nicht eingehalten wird, schuldet die Unternehmerin eine Konventionalstrafe. Diese beträgt pro Verspätungstag 1 ‰ (1 Promille), insgesamt aber höchstens 10% der Vertragssumme (Kaufpreis).

Die Konventionalstrafe ist auch dann geschuldet, wenn die Leistungen vorbehaltslos abgenommen werden. Die Bezahlung der Konventionalstrafe befreit die Unternehmerin nicht von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen.

Mängel müssen auf Kosten des Anbieters in einem gemeinsam definierten Zeitraum behoben werden.

Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten, wobei die Konventionalstrafe auf den allenfalls zu leistenden Schadenersatz angerechnet werden.

Die Konventionalstrafe gilt nicht bei unverschuldetem Verzug z.B. aufgrund Lieferengpässen bei Zulieferanten oder höherer Gewalt.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.
- Die Firma ist in der Lage, die Muss-Kriterien (Spalte D) einzuhalten.
- Der Anbieter hat mindestens 2 Jahre Erfahrung bei der Herstellung von Ladestationen.
- Der Anbieter hat mindestens 2 Jahre Erfahrung mit Lastmanagementsystemen.
- Der Anbieter verfügt in der Schweiz über Servicestationen. Die Servicestationen in der Schweiz sind im Angebot anzugeben.
- Wesentliche Ersatzteile und Reparaturen können innerhalb von 48 Stunden geliefert bzw. durchgeführt werden.
- Für die Referenzauskunft ist ein Betrieb in der Schweiz zu nennen, bei welchem die Ladestationen und das Lastmanagementsystem besichtigt werden können. Die Besichtigung erfolgt in KW17/2024.
- Damit das angebotene Lastmanagementsystem und die Ladestationen zu den Gegebenheiten bei Entsorgung + Recycling passen, können die Anbietenden an einer Besichtigung bei ERB teilnehmen . Diese findet am 12. März 2024 an der Murtenstrasse 100 in 3008 Bern statt. Die Teilnahme ist freiwillig. Für die Teilnahme ist eine Anmeldung bis am 9. März 2024 bei entsorgung@bern.ch mit der Angabe der Anzahl Teilnehmer erforderlich. Den Teilnehmern wird anschliessend die Uhrzeit mitgeteilt.
- Sämtliche Gesetze und Normen für die Ladestationen, welche zum aktuellen Zeitpunkt gültig sind, müssen zwingend eingehalten werden.
- Die einschlägigen gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen zu Cybersecurity und Datenschutz wie das revidierte eidgenössische Datenschutzgesetz (DSG, SR 235.1 mit Stand 01.09.2023), das kantonale Datenschutzgesetz von Bern (KDSG, BSG 152.04), die AGB SIK und die AGB ISDS werden eingehalten.
- Die Firma bietet mindestens 2 Jahre Garantie auf die Ladestationen und 2 Jahre Garantie auf die Ladekabel.
- Die Firma bietet mindestens 2 Jahre Garantie auf die Software des Lastmanagementsystems.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien.

- Vollständig ausgefülltes Leistungsverzeichnis ohne Verweise auf andere Dokumente. Die Bewertung der Offerte muss auf Basis der Angaben im Leistungsverzeichnis möglich sein.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 28.02.2024  bis  08.04.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben

Zwischennoten sind zulässig.

Die Benutzerfreundlichkeit des Lastmanagementsystems und der Ladestationen werden gemäss obenstehender Skala bewertet.

Lieferfrist und Garantie:
Bei der Lieferfrist werden folgende Punkte vergeben;
Lieferung im September 2024: 5 Punkte
Lieferung im Oktober 2024: 3 Punkte
Lieferung im November 2024: 1 Punkt
Lieferung im Dezember 2024: 0 Punkte

Bei der Garantie werden die Garantien der DC-Ladestationen 40 kW und DC-Ladestationen 180 kW zu je 50% gewichtet. Es werden folgende Punkte vergeben:
2 Jahre: 0 Punkte
5 Jahre: 5 Punkte
Dazwischenliegende Garantiedauern werden linear bewertet.

DC-Ladeleistung mind. 180 kW:
240 kW = 5 Punkte
180 kW = 0 Punkte
Dazwischen erfolgt die Bewertung linear.

Umweltmanagementsystem:
5 Punkte für eine Zertifizierung nach ISO 14000ff oder gleichwertig oder bei einem firmeneigenen Umweltmanagementsystem
0 Punkte wenn kein Umweltmanagementsystem vorhanden ist

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kreditbewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen