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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1398357
12.03.2024|Projekt-ID 269775|Meldungsnummer 1398357|Zuschläge      Berichtigung

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 12.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Regionalverkehr Bern-Solothurn RBS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Regionalverkehr Bern-Solothurn AG,  zu Hdn. von Peter Studer, Tiefenaustrasse 2,  3048  Worblaufen,  Schweiz,  Telefon:  0319255605,  E-Mail:  peter.studer@rbs.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung Gleichrichteranlagen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Lieferung Gleichrichteranlage (Spezifikation gemäss Leistungsbeschrieb / Leistungsverzeichnis)

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31153000 - Gleichrichter

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Sécheron SA, Rue du Pré-Bouvier 25,  1242  Satigny,  Schweiz,  Telefon:  0041227394701,  E-Mail:  sami.sebei@secheron.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 3'585'660.84 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die für den Zuschlag massgebenden Merkmale und Vorteile des berücksichtigten Angebots (Art. 51 Abs. 3 Bst. c IVöB) sind folgende:
Das berücksichtigte Angebot erhielt 77.4 Punkte von maximal total 100 Punkten für die Erfüllung der Zuschlagskriterien und damit am meisten Punkte von den im Verfahren verbliebenen Angeboten. Ihm ist daher als vorteilhaftestes Angebot der Zu-schlag zu erteilen.
Gesamtbenotung des Angebotes

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.11.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1379553

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 19.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 2

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD), Reiterstrasse 11, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss die Bezeichnung der Parteien, einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen. Einer allfälligen Beschwerde kommt grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung zu.