Berichtigung- Publikationsdatum Simap: 20.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Informatik Service Center ISC-EJPD
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- (24040) 485 Business-Analyse & Testing im ISC-EJPD
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Mit dem vorliegenden Beschaffungsvorhaben sollen je Los 5 Anbieter im Bereich der Business-Analyse (Los 1) und dem Testing (Los 2) gefunden werden, welche dem ISC-EJPD bei der Erfüllung seiner vielfältigen Aufgaben entsprechende Unterstützung bieten können.
Die gesuchte Leistung wird rein optional ausgeschrieben.
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (24040) 485
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
22.01.2024
im Publikationsorgan
:
Simap
Meldungsnummer
1390633
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.2 zu berichtigende DatenFrist für die Einreichung des AngebotesBisher: 04.03.2024 23:59 Neu: 14.03.2024 23:59
Datum der OffertöffnungBisher: 07.03.2024 Neu: 20.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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