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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1398595
21.02.2024|Projekt-ID 275092|Meldungsnummer 1398595|Vorankündigung

Vorankündigung

Publikationsdatum Simap: 21.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Gesundheit BAG
Beschaffungsstelle/Organisator: Keine, Kontakt,  E-Mail  beschaffung.wto@bbl.admin.ch,  Schweiz

1.2 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum :   07.03.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Bei der vorliegenden Publikation handelt es sich um einen Request for Information (RFI) und nicht um eine Vorankündigung auf eine Ausschreibung. Sämtliche Angaben beziehen sich ausschliesslich auf den vorliegenden RFI. Erwünscht sind die Informationen gemäss Beilage. Angebote sind keine einzureichen. Die Antworten zum RFI können in Deutsch oder Französisch bis am 07.03.2024 per E-Mail an beschaffung.wto@bbl.admin.ch eingereicht werden.
Fragen zum RFI sind bis am 27.02.2024 im simap Forum zu platzieren und werden spätestens bis zum 29.02.2024 in anonymisierter Form beantwortet.

1.3 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.4 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.5 Auftragsart

Nicht spezifiziert

1.6 Staatsvertragsbereich

Nicht spezifiziert

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

RFI zu Vigilanzmeldesystem in der Transplantationsmedizin

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48400000 - Softwarepaket für Geschäftstransaktionen und persönliche Arbeitsabläufe,
48180000 - Medizinsoftwarepaket,
48311000 - Dokumentenverwaltungssoftwarepaket,
48311100 - Dokumentenverwaltungssystem,
48331000 - Projektmanagementsoftwarepaket,
48445000 - Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM),
48451000 - Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP),
48480000 - Softwarepaket für Vertrieb, Marketing und Business-Intelligence,
48482000 - Business-Intelligence-Softwarepaket,
48517000 - IT-Softwarepaket,
48814400 - Klinisches Informationssystem,
48814200 - Patientenverwaltungssystem,
48814000 - Medizinische Informationssysteme

2.4 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Das Parlament hat am 29. September 2023 eine Änderung des Transplantationsgesetzes verabschiedet. Mit den Änderungen kann die Patientensicherheit in der Transplantationsmedizin mit einem flächendeckenden Vigilanzsystem weiter erhöht werden. Solche Vigilanzsysteme sind in verschiedenen medizinischen Bereichen bereits etabliert, etwa für Arzneimittel und Medizinprodukte.
Bereits heute sind Qualität und Sicherheit der Transplantationen in der Schweiz auf hohem Niveau. Es gelten strenge Anforderungen und alle Schritte von der Spende bis zur Transplantation von Organen, Geweben oder Blut-Stammzellen müssen dokumentiert werden. Bisher hat jedoch eine Meldepflicht für schwerwiegende Zwischenfälle und schwerwiegende unerwünschte Reaktionen gefehlt. Diese Meldepflicht soll eingeführt werden. Wer Kenntnis über einen schwerwiegenden Zwischenfall oder eine schwerwiegende unerwünschte Reaktion hat, muss dies nach Inkrafttreten der Neuregelung der zuständigen Vigilanzstelle melden. Dazu ist ein neues elektronisches System, das Vigilanzmeldesystem (VMS) vorgesehen, in dem die Meldungen zentral erfasst und bearbeitet werden. Das VMS dient auch der Umsetzung von Massnahmen und Empfehlungen und soll vom BAG betrieben werden.
Mit vorliegendem RFI soll eruiert werden, inwiefern geeignete Systeme («Standardsoftware») vorhanden sind bzw. ob Interesse daran besteht, ein entsprechendes System zu entwickeln («Individualsoftware»).

Bitte beantworten Sie zu diesem Zweck die Fragen gemäss Forms:
https://forms.office.com/Pages/DesignPageV2.aspx?sub-page=design&FormId=Knby0ak5E0eJjhXb88cGJfAWGnbMe29Al-jaaQcOmGSpUQlhCTjMwSVRNOEw1Wkc3OENCUl-NEUzNINS4u&Token=aa1ef76e74d3400d9ba3b3a6d6775539

Zum besseren Verständnis des Auftrags finden Sie beiliegend einen Auszug der Studie zum potentiellen VMS. Ausserdem erhalten Sie unter folgendem Link den Zugriff auf ein Video, welches Ihr Verständnis betreffend dem Vigilanzmeldesystem verbessern soll:
https://www.dropbox.com/scl/fi/3sx04xnd08ei7j3du1nij/20240130_Video_VMS_Prototyp_v1.mp4?rlkey=p0fbhyh416ly9ywcws8cbqnq7&dl=0

2.5 Ort der Beschaffung

RFI, nicht relevant.

2.6 Aufteilung in Lose?

Nein

2.10 Ausführungstermin

Bemerkungen: Offen

3. Bedingungen

3.5 Bietergemeinschaft

RFI, nicht relevant.

3.6 Subunternehmer

RFI, nicht relevant.

3.10 Bezugsquelle der Vorankündigungsunterlagen

unter www.simap.ch
Vorankündigungsunterlagen sind verfügbar ab: 21.02.2024
Sprache der Vorankündigungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Vorankündigungsunterlagen: Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden.

3.11 Durchführung eines Dialogs

Nein

4.6 Sonstige Angaben

Es handelt sich bei dieser Veröffentlichung nicht um eine Ausschreibung, sondern um einen Request for Information (RFI) im Vorfeld einer allfälligen späteren Ausschreibung. Der Auftraggeber geht mit diesem RFI gegenüber dem Informationslieferanten keine Verpflichtungen ein. Die Teilnahme am vorliegenden RFI ist freiwillig und verschafft dem Teilnehmer keine Vorteile für eine allfällige nachfolgende öffentliche Ausschreibung.

Dieser RFI ist komplett unabhängig von einer allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführenden Ausschreibung.

Die Ergebnisse der Marktabklärung werden in den Unterlagen einer nachfolgenden öffentlichen Ausschreibung bekannt gegeben, insbesondere zwecks Einhaltung der vergaberechtlichen Vorgaben (insbesondere der Grundsätze der Gleichbehandlung und Transparenz).

Die Bedarfsstelle/Vergabestelle ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht an konkreten Offerten interessiert und wird solche, die unaufgefordert eingereicht werden, nicht beachten. Der RFI verpflichtet die Bedarfsstelle/Vergabestelle zudem in keiner Weise zu einer konkreten Beauftragung oder Beschaffung.

Die Unternehmen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Bedarfsstelle/Vergabestelle für die Beantwortung dieses RFI bzw. die diesbezüglichen Aufwendungen und die in diesem Zusammenhang zur Verfügung gestellten Dokumente der Unternehmen keine Entschädigung leisten wird, bzw. die Unternehmen diesbezügliche Kosten selber zu tragen haben. Die Teilnahme und Abgabe einer Antwort geschieht auf freiwilliger Basis und ist unverbindlich.

Eine Nichtteilnahme an diesem RFI führt nicht zum Ausschluss von einer allfälligen Ausschreibung.

Eine Teilnahme an diesem RFI führt nicht zu einer Vorbefassung hinsichtlich einer allfälligen Ausschreibung.

Es werden von Seiten der Bedarfsstelle/Vergabestelle keine Geheimhaltungserklärungen unterzeichnet.

Ergänzend wird auf die zum vorliegenden RFI gehörenden Unterlagen verwiesen.