Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 21.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich, Amt für Hochbauten
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich Amt für Hochbauten, Postfach,
8021
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
044 412 21 49,
E-Mail:
AHB-Beschaffungswesen@zuerich.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BAV 57075 Pavillon Ueberlandpark
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Neubau auf Autobahneinhausung
BKP 214 Werkgruppe Holz
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45210000 - Bauleistungen im Hochbau |
Baukostenplannummer (BKP): | 214 - Montagebau in Holz |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: schaerholzbau ag, Kreuzmatte 1,
6147
Altbüron,
Schweiz,
Telefon:
0629177087,
E-Mail:
lukas.keller@schaerholzbau.ch
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'263'546.40 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat das preislich günstigste Angebot eingereicht. Sodann hat sie beim Zuschlagskriterium «Qualität» bei den eingeholten Firmenreferenzen zwei sehr gute Bewertungen erhalten und die Maximalpunktezahl erzielt. Insgesamt hat sie daher in der Gesamtbewertung am Besten abgeschnitten.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.10.2023
Meldungsnummer
1370671
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 20.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 2
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Verfügung Nr. 240037 des Vorstehers des Hochbaudepartements
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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