Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 03.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Immobilien & Betrieb KSSG,
zu Hdn. von
Stefan Bell, Rorschacherstrasse 95,
9007
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
071 494 23 28,
E-Mail:
ausschreibungen@kssg.ch,
URL
www.kssg.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Herzlungenmaschine
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
2 Stk. Herzlungenmaschine
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 33186000 - Herz-Lungenmaschine |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: LivaNova Switzerland SA, Rue du Grand-Pont 12,
1003
Lausanne,
Schweiz,
Telefon:
+41 78 904 53 30,
E-Mail:
Hans.Pauli@livanova.com
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Aufgrund der Herzallianz mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) werden die gleichen Kardiotechniker die Herzlungenmaschine bedienen und im Sinne einer optimalen Patientenversorgung und Risikominimierung sind die gleichen Modelle wie im USZ zwingend notwendig.
Dadurch kommt für die Vergabe nur ein Anbieter in Frage, gestützt auf den Art. 21 Abs. 2 c und e der der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51] wird der Auftrag daher freihändig vergeben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 02.04.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]).
Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Publikation ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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