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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1398795
03.04.2024|Projekt-ID 275124|Meldungsnummer 1398795|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 03.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonsspital St. Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Immobilien & Betrieb KSSG,  zu Hdn. von Stefan Bell, Rorschacherstrasse 95,  9007  St. Gallen,  Schweiz,  Telefon:  071 494 23 28,  E-Mail:  ausschreibungen@kssg.ch,  URL www.kssg.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Herzlungenmaschine
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  2 Stk. Herzlungenmaschine

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  33186000 - Herz-Lungenmaschine

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: LivaNova Switzerland SA, Rue du Grand-Pont 12,  1003  Lausanne,  Schweiz,  Telefon:  +41 78 904 53 30,  E-Mail:  Hans.Pauli@livanova.com
Preis (Gesamtpreis):  ohne Angabe

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Aufgrund der Herzallianz mit dem Universitätsspital Zürich (USZ) werden die gleichen Kardiotechniker die Herzlungenmaschine bedienen und im Sinne einer optimalen Patientenversorgung und Risikominimierung sind die gleichen Modelle wie im USZ zwingend notwendig.
Dadurch kommt für die Vergabe nur ein Anbieter in Frage, gestützt auf den Art. 21 Abs. 2 c und e der der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51] wird der Auftrag daher freihändig vergeben.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 02.04.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Publikation kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]).
Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten.
Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen.
Diese Publikation ist beizulegen.
Es gelten keine Gerichtsferien.