Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 23.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,
zu Hdn. von
(24051) 609 Point of Information – Digital Signage, Fellerstrasse 21,
3003
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 461 13 40,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 07.03.2024
- Bemerkungen: Falls sich beim Erstellen des Angebotes Fragen ergeben, können Sie diese in anonymisierter Form ins Frageforum auf www.simap.ch stellen.
Zu spät eingereichte Fragen können nicht mehr beantwortet werden. Die AnbieterInnen werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 03.04.2024 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Bemerkung zur Einreichung der Angebote: Einreichungsort vgl. Ziff. 1.2 vorstehend. Allgemeine Formvorschriften siehe Pflichtenheft Ziffer 11.1.4.
a) Bei Abgabe an der Warenannahme des BBL (durch Anbieter selbst oder Kurier): Die Abgabe hat spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten der Warenannahme (08:00 – 12:00 und 13:00 – 16:00 Uhr) gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL zu erfolgen. b) Bei Einreichung auf dem Postweg: Massgeblich für die Fristwahrung ist der Poststempel oder Strichcodebeleg mit Möglichkeit der Sendungsverfolgung einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Anbieter. c) Bei Übergabe des Angebotes an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland: Ausländische Anbieter können ihr Angebot bis spätestens am oben erwähnten Abgabetermin, noch während den Öffnungszeiten gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Schweiz in ihrem Land übergeben. Sie sind dabei verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung bis spätestens am Abgabetermin per E-Mail (beschaffung.wto@bbl.admin.ch) an die Auftraggeberin zu senden.
Die Anbieterin bzw. der Anbieter hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Angebotseinreichung sicherzustellen. Zu spät eingereichte Angebote können nicht mehr berücksichtigt werden. Sie werden an den Absender zurückgesandt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 09.04.2024, Bemerkungen:
Die Offertöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten
2.2 Projekttitel der Beschaffung- (24051) 609 Point of Information – Digital Signage
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- (24051) 609
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung, | | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme, | | 30210000 - Datenverarbeitungsgeräte (Hardware) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Derzeit wird digital Signage durch einige Bundesämter selber beschafft und eingesetzt. Das hat die Auswirkung, dass die aktuell eingesetzten Lösungen unterschiedlich sind und nicht amtsübergreifend, standardisiert genutzt werden können. Das Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT sucht für die Bereitstellung eines Marktangebotes im Kontext digital Signage eine Lösung. Diese soll die Bedürfnisse für die Anzeige, den Konsum und die Erstellung von digitalen Inhalten abdecken.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Bundesamt für Informatik und Telekommunikation BIT, Campus Meielen, Eichenweg 1, 3003 Bern.
Gemäss definierten Standorten für die Leistungserbringung (ganze Schweiz).
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.10.2024, Ende: 30.09.2034
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: LP2: Lieferung, Integration, Einführung weitere Ämter
Umfang: 200 Std. pro Amt. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP3: Migration weitere Ämter Umfang: 200 Std. pro Amt. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP5: Betrieb CMS Umfang: Lizenzierung für max. 10 Jahre pro Amt. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP6: Dedicated Service Umfang: Lizenzierung / Dienstleistung für max. 10 Jahre pro Amt. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP7: Managed FullService Umfang: Lizenzierung / Dienstleistung für max. 10 Jahre pro Amt. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP8: Mediaplayer Umfang: 3’000 Stk. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP9: Monitore Umfang: 500 Stk. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP10: Mobiler / temporärer Service Umfang: Dienstleistung für 1'000 Tage. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP11: Consulting, Entwicklung, Innovation Umfang: Dienstleistung für 10'000 Std. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP12: Schulung Umfang: Dienstleistung für 2'000 Std. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP13: Betreiben CMS (on Demand) Umfang: Dienstleistung für 5'000 Std. Q1 2025, Ende: max. Q3 2034
LP14: End-of-Life Service Umfang: 10’000 Std. Q1 2026, Ende: max. Q3 2034
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1 Preis
Gewichtung 30%
ZK 2 Anbieterpräsentation (Erfüllung der Use Cases)
Gewichtung 35% ZK 3 Entwicklung und Innovation
Gewichtung 15% ZK 4 Benutzeroberfläche CMS
Gewichtung 3% ZK 5 Systemmonitoring
Gewichtung 8% ZK 6 Technisches Logging
Gewichtung 2% ZK 7 Funktionalitäten: Player (Displays und Tablets)
Gewichtung 3% ZK 8 Garantie Mediaplayer
Gewichtung 3% ZK 9 Garantie Monitore
Gewichtung 1% Erläuterungen:
Die detaillierten Zuschlagskriterien sind in den Anhängen 2, 4 und 5 der Ausschreibungsunterlagen ersichtlich.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Ja
- Bemerkungen: Diese sind ausdrücklich als solche zu bezeichnen und zusätzlich zum Grundangebot gesondert einzureichen. Die Vorteile und Gleichwertigkeit der Varianten bezüglich Zielerreichung sind zwingend zu begründen, ansonsten diese nicht berücksichtigt werden.
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.10.2024 und Ende 30.09.2034
- Bemerkungen: Beginn: 01.10.2024
Ende: max. 30.09.2034 (maximale Laufzeit für Grundauftrag von 5 Jahren + Optionen von 5 Jahren = 10 Jahre)
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Die in Anhang 2 aufgeführten Teilnahmebedingungen müssen vollständig und ohne Einschränkung oder Modifikation erfüllt und nachgewiesen werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- 30 Tage nach Erhalt der Rechnung, netto in CHF, zuzüglich MwSt. Korrekte Rechnungsstellung mittels E-Rechnung vorausgesetzt.
Informationen der Bundesverwaltung zur E-Rechnung finden Sie auf folgender Webseite: https://www.efv.admin.ch/efv/de/home/efv/erechnung/aktuell.html
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) und exkl. MwSt. auszuweisen. Der Preis exkl. MwSt. beinhaltet insbesondere Versicherung, Spesen, Sozialabgaben, Transport und Zoll etc.
3.5 Bietergemeinschaft- Zugelassen.
Nimmt der Anbieter als Bietergemeinschaft am Verfahren teil, muss er eine Unternehmung bezeichnen, welche die Federführung (Stellvertretung, Koordination) übernimmt. Der Anbieter führt alle Beteiligten mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von einem der Konsortialmitglieder zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Anbietern im Rahmen von Bietergemeinschaften sind zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Zugelassen.
Zieht der Anbieter zur Leistungserfüllung Subunternehmer bei, übernimmt er die Gesamtverantwortung. Er führt alle beteiligten Subunternehmer mit den ihnen zugewiesenen Rollen auf. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich vom Anbieter zu erbringen. Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zugelassen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Alle wirtschaftlich leistungsfähigen Unternehmen, welche die nachfolgenden Eignungskriterien bzw. -nachweise gemäss Ziffer 3.8 erfüllen, sind aufgerufen, ein Angebot in Schweizer Franken (CHF) zu unterbreiten.
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Die nachfolgend aufgeführten Eignungsnachweise müssen vollständig und ohne Einschränkungen oder Modifikation mit der Unterbreitung des Angebotes bestätigt bzw. beigelegt und erfüllt werden, ansonsten wird nicht auf das Angebot eingegangen.
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) sowie Auszug aus dem Betreibungsregister nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes. Hinweis: Die Vergabestelle überprüft elektronisch den Auszug aus dem zentralen Firmenindex (www.zefix.ch). Bei Anbietern aus dem Ausland Auszug aus dem Handelsregister oder eine vergleichbare, amtliche Urkunde des Auslandes. Diese Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung, nach Einreichung des Angebots und vor dem Zuschlag einzureichen.
EK02 Erfahrung Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Projekten, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von drei voneinander unabhängigen Referenzen in den letzten fünf Jahren nach. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) sowie Angabe von Referenzen: Je Referenzprojekt ist ein entsprechendes vollständig ausgefülltes Referenzformular (Anhang Nr. 3) einzureichen. Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Kontaktpersonen zu kontaktieren. Die genannte Kontaktperson muss erreichbar sein (Ferienabwesenheiten und entsprechende Stellvertreter sind zu nennen).
EK03 Personelle Ressourcen Der Anbieter verfügt über die nötigen qualifizierten und gut ausgebildeten personellen Ressourcen (mindestens jedoch eine Ressource pro Rolle), Kompetenzstufe Senior in der Einführungsphase, Professional bei laufenden Projekten und dem Betrieb, um den Auftrag wie im Lastenheft umschrieben, erfüllen zu können. Dies sind gemäss ICT-Berufen (https://www.berufe-der-ict.ch/) die nachfolgend aufgeführten personellen Ressourcen auf der Kompetenzstufe Professional oder höher: - Projektleiter - ICT-Requirements-Engineer - ICT-System-Engineer - ICT Account Manager - ICT-Trainer - Applikations-Entwickler Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) mit nachvollziehbarer Dokumentation der für den Auftrag eingesetzten personellen Ressourcen.
EK04 Ansprechpartner Der Anbieter verfügt über einen Ansprechpartner (single point of contact, SPOC), welcher bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig ist und den Entscheid herbeiführen kann. Anbieter welcher Personal entweder direkt oder via Subunternehmer vor Ort bereitstellen kann und in der Schweiz mindestens eine rechtliche Niederlassung (Firmensitz) hat. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) unter Angabe von Name, Vorname, Koordinaten, Funktionsbezeichnung und Stellvertreter des SPOC in Spalte G "Bemerkungen des Anbieters".
EK05 Sprachkenntnisse Der Anbieter bestätigt, dass die für diesen Einsatz vorgesehenen Mitarbeitenden die Deutsche Sprache (mündlich und in einer weiteren Sprache (Englisch) schriftlich) beherrschen. Projektergebnisse und Dokumentationen können somit in Deutscher Sprache erstellt und abliefert werden. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK06 Personensicherheitsprüfung Der Anbieter ist bereit, auf erstes Verlangen des Auftraggebers die zum Einsatz vorgesehenen Personen namentlich bekannt zu geben und nach Abschluss des Beschaffungsvertrages einer Personensicherheitsprüfung gemäss der Verordnung über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV, SR 120.4) zu unterziehen. Nähere Informationen sind unter Personensicherheitsprüfung (https://www.vbs.admin.ch/de/sicherheit/integrale-sicherheit/personensicherheitspruefung.html) zu finden. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK07 Ersatz von Mitarbeitenden Der Anbieter ist bereit, eingesetzte Mitarbeitende bei Vorliegen wichtiger Gründe wie folgt zu ersetzen: Die Leistung und der Einsatz der vom Anbieter zur Verfügung gestellten Personen werden durch den Auftraggeber beurteilt. Wird dabei eine Diskrepanz zu den Anforderungen und Kriterien gemäss Lastenheft und Anhängen festgestellt, hat der Anbieter diesbezüglich Stellung zu nehmen. Anschliessend entscheidet der Auftraggeber, ob der Anbieter verpflichtet wird, die betreffenden Personen innert 14 Tagen durch Personal zu ersetzen, welches den Anforderungen genügt. Im Rahmen der Auftragserfüllung können auch andere wichtige Gründe für den Ersatz von Personal auftreten wie negative Personensicherheitsprüfung des Bundes, Kündigung, längerer Urlaub, Unfall, Krankheit etc. Der Anbieter ist jeweils für den Ersatz durch eine gleich qualifizierte Person verantwortlich. Das Engagement in anderen Projekten des Auftragnehmers gilt dabei nicht als wichtiger Grund. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK08 Akzeptanz der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für - Dienstleistungsaufträge (Ausgabe: September 2016 Stand: Januar 2024) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) Für das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB gemäss Anhängen Nr. 15 - 18 des Lastenhefts. Die AGB sind abrufbar unter: https://www.beschaffung.admin.ch/bpl/de/home/auftraege-bund/agb.html Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK09 Akzeptanz des Vertragsentwurfs Der Anbieter ist bereit, den Vertragsentwurf in Anhang Nr. 9 des Lastenhefts vorbehaltlos zu akzeptieren. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK10 Charakteristische Leistungen Mindestens die nachfolgenden Leistungen sind durch die Anbieterin selbst zu erbringen: LP1: Konzeption LP2: Lieferung / Integration / Einführung LP3: Migration LP11: Consulting, Entwicklung, Innovation Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) und Deklaration unter Angaben Subunternehmer im Anhang 1, Angaben zum Anbieter.
EK11 IKT-Grundschutz Der Anbieter bestätigt die Anerkennung und Einhaltung der IKT-Grundschutzvorgaben in der Bundesverwaltung gem. https://www.ncsc.admin.ch/ncsc/de/home/dokumentation/sicherheitsvorgaben-bund/sicherheitsverfahren/grundschutz.html Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK12 IT-Sicherheit und Datenschutz Der Anbieter verpflichtet sich, die Bestimmungen der schweizerischen Datenschutzgesetzgebung einzuhalten. Sie verpflichten sich, die wirtschaftlich zumutbaren sowie technisch und organisatorisch möglichen Vorkehrungen zu treffen, damit die im Rahmen der Vertragsabwicklung anfallenden, für die korrekte Vertragserfüllung verfügbar gemachten oder bei ihnen entstandenen Daten gegen unbefugte Kenntnisnahme Dritter wirksam geschützt sind. Dies gilt insbesondere, wenn es sich um sicherheitsrelevante oder personenbezogene Daten handelt. Es sind dabei alle gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Anforderungen und Vorgaben des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG, SR 235.1) einschliesslich Ausführungsverordnung, der Verordnung über den Schutz von Cyberrisiken in der Bundesverwaltung (Cyberrisikenverordnung, CyRV, SR 120.73) und der Informationsschutzverordnung (ISchV, SR 510.411) einzuhalten. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
EK13 Qualitätsmanagementsystem Nachweis, dass der Anbieter und allfällige Subunternehmer über ein eingeführtes und regelmässig überprüftes internes Qualitätsmanagementsystem verfügen oder über ein Qualitätsmanagementsystem entsprechend dem Standard ISO 9001:2015 oder gleichwertig. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2) sowie nachvollziehbare Dokumentation oder entsprechendes Zertifikat (Bescheinigung des Prüfzeichens einer akkreditierten Zertifizierungsstelle z. B. SQS, TÜV Süd).
EK14 Testgeräte Der Anbieter bestätigt, dass er auf Verlangen der Auftraggeberin, innerhalb von 10 Arbeitstagen ab Mitteilung der Auftraggeberin kostenlos je 1 Testgerät je Artikel in der Konfiguration gemäss Ausschreibungsunterlagen und die Systemrelevanten Lizenzen und Zugriffe, während einer Zeitspanne von 100 Arbeitstagen zur Verfügung stellen wird. Dies gilt sowohl für die angebotenen Geräte als auch für Testgeräte im Falle von Nachfolgemodellen. Für Schäden an den Testgeräten bei sachgerechter Behandlung wird keine Haftung übernommen. Nachweis Bestätigung (mittels Dropdown im Anhang 2).
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Englisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 210 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 23.02.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch, Französisch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen sind in deutscher und französischer Sprache erhältlich. Bei Widersprüchen zwischen den Fassungen ist die deutsche Version massgebend. Sie können die Unterlagen online von der elektronischen Plattform www.simap.ch, Rubrik “Öffentliches Beschaffungswesen, Ausschreibungen Bund“ herunter laden. Dazu müssen Sie sich im Projekt registrieren und können anschliessend mit Login und Passwort, welches Sie per E-Mail erhalten, die gewünschten Unterlagen downloaden. Es steht auch ein Frageforum zur Verfügung.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Geschäftsabwicklung gemäss den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bundes (AGB) für
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024) - Informatikdienstleistungen (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - die Beschaffung und Pflege von Standardsoftware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) - Kauf und Wartung von Hardware (Ausgabe Oktober 2010, Stand Januar 2024) Abrufbar unter https://www.bkb.admin.ch/bkb/de/home/themen/agb.html
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Siehe Teilnahmebedingungen in den Ausschreibungsunterlagen.
4.6 Sonstige Angaben- Kreditvorbehalt: Vorbehalten bleiben die jährlichen Kreditanträge und -beschlüsse der zuständigen Organe des Bundes zu Voranschlag und Finanzplan.
Der Auftraggeber behält sich vor, zugeschlagene Leistungen auch zugunsten weiterer Bedarfsstellen innerhalb der Bundesverwaltung erbringen zu lassen sowie, die als Optionen definierten Leistungen ganz, teilweise oder gar nicht zu beziehen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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