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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1399317
24.02.2024|Projekt-ID 275282|Meldungsnummer 1399317|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 24.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Personenverkehr, PP-F-EK-EET-SOU,  zu Hdn. von Reto Scherer, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 289 55 94,  E-Mail:  reto.scherer@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Vollräder für die Fahrzeuge FLIRT TILO und Domino

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  34600000 - Eisenbahn- und Straßenbahnlokomotiven und rollendes Material sowie zugehörige Teile

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lucchini Central Europe GmbH, Gewerbepark 2,  4716  Hofkirchen,  Österreich,  Telefon:  +43 7734 34134,  E-Mail:  office@lucchinice.at
Preis (Gesamtpreis):  EUR 798'000.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preisangabe inklusive Optionen

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorliegende Vergabe weist immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums liegen bei der Zuschlagsempfängerin. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 21.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.