Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 24.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK)
Beschaffungsstelle/Organisator: St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK),
zu Hdn. von
Ricardo Hutter, Vadianstrasse 50,
9001
St. Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41712295151,
E-Mail:
ricardo.hutter@sak.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag SAK Kompakt-Mittelspannungsschaltanlagen 2024 - 2028
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Rahmenvertrag für Lieferung von metallgekapselten Mittelspannungsschaltanlagen, ohne F-Gase, nach IEC 62271-200, Innenraumaufstellung, gemäss Ausschreibungsunterlagen.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31682300 - Mittelspannungsanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Siemens Schweiz AG, Freilagerstrasse 40,
8047
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 558 62 35,
E-Mail:
power.info.ch@siemens.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 4'721'105.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Das Angebot der Siemens Schweiz AG erfüllt die in den Ausschreibungsunterlagen bekanntgegebenen Teilnahme- und Eignungskriterien sowie die technischen Spezifikationen. Die Vergabestelle ist überzeugt, dass der Rahmenvertrag wie ausgeschrieben umgesetzt werden kann und somit den Zuschlag erhält.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 12.10.2023
im Publikationsorgan: Simap
Meldungsnummer
1369501
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 21.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 1
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert zwanzig Tagen, ab der Veröffentlichung angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen, Webergasse 8, 9001 St. Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerdeschrift muss im Doppel eingereicht werden und einen Antrag, eine Darstellung des Sachverhalts sowie eine Begründung des Antrags enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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