Berichtigung- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
BS
28.02.2024 Publikationsdatum Simap: 28.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Einwohnergemeinde Riehen
Beschaffungsstelle/Organisator: Abteilung Finanzen und Immobilien, Fachbereich Hochbau,
zu Hdn. von
Sebastian Bär, Wettsteinstrasse 1,
4125
Riehen,
Schweiz,
Telefon:
0616468111,
Fax:
061 646 81 24,
E-Mail:
gemeinde.riehen@riehen.ch,
URL
www.riehen.ch
1.2 In der ursprünglichen Bekanntmachung zu berichtigende Adresse-
Keine Änderung
1.3 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.4
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschreibung2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projektwettbewerb Freizeitzentrum Landauer
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Freizeitzentrum Landauer, Sanierung und Erweiterung, sowie Einbau eins Kindergartens.
Siehe Wettbewerbsprogramm ab S. 13 ff, unter Kapitel 3 "Wettbewerbsaufgabe".
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 99-200-23-06
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
Baukostenplannummer (BKP): | 29 - Honorare |
3. Referenz3.1 Referenznummer der Bekanntmachung-
Publikation vom
:
24.02.2024
im Publikationsorgan
:
Kantonales Amtsblatt
Meldungsnummer
1399323
3.2 Diese Bekanntmachung bezieht sich auf-
Berichtigung
4. Folgende Stellen sind in der ursprünglichen Meldung zu berichtigen4.1 In der ursprünglichen Meldung zu berichtigender Text-
Stelle des zu berichtigenden Textes
:
4.12 Rechtsmittelbelehrung
Anstatt
:
Gegen diese Ausschreibung kann innert 10 Tagen seit der Veröffentlichung auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag, dessen Begründung sowie eine genaue Bezeichnung der Beweismittel enthalten. Die angefochtene Verfügung und, soweit möglich, die genannten Beweismittel sind beizulegen.
Muss es heissen
:
Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit der Veröffentlichung auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag, dessen Begründung sowie eine genaue Bezeichnung der Beweismittel enthalten. Die angefochtene Verfügung und, soweit möglich, die genannten Beweismittel sind beizulegen.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Berichtigung kann innerhalb von 20 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, beim Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, schriftlich Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
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