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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1400265
28.02.2024|Projekt-ID 270560|Meldungsnummer 1400265|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gruppe Verteidigung Kommando Cyber
Beschaffungsstelle/Organisator: armasuisse
Ressourcen und Support
CC WTO, Guisanplatz 1,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 463 23 23,  E-Mail:  wto@armasuisse.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

IT-Dienstleistungen Projekte und Betrieb Neue Digitalisierungsplattform (NDP)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die Dienstleistungen, welche im Rahmen der Arbeiten zum Aufbau der neuen Digitalisierungsplattform (NDP) anfallen, umfassen Tätigkeiten in einer Vielzahl von Themengebieten, die für das Engineering der NDP sowie den späteren Betrieb (Service Management, Service Monitoring, Logistik) notwendig sind, es sind dies die folgenden 14 Dienstleistungsarten:
- ICT Architect mit Spezialisierungen
- ICT Project Engineer (Senior) mit Spezialisierungen
- ICT Projektleitung und Fachplanung mit Spezialisierung
- ICT Operation Manager
- ICT Operation Engineer
- ICT System Integrator Integrated Air Defense (ICT SI IAD)
- ICT Product Owner
- ICT Scrum Master (SM)
- ICT Supporter
- ICT Test Manager
- ICT Tester und Homologations-Experte
- Fachspezialist Netzwerke
- Logistik, Staging und Rollout Dienstleistungen
- Projektmanagement Officer (PMO)

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: RUAG AG, Seetalstrasse 175,  6032  Emmen,  Schweiz,  Telefon:  058 467 01 11,  E-Mail:  info@ruag.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 129'720'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Vergabe des Gesamtkostendachs an alle Zuschlagsempfänger.

Name: Oniko AG, Tägerhardstrasse 119a,  5430  Wettingen,  Schweiz,  Telefon:  0564842200,  E-Mail:  gilbert.torres@oniko.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 129'720'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Vergabe des Gesamtkostendachs an alle Zuschlagsempfänger.

Name: Eviden AG, Freilagerstrasse 28,  8047  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 76 349 31 38,  E-Mail:  flavio.fusi@ch.eviden.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 129'720'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Vergabe des Gesamtkostendachs an alle Zuschlagsempfänger.

Name: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6,  3048  Worblaufen,  Schweiz,  Telefon:  +41-58-221 43 84,  E-Mail:  helene.buerki@swisscom.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 129'720'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Vergabe des Gesamtkostendachs an alle Zuschlagsempfänger.

Name: Brine SA, Seefeldstrasse 69,  8008  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  044 406 10 00,  E-Mail:  romy.esposito@brine.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 129'720'000.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Vergabe des Gesamtkostendachs an alle Zuschlagsempfänger.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die fünf (5) Anbieter mit der höchsten Punktezahl erhalten den Zuschlag für die von ihnen angebotenen Dienstleistungsarten inkl. Spezialisierungen, mit Ausnahme der Dienstleistungsarten, für welche die Bewertung für Z1 Preis keine (0) Punkte ergeben hat (40% teurer als günstigstes Angebot eines anderen Anbieters für diese Dienstleistungsart).

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 15.12.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1382563

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 5

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.