Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 29.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kantonspolizei St.Gallen
Beschaffungsstelle/Organisator: Kantonspolizei St.Gallen,
zu Hdn. von
Lars, Klosterhof 12,
9001
9016 St.Gallen,
Schweiz,
Telefon:
+41582293944,
E-Mail:
projektmanagement@kapo.sg.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken-
Adresse gemäss Kapitel 1.1
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.04.2024
- Bemerkungen: Fragen können ausschliesslich über das Forum von simap.ch gestellt werden. Die Antworten auf diese Fragen werden bis 12.04.2024 allen Anbieterinnen und Anbietern, die auf simap.ch ihr Interesse angemeldet haben, über das Forum von simap.ch zur Verfügung gestellt. Mündliche und telefonische Anfragen werden nicht beantwortet.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 06.06.2024 Uhrzeit: 17:00, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Gemäss den in den Unterlagen angegebenen Formvorschriften.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 07.06.2024, Uhrzeit:
11:00, Ort:
St.Gallen, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnung ist nicht öffentlich.
1.6 Art des Auftraggebers- Kanton
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Kauf
2.2 Projekttitel der Beschaffung- LC-MS 2024
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- KAPO 034.1-169
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 38000000 - Laborgeräte, optische Geräte und Präzisionsgeräte (außer Gläser) |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die Kantonspolizei St.Gallen möchte ein Massenspektrometer, bestehend aus einem (U)HPLC und beispielsweise einem Triple Quadrupol Massenspektrometer oder einer vergleichbaren Lösung (kurz: LC-MS) beschaffen.
2.7 Ort der Lieferung- St.Gallen
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 12 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Liefertermin- Ende 29.11.2024
- Bemerkungen: Bis Ende 2024
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit und des Umweltrechts.
3.3 Zahlungsbedingungen- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.4 Einzubeziehende Kosten- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.5 Bietergemeinschaft- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.6 Subunternehmer- Sind zugelassen, der Auftragnehmer tritt als Generalunternehmer auf und ist einziger Ansprechpartner.
3.7 Eignungskriterien-
Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Englisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
3.11 Gültigkeit des Angebotes- bis: 28.02.2025
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch,
oder
zu beziehen von folgender Adresse: Kantonspolizei St.Gallen,
zu Hdn. von
Lars Henning, Klosterhof 12,
9001
St.Gallen,
Schweiz,
E-Mail:
projektmanagement@kapo.sg.ch Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 29.02.2024
bis
06.06.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Anbieter müssen zusammen mit der Angebotsabgabe auch eine Analyse von Messproben einreichen. Die Proben können gemäss der Angaben in den Unterlagen bis 30.4.2024 bezogen werden.
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.6 Sonstige Angaben- Technische Bereinigungen bleiben vorbehalten. Es werden keine Abgebotsrunden durchgeführt.
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit Publikation auf www.simap.ch beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen, Webergasse 8, 9001 St.Gallen, schriftlich Beschwerde erhoben werden (Art. 52 Abs. 1 i.V.m. Art. 56 der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen [sGS 841.51]). Die Beschwerde muss einen Antrag sowie eine Darstellung des Sachverhaltes und eine Begründung enthalten. Sie ist zu unterzeichnen und im Doppel einzureichen. Diese Ausschreibung ist beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
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