Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 28.02.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG, Abteilung Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Insel Gruppe AG, Abteilung Einkauf,
zu Hdn. von
Sven Hädicke, Güterstrasse 13,
3008
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 31 66 4 33 02,
E-Mail:
sven.haedicke@insel.ch,
URL
www.inselgruppe.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Beschaffung SLIMS Lizenzen 2024 - 2027
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Beschaffung von Software Lizenzen für das Laborinformations- und Managementsystem von Agilent
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Agilent Technologies (Schweiz) AG,
4052
Basel,
Schweiz,
Telefon:
0848 80 35 60,
E-Mail:
info@agilent.com
Preis (Gesamtpreis):
CHF 376'800.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI), Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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