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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1400421
28.02.2024|Projekt-ID 275600|Meldungsnummer 1400421|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Insel Gruppe AG, Abteilung Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Insel Gruppe AG, Abteilung Einkauf,  zu Hdn. von Sven Hädicke, Güterstrasse 13,  3008  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 31 66 4 33 02,  E-Mail:  sven.haedicke@insel.ch,  URL www.inselgruppe.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung SLIMS Lizenzen 2024 - 2027
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beschaffung von Software Lizenzen für das Laborinformations- und Managementsystem von Agilent

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Agilent Technologies (Schweiz) AG,  4052  Basel,  Schweiz,  Telefon:  0848 80 35 60,  E-Mail:  info@agilent.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 376'800.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. e IVöB kann ein Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben werden, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall erfüllt.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Verfügung kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI), Rathausgasse 1, Postfach, 3000 Bern 8, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.