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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1400437
28.02.2024|Projekt-ID 275581|Meldungsnummer 1400437|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern / Amt für Grundstücke und Gebäude
Beschaffungsstelle/Organisator: Amt für Grundstücke und Gebäude des Kantons Bern,  zu Hdn. von Beat Keller, Reiterstrasse 11,  3013  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 633 34 05,  E-Mail:  info.agg@be.ch,  URL www.be.ch/agg

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Mieterausbau für Wechselstellung der Schule für Gestaltung Bern/Biel im Bernapark Deisswil

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Bernapark AG, Bernstrasse 1,  3066  Stettlen,  Schweiz,  Telefon:  031 932 60 00,  E-Mail:  info@bernapark.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 15'092'913.00 mit MWSt.7.7%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Bernapark wird grosszyklische erneuert, erweitert und umgebaut. Der Mieterausbau bedingt die Integration in das Gesamtprojekt und die Anbindung an die Gebäudetechnik sowie an weitere spezifische Systeme. Infolge dieser zahlreichen Schnittstellen in Verbindung mit baulichen Massnahmen, Mess- und Regeltechnik, Betriebsoptimierungen und Gewährleistungen muss der Mieterausbau durch den Eigentümer / Bauherr ausgebaut werden. Die Publikation erfolgt in Ergänzung zur Publikation vom 13.12.2021.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 14.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen seit ihrer Publikation bei der Bau- und Verkehrsdirektion, Rechtsamt, Reiterstrasse 11, 3013 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angaben von Tatsachen und Beweismitteln und eine Begründung enthalten sowie rechtsgültig unterzeichnet sein. Greifbare Beweismittel sind beizulegen.