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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1400601
29.02.2024|Projekt-ID 266838|Meldungsnummer 1400601|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 29.02.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schul-und Büromaterialverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Schul-und Büromaterialverwaltung,  zu Hdn. von Martina Flepp, Ernastrasse 25,  8004  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 413 53 37,  E-Mail:  martina.flepp2@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Schulheften und Heftblättern für die Stadt Zürich
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  siehe Ausschreibungsunterlagen
Los-Nr 1
Kurze Beschreibung: Schulhefte

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  22830000 - Übungshefte,
22831000 - Ersatzblätter für Schulhefte,
30197620 - Schreibpapier

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: BRACK.CH AG, Hintermättlistrasse 3,  5506  Mägenwil,  Schweiz,  Telefon:  056 200 56 34,  E-Mail:  regula.graf@brack.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 608'105.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Der Zuschlagsempfänger hat das vorteilhafteste Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 11.10.2023
im Publikationsorgan: Schul-und Büromaterialverwaltung der Stadt Zürich
Meldungsnummer 1369569

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 26.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden ange-rechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.
Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Be-gründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.