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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1400809
06.03.2024|Projekt-ID 275680|Meldungsnummer 1400809|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
  BS  06.03.2024
Publikationsdatum Simap: 06.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: IWB Industrielle Werke Basel, Margarethenstrasse 40, 4002 Basel
Beschaffungsstelle/Organisator: IWB Industrielle Werke Basel, Projekteinkauf, Margarethenstrasse 40,  4002  Basel,  Schweiz,  Telefon:  +41612755111,  E-Mail:  submissionen@iwb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Aggregierter Markt- und Handelsplatz für Elektrizität und Gas
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beschaffung einer Softwarelösung, die alle für IWB relevanten Markt- und Handelsplätze abdeckt und technisch in die bestehende IT-Infrastruktur des IWB-Handels integrierbar ist.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  48000000 - Softwarepaket und Informationssysteme

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Trayport Limited, 9 Appold Street,  EC2A 2AP  London,  Grossbritannien,  Telefon:  +44 (0)20 7960 5500,  E-Mail:  support@trayport.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 1'050'000.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Es gibt zur aktuell verwendeten Lösung mit Trayport Joule keine vergleichbaren, etablierten Konkurrenzangebote

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.02.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Beschwerden sind innerhalb von 20 Tagen, von der Veröffentlichung im Kantonsblatt Basel-Stadt an gerechnet, an das Verwaltungsgericht Basel-Stadt, Bäumleingasse 1, 4051 Basel, zu richten. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.