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18.04.2024|Projekt-ID 275735|Meldungsnummer 1400873|Wettbewerbe

Wettbewerb

Publikationsdatum Simap: 18.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL,
Abteilung Projektmanagement, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 13 40,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Teilnahmeanträge sind an folgende Adresse zu schicken

Bundesamt für Bauten und Logistik BBL
Dienst öffentliche Ausschreibungen,  zu Hdn. von (b24005) Studienauftrag, Sanierung und Erweiterung Landgut Lohn, Kehrsatz, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 461 13 40,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.05.2024
Bemerkungen: Zur Beantwortung von Fragen wird eine schriftliche Fragenbeantwortung über simap.ch durchgeführt. Fragen die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Die Fragenbeantwortung gilt als Ergänzung bzw. Präzisierung zu den abgegebenen Unterlagen.

1.4 Schlusstermin für die Einreichung der Teilnahmeanträge

Datum: 24.05.2024  Uhrzeit: 23:59
Spezifische Fristen und Formvorschriften :   Die Abgabeunterlagen sind mit dem Vermerk «(b24005) Sanierung und Erweiterung Landgut Lohn, Kehrsatz, Präqualifikation» bis am 24. Mai 2024 an die Verfahrensadresse einzureichen.

Bei Abgabe auf dem Postweg ist für die Fristwahrung der Poststempel (A-Post) oder Strichcodebeleg einer schweizerischen oder staatlich anerkannten ausländischen Poststelle massgebend (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel). Bei Versand mit WebStamp Frankatur liegt die Beweislast für die fristgerechte Eingabe beim Teilnehmenden.

Der Teilnehmende hat in jedem Fall den Beweis für die Rechtzeitigkeit der Einreichung des Teilnehmerantrages sicherzustellen. Zu spät eingereichte Teilnehmeranträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

Eine persönliche Abgabe oder durch einen Kurier ist an der Warenannahme der Verfahrensadresse möglich. Sie hat spätestens am Abgabetermin, während den Öffnungszeiten der Warenannahme 08:00–12:00 und 13:00–16:00 Uhr, gegen Ausstellung einer Empfangsbestätigung des BBL stattzufinden.

1.5 Typ des Wettbewerbs

Studienauftrag

1.6 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.7 Verfahrensart

Selektives Verfahren

1.8 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Wettbewerbsobjekt

2.1 Art der Wettbewerbsleistung

Architekturleistung

2.2 Projekttitel des Wettbewerbes

(b24005) Sanierung und Erweiterung Landgut Lohn, Kehrsatz

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

(b24005) 620

2.4 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Baukostenplannummer (BKP): 291 - Architekt,
292 - Bauingenieur,
293 - Elektroingenieur,
294 - HLK-Ingenieur,
295 - Sanitäringenieur,
296 - Landschaftsarchitekt

2.5 Projektbeschrieb

Das Landgut Lohn in Kehrsatz bei Bern - vom Architekten Carl von Sinner 1782/83 erbaut - dient dem Bundesrat für repräsentative Anlässe und Staatsempfänge. Das Hauptgebäude und die Dependance sind im Bauinventar der kantonalen Denkmalpflege Bern als schützenswert eingestuft.

Die historischen Gebäude werden sanft renoviert und barrierefrei erschlossen. Eine bauliche Erweiterung soll zusätzlich benötigte Flächen für einen zeitgemässen Betrieb anbieten. Die Erweiterung ist unter Respektierung der schützenswerten Bestandesbauten sorgfältig in das Ensemble einzufügen.

Ein Studienauftrag im selektiven Verfahren für interdisziplinäre Planungsteams soll verschiedene Lösungsansätze aufzeigen. Die Weiterbearbeitung des ausgewählten Siegerprojektes erfolgt im Generalplanermandat.

Die Ausschreibung richtet sich an Planende, welche ausgewiesene Kompetenzen und Referenzen mit gleichartigen Aufgabenstellungen nachweisen können.

2.6 Realisierungsort

Lohn, Kehrsatz

2.7 Aufteilung in Lose?

Nein

2.8 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.9 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.10 Realisierungstermin

Bemerkungen: Abschluss Vorprojekt: 2025
Abschluss Bauprojekt: 2026
Eingabe Baugesuch: 2026
Ausschreibung / Ausführungsplanung: 2026
Baubeginn: 2026/27
Inbetriebnahme / Übergabe: 2028

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind Planende mit Wohn- oder Geschäftssitz in der Schweiz, oder einem Vertragsstaat des GATT/WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen, soweit dieser Staat Gegenrecht gewährt.
Die Projektierungsaufgabe ist von einem Planerteam bestehend aus folgenden Disziplinen zu bearbeiten:
- Architektur
- Bauingenieurwesen
- Landschaftsarchitektur
- Elektroplanung
- HLKKS-Planung
Alle Mitglieder des Planerteams sind im Teilnahmeantrag Präqualifikation anzugeben.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Die Auftraggeberin setzt sich für eine hohe Bauqualität und eine faire Honorierung ein. Zielvorgabe der Auftraggeberin ist es, mit der Honorarsumme des gesamten Planerteams (inkl. Spezialisten, Berater etc.) zusammen den Grenzwert von 20% der Erstellungskosten (BKP 1–5 exkl. MWST und Honorare) nicht zu überschreiten. Diese Zielvorgabe erlaubt eine faire und marktgerechte Honorierung. Die konkreten Honorarkonditionen werden im Rahmen der Vertragsverhandlung auf Basis der Leistungsbeschriebe gemäss den SIA-Ordnungen 102, 103, 105, 108 (jeweils aktuelle Ausgabe) bestimmt.

Mit Abgabe des Studienauftragsprojekts reicht das teilnehmende Generalplanerteam einen Vorschlag für die Honorarberechnung im Verfassercouvert ein. Diese umfasst sämtliche Honorare in CHF und exkl. MWST aller zur Erfüllung der Aufgabe notwendigen Fachdisziplinen, Spezialisten, Experten und Berater des Generalplanerteams. Diese Angabe dient als Grundlage für die freihändige Vergabe durch die Auftraggeberin und hat auf die Jurierung keinen Einfluss.

3.5 Projektgemeinschaften

Planer-Arbeitsgemeinschaften sind erlaubt.
Mehrfachteilnahmen von einzelnen Teammitgliedern sind mit Ausnahme der Bereiche Architektur, Bauingenieurwesen und Landschaftsarchitektur zulässig. Die Verantwortung für allfällige Konflikte bei einer Mehrfachbeteiligung von Teammitgliedern tragen die Generalplanerteams selbst.
Der Beizug von weiteren Fachplanern und Experten durch die Teilnehmende führt für die Auftraggeberin zu keiner Verpflichtung.
Vergaben zusätzlich notwendiger Mandate werden nach der Zuschlagserteilung gemäss den beschaffungsrechtlichen Vorgaben durch die Auftraggeberin erfolgen und sind im Generalplanerteam zu integrieren (z.B. Akustik, Bauphysik, Kunstlichtplanung usw.).

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
Die Auswahl der Teilnehmenden für den Studienauftrag erfolgt aufgrund der Bewertung der unten aufgeführten einzureichenden Referenzen. Massgebend sind die folgenden mit ihrer Gewichtung aufgeführten Eignungskriterien (EK).

EK1 Referenz Architektur (A3, quer einseitig), Gewichtung 20%
Umgang mit architekturhistorisch- und baukulturell wertvoller Bausubstanz
Das anbietende Architekturbüro hat eine Referenz seiner Unternehmung mit mindestens den folgenden Anforderungen einzureichen und zu erfüllen:
- Eine architektonisch sorgfältige Sanierung eines historischen Gebäudes unter Denkmalschutz (Inventarblatt und Schutzkategorie angeben) oder baukulturell wertvoll
- Ein im Inventar oder unter Schutz der Denkmalpflege stehendes Gebäude
- Innerhalb der letzten ca. 10 Jahre durch die Unternehmung Architekt realisiert
Bewertet wird:
Der Beitrag hinsichtlich der Herangehensweise, dem Umgang, der Eingriffstiefe, der Integration von neuen Bauteilen, der allgemeinen Gestaltung sowie der Farb- und Materialwahl mit dem geschützten Denkmal oder der baukulturell wertvollen historischen Bausubstanz.
Der Beschrieb welchen Bezug diese Referenz zur gestellten Aufgabe hat.
Auszeichnungen und Nominierungen von Architektur- und Denkmalpflegepreisen oder gleichwertige Anerkennungen.

EK2 Referenz Architektur (A3, quer einseitig), Gewichtung 20%
vergleichbare Komplexität
Das anbietende Architekturbüro hat eine Referenz seiner Unternehmung mit mindestens den folgenden Anforderungen einzureichen und zu erfüllen:
- Bauwerk mit vergleichbarer Komplexität
- Bauwerk mit vergleichbarer Eingriffstiefe zur vorliegenden Aufgabe
- Innerhalb der letzten ca. 10 Jahre durch die Unternehmung Architekt geplant oder realisiert
Bewertet wird:
Der Beitrag hinsichtlich einer baulichen Erweiterung, deren Integration in den bestehenden Gesamtkontext, den Übergängen sowie dem Gestaltungskonzept.
Der Beschrieb welchen Bezug diese Referenz zur gestellten Aufgabe hat.
Auszeichnungen und Nominierungen von Architektur- und Denkmalpflegepreisen oder gleichwertige Anerkennungen.

EK3 Referenz Bauingenieur (A4, hoch einseitig), Gewichtung 20%
vergleichbare Komplexität
Das anbietende Bauingenieurbüro hat eine Referenz seiner Unternehmung mit mindestens den folgenden Anforderungen einzureichen und zu erfüllen:
- Eine Instandsetzung, Sanierung und / oder Umbau eines denkmalgeschützten Gebäudes.
- Mit vergleichbarer Eingriffstiefe und Komplexität zur vorliegenden Aufgabe
- Innerhalb der letzten ca. 10 Jahre durch die Unternehmung Bauingenieur realisiert
Bewertet wird:
Der Beitrag des Tragwerkplaners bei einer baulichen Erweiterung hinsichtlich der Integration in den bestehenden Gesamtkontext, den Übergängen sowie der ingenieurtechnischen Gestaltung.
Der Beschrieb welchen Bezug diese Referenz zur gestellten Aufgabe hat.
Auszeichnungen und Nominierungen von Ingenieur-, Architektur- und Denkmalpflegepreisen oder gleichwertige Anerkennungen.

EK4 Referenz Landschaftsarchitektur (A4, hoch einseitig), Gewichtung 20%
vergleichbare Komplexität
Das anbietende Landschaftsarchitekturbüro hat eine Referenz seiner Unternehmung mit mindestens den folgenden Anforderungen einzureichen und zu erfüllen:
- Eine Instandsetzung, Sanierung, Erweiterung und / oder Umbau in historischem Kontext
- Mit vergleichbarer Komplexität zur vorliegenden Aufgabe
- Innerhalb der letzten 10 Jahre durch die Unternehmung Landschaftsarchitektur realisiert
Bewertet wird:
Der Beitrag hinsichtlich einer baulichen Erweiterung, deren Integration in den bestehenden Gesamtkontext, den Übergängen sowie der allgemeinen Gestaltung.
Der Beschrieb welchen Bezug diese Referenz zur gestellten Aufgabe hat.
Auszeichnungen und Nominierungen von Architektur-, Landschaftsarchitektur- und Denkmalpflegepreisen oder gleichwertige Anerkennungen.

EK5 Referenz Elektroingenieur (A4, hoch einseitig), Gewichtung 10%
vergleichbare Komplexität
Das anbietende Elektroingenieurbüro hat eine Referenz seiner Unternehmung mit mindestens den folgenden Anforderungen einzureichen und zu erfüllen:
- Eine Instandsetzung, Sanierung und / oder Umbau
- Mit vergleichbarer Eingriffstiefe und Komplexität zur vorliegenden Aufgabe
- Innerhalb der letzten 10 Jahre durch die Unternehmung Elektro – Ingenieur realisiert
Bewertet wird:
Der Beitrag hinsichtlich der Herangehensweise, dem Umgang, der Eingriffstiefe, der Wahl von neuen Bauteilen und deren Integration in den historischen Kontext.
Der Beschrieb welchen Bezug diese Referenz zur gestellten Aufgabe hat.
Auszeichnungen und Nominierungen von Architektur- und Denkmalpflegepreisen oder gleichwertige Anerkennungen.

EK6 Referenz HLKKS-Ingenieur (A4, hoch einseitig), Gewichtung 10%
vergleichbare Komplexität
Das anbietende HLKKS-Ingenieurbüro hat eine Referenz seiner Unternehmung mit mindestens den folgenden Anforderungen einzureichen und zu erfüllen:
- Eine Instandsetzung, Sanierung und / oder Umbau
- Mit vergleichbarer Eingriffstiefe und Komplexität zur vorliegenden Aufgabe
- Innerhalb der letzten 10 Jahre durch die Unternehmung HLKKS– Ingenieur realisiert
Bewertet wird:
Der Beitrag hinsichtlich der Herangehensweise, der Reaktion der Installationen auf den Bestand, der Eingriffstiefe, der Wahl von neuen Bauteilen und deren Integration in den bestehenden Kontext.
Der Beschrieb welchen Bezug diese Referenz zur gestellten Aufgabe hat.
Auszeichnungen und Nominierungen von HLKKS-, Architektur- und Denkmalpflegepreisen oder gleichwertige Anerkennungen.

EK7 Wirtschaftliche / finanzielle Leistungsfähigkeit
Das Eignungskriterium EK7 wird nicht gewichtet, muss aber für die Präqualifikation erfüllt sein.
Die folgenden Eignungsnachweise sind erst auf Aufforderung der Auftraggeberin (Architektur und alle Fachplaner) vor der Publikation des Präqualifikationsentscheids einzureichen:
- Auszug aus dem Betreibungsregister, nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt der Aufforderung durch den Auftraggeber. Bei Anbieterinnen und Anbietern aus dem Ausland vergleichbare aktuelle, amtliche Urkunde des Auslandes.
- Gültige Versicherungsnachweise oder Absichtserklärung des vorgesehenen Versicherungsunternehmens, bei Vertragsabschluss eine Betriebshaftpflichtversicherung (Personen-, Sach-, und Bautenschäden je mind. CHF 10 Mio.) mit dem Anbieter bzw. der Arbeitsgemeinschaft abzuschliessen.

3.8 Geforderte Nachweise

Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise

3.9 Entscheidkriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

3.10 Bedingungen für den Erhalt der Teilnahmeunterlagen

Kosten: Keine

3.11 Anzahl max. zugelassener Teilnehmer

5

3.12 Vorgesehener Termin für die Bestimmung der ausgewählten Teilnehmer

20.06.2024

3.14 Sprachen

Sprachen für Teilnahmeanträge: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.15 Gültigkeit des Angebotes

180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.16 Bezugsquelle für Teilnahmeunterlagen zur Präqualifikation

unter www.simap.ch
Teilnahmeunterlagen für die Präqualifikation sind verfügbar ab: 18.04.2024
Sprache der Teilnahmeunterlagen: Deutsch, Französisch

4. Andere Informationen

4.1 Namen der Mitglieder und der Ersatzleute der Jury sowie allfälliger Experten

Fachgremium (mit Stimmrecht)
Hanspeter Winkler, Vorsitz: Architekt ETH SIA, BBL
Tatiana Lori: Architektin ETH SIA, Denkmalpflegerin des Kantons Bern
Tanja Temel: Architektin ETH SIA, Luzern
Daniel Schürer, Ersatz: Architekt ETH SIA, Zürich
Tina Kneubühler: Landschaftsarchitektin FH BSLA, Bern

Sachgremium (mit Stimmrecht)
Pierre Broye: Direktor, BBL
Adrian Rüfenacht: Leiter Ressourcen, Bundeskanzlei
Térence Billeter, Ersatz: Chef Protokoll, EDA

Expertinnen und Experten (beratend, ohne Stimmrecht)
Maike Lausen: Projektleiterin Bauherr, BBL
Rolf Graf: Leiter Sicherheit und Infrastruktur, Bundeskanzlei
Dorothy Holt Wacker: Leiterin Programm- und Projektentwicklung, BBL
Werner Abplanalp: Kostenexperte
Felix Gamper: Fachberater Tragwerk, BBL
Danijela Bucher: Fachberaterin Innenausstattung, BBL
Christof Vollenwyder: Fachberater Gebäudetechnik, BBL
Siegfried Burkhalter: Fachberater Elektro, BBL

Sollte es sich im Verlauf des Verfahrens als notwendig erweisen, kann das Gremium weitere Expertinnen und Experten beiziehen.

4.2 Ist der Entscheid der Jury verbindlich?

Ja

4.3 Gesamtpreissumme

Für termingerecht eingereichte, vollständige und vom Preisgericht zur Beurteilung zugelassene Projekte wird pro Team eine fixe Entschädigung von CHF 42'000.00 (exkl. MwSt. inkl. Nebenkosten) ausgerichtet. Für die Präqualifikation erfolgt keine Entschädigung.

4.4 Besteht ein Anspruch auf feste Entschädigung?

Nein

4.5 Anonymität

Aufgrund der Aufgabenstellung mit Einbezug der kantonalen Denkmalpflege erachtet die Auftraggeberin einen direkten Dialog zwischen den präqualifizierten Teilnehmenden und dem Beurteilungsgremium als erforderlich. «Dialog» im Sinne der Ordnung SIA 143 (2009) bedeutet die geregelte, nicht anonyme, mündliche Kommunikation anlässlich der Zwischen- und Schlussbesprechung. Der Dialog hat zum Ziel, Fragen während des Studienauftrags zu klären und bei Bedarf die Aufgabenstellung zu präzisieren.

4.6 Art und Umfang der gemäss Wettbewerbsprogramm zu vergebenden weiteren planerischen Aufträge oder Zuschläge

Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Generalplanerteam des vom Beurteilungsgremiums zur Weiterbearbeitung empfohlenen Projekts auf Basis eines KBOB-Generalplanervertrages mit der Projektierung und der Realisierung der Sanierung und Erweiterung freihändig zu beauftragen.

Die Beschaffung für allfällige, zusätzlich notwendige Spezialisten werden nach der Zuschlagserteilung an das GP-Team in enger Absprache mit der Auftraggeberin erfolgen. Diese Spezialisten sind vertraglich dem GP zu unterstellen.

Die Auftraggeberin behält sich vor, die SIA-Phasen 31, 32, 33, 41 phasenweise freizugeben. Falls es wegen Einsprachen, Beschwerden oder einem negativen Finanzierungsentscheid der dafür zuständigen Instanzen zu einer Terminverschiebung oder zur Aufgabe des Projektes kommt, entsteht dadurch kein Anrecht auf zusätzliche Entschädigungen.

4.10 Sonstige Angaben

Vorbefassung:
Als Grundlage für die Ausschreibung Studienauftrag wurden im Vorfeld Machbarkeitsstudien und diverse Gutachten erstellt, welche in das Programm eingeflossen sind.
Die nachfolgenden Verfasser von Studien, Projektierungen und Gutachten sind aufgrund ihrer Vorbefassung nicht zur Teilnahme zugelassen:
- Bürgi Schärer Architekten AG, Bern
- Fux & Sarbach Engineering AG, Bern
- RSZ Planung GmbH, Köniz
- Energie Hoch drei AG, Bern

Urheberrecht:
Das Urheberrecht an den Beiträgen aus dem Studienauftrag verbleibt bei den Teilnehmenden (gemäss Art. 3 der Weisungen EFD; vgl. auch SIA 143, Art. 26). Die eingereichten Unterlagen des Studienauftrags aller Teilnehmenden gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Eine Publikation der Projekte durch die Auftraggeberin erfolgt unter vollständiger Angabe der Autorenschaft, ein spezielles Einverständnis ist nicht erforderlich.
Publikationen von Studienauftragsbeiträgen durch ihre Verfasserschaft bedürfen keiner Genehmigung durch die Auftraggeberin. Der Zeitpunkt ist jedoch mit der Auftraggeberin zu definieren.

Besichtigung:
Für die Präqualifikation findet keine geführte Besichtigung statt. Über die Ausschreibung werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Zur Beantwortung von Fragen wird eine schriftliche Fragenbeantwortung über simap.ch durchgeführt. Fragen die nach diesem Termin eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Die Anbieter werden per E-Mail informiert, sobald die Antworten auf www.simap.ch publiziert sind. Die Fragenbeantwortung gilt als Ergänzung bzw. Präzisierung zu den abgegebenen Unterlagen.
Für die qualifizierten Generalplanerteams findet eine örtliche Begehung statt. Fragen werden an diesem Termin keine beantwortet (siehe Termine in Ziffer 7.1 im Programm).

Rücknahme der eingereichten Projekte:
Die eingereichten Unterlagen des siegreichen Projektbeitrages gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die übrigen Projekte können nach der Ausstellung und nach Rechtskraft der Publikation des Zuschlags von den Teilnehmenden innert Monatsfrist abgeholt werden. Das Datum und der Abholungsort werden den Teilnehmenden per E-Mail mitgeteilt. Nicht abgeholte Arbeiten werden nach Ablauf der Frist entsorgt.

4.11 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.12 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.