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06.03.2024|Projekt-ID 275739|Meldungsnummer 1400889|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 06.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün, Tiefbauamt, Projektierung und Realisierung
Beschaffungsstelle/Organisator: Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern,  zu Hdn. von Stefan Rüegsegger, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  beschaffungswesen@bern.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Fachstelle Beschaffungswesen Stadt Bern, Bundesgasse 33,  3011  Bern,  Schweiz,  Telefon:  031 321 73 14,  E-Mail:  KeineOffertenperMail@bern.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

02.04.2024
Bemerkungen: Fragerunde: Fragen sind innerhalb dieser Frist auf www.simap.ch einzureichen; die Beantwortung der anonymisierten Fragen erfolgt am 08.04.2024 auf www.simap.ch.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Die Angebote sind innerhalb dieser Frist bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen (A-Post, Stempel einer offiziellen Poststelle; firmeneigene Frankiermaschinen werden nicht anerkannt. Eingaben per Mail sind unzulässig. Eine Abgabe vor Ort ist nur bedingt möglich. Beachten Sie die aktuellen Öffnungszeiten vom Empfang an der Bundesgasse 33, Bern. Die Offerten sind im verschlossenen Kuvert mit der Aufschrift "Gleisanlagen, Gleisersatz Brunnhof - Fischermätteli, Gesamtleitung" und "Bitte nicht öffnen" einzureichen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

29.04.2024

1.6 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Dienstleistungskategorie CPC:

[27] Sonstige Dienstleistungen

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Gleisanlagen, Gleisersatz Brunnhof - Fischermätteli, Gesamtleitung

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

112009

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71330000 - Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Baukostenplannummer (BKP): 292 - Bauingenieur

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Die Gleisanlage zwischen dem Knoten Weissenstein-/ Könizstrasse und der Effingerstrasse muss ersetzt und die Gleisachsabstände angepasst werden. Im Strassenraum werden Massnahmen zur Verbesserung der Verhältnisse für den Fuss- und Veloverkehr getroffen und die Haltekanten der Haltestellen hindernisfrei ausgestaltet.
Die Siedlungsentwässerungsanlagen im Projektperimeter werden an die Vorgaben des Generellen Entwässerungsplans angepasst. Die Elektro-, Gas- und Wasserleitungen von Energie Wasser Bern müssen inklusive zahlreicher Netzanschlüsse saniert oder aufgrund der Zugänglichkeit verschoben werden. Zudem werden alle im Projektperimeter liegenden Lichtsignalanlagen erneuert. Die Leistungen umfassen die Phasen SIA 33 (exkl. Publikation), 41, 51 - 53.

2.7 Ort der Dienstleistungserbringung

Bern

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 01.08.2024, Ende: 31.05.2028
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Bei Verlängerung der Bauzeit.

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1: Wirtschaftlichkeit / Angebotspreis; Massgebend für die Angebotsbewertung "Preis" ist der angebotene Gesamtpreis inkl. Nebenkosten gemäss Angebotsformular und Beilage 1 der Submissionsunterlagen:  Gewichtung 30% 
ZK2: Schlüsselpersonen mit Referenzen gemäss Beilage 4 der Submissionsunterlagen: ZK2.1: Gesamtleiter (8%) // ZK2.2: Chefbauleiter (7%) // ZK2.3: Fachplanung Verkehr (5%) Je Schlüsselperson zwei Referenzobjekte (Phase 41 – 52) über abgeschlossene Arbeiten in gleicher Funktion oder als Stellvertreter mit vergleichbarer Komplexität mit Angabe über Zeitraum, Auftragssumme, ausgeführte Arbeiten mit Darstellung des Einsatzes der Schlüsselperson, zur Referenzauskunft ermächtigte Kontaktperson, Lebenslauf. Die Referenzen werden einzeln bewertet, der Mittelwert fliesst in die Gesamtwertung ein:  Gewichtung 20% 
ZK 3 Nachhaltigkeit: ZK 3.1: Projektherausforderungen: Aufzeigen der 3 wesentlichsten, projektspezifischen Herausforderungen/Risiken und Massnahmen zu deren Beherrschung bzw. Minimierung. Aufzeigen von wesentlichen, projektspezifischen Erfolgsfaktoren, um das Projekt betreffend Nachhaltigkeit zu verbessern. Mit Darlegung der positiven Effekte auf Kosten, Qualität, Dauer und Risiko. (5%). // ZK 3.2: Terminplanung Beurteilung der vorliegenden Terminplanung, aufzeigen allfälliger Optimierungen (5%). // ZK 3.3: Würdigung des Bauablaufs des Bauprojektes Beurteilung und aufzeigen möglicher Verbesserungen und Optimierungen (15%):  Gewichtung 25% 
ZK 4: Plausibilisierung der Anzahl Stunden: Plausibilisierung der durch die Anbieterin ermittelten Anzahl Stunden der Phasen 41, 51 und 53. Beurteilung der durch die Bauherrschaft angegebenen Stunden. Abgabe der Ressourcenplanung:  Gewichtung 10% 
ZK5: Präsentation Präsentation 15‘, Fragen 15‘. Teilnehmer Auftragnehmerin: Gesamtleiter und Chefbauleiter. Die Auftragnehmerin kann davon ausgehen, dass die Auftraggeberin das Angebot kennt. Fachliche und persönliche Sicherheit im Auftritt, 5%. Besondere Hinweise zur Aufgabenanalyse, 10%. Die Präsentation wird nur mit denjenigen Anbietern durchgeführt, welche nach der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien (Zwischenergebnis) rechnerisch noch eine Möglichkeit auf den Zuschlag haben. Anbieter, welche bei der Präsentation auch mit der maximal möglichen Benotungsdifferenz zur führenden Offerte den Zuschlag nicht mehr erreichen können, werden zur Präsentation nicht mehr aufgeboten. Folgende Traktanden sind vorgesehen: Begrüssung und Vorstellung der Teilnehmenden, Präsentation Anbieterin, Fragen der Bauherrschaft, offene Punkte von Seiten Anbieterin, weiteres Vorgehen:  Gewichtung 15% 

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein
Bemerkungen: Die Amtsvariante ist umzusetzen.

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Bemerkungen: Projektbeginn: August 2024, Baubeginn Januar 2026, Bauende: November 2027, Projektende: Frühling 2028. Die Termine sind abhängig von den politischen Entscheidfindungsprozessen sowie den Projekt- und Kreditgenehmigungen und sind daher als approximativ zu betrachten. Terminverschiebungen berechtigen nicht zu Nachforderungen.

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieterinnen und Anbieter gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen und
sämtliche Nachweise gemäss Art. 7 IVöBV erbracht worden sind, u. a. sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. Dem Angebot ist die ausgefüllte
Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen:
- Einhaltung der Gesamtarbeitsverträge oder bei deren Fehlen Gewährung von orts- und branchenüblichen Arbeitsbedingungen
(Leistungsortsprinzip).
- Erfüllung der Pflichten gegenüber der öffentlichen Hand, der Sozialversicherungen sowie den Arbeitnehmenden.
- Einhaltung der Lohngleichheit von Frau und Mann.

Bestehen zwischen der Stadt Bern und dem Anbieter Forderungen aus vertraglichen oder ausservertraglichen Verpflichtungen, über deren Erledigung noch keine Einigung erzielt worden ist, kann die Stadt Bern den Anbieter vom Verfahren ausschliessen.

Es findet keine obligatorische Begehung statt. Den Unternehmungen wird jedoch empfohlen, sich über die örtlichen Verhältnisse ins Bild zu setzen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Federführung ist anzugeben. Die Gesamtleitung, Fachplanung und Bauleitung kann, unter Angabe der Federführung, als Planergemeinschaft (INGE) auftreten. Mitglieder einer Planergemeinschaft bestehend aus den Fachbereichen Bauingenieur, Elektro, Rohrleitung sowie Verkehr.
Die Fachplanungen Verkehr, Rohrleitung und Elektro können in mehreren Bietergemeinschaften teilnehmen, davon ausgeschlossen ist der Bauingenieur.

3.6 Subunternehmer

Allfällige Subunternehmen sind mit der Offerteingabe anzugeben. Die Nachweise Art. 7 IVöBV sind durch die Subunternehmen bei der Fachstelle Beschaffungswesen einzureichen. Nachträglich beizuziehende Subunternehmen sind 3 Wochen vor Arbeitsaufnahme der Fachstelle Beschaffungswesen, unter Beilage sämtlicher Nachweise gemäss Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV zu melden und bedürfen einer schriftlichen Zustimmung durch die Auftraggeberin. Die charakteristische Leistung ist grundsätzlich von den Anbietenden zu erbringen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 Fachkompetenz Firma (fachlich, technisch, organisatorisch):
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma) muss anhand von zwei Referenzen (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2012) nachweisen, dass die Firma die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Darin müssen die folgenden Fachgebiete mindestens einmal enthalten resp. die Anforderungen mindestens einmal erfüllt sein:
- Gleisbauarbeiten mit einer Bausumme > CHF 0.6 Mio., inkl. MWST.
- Strassenbau- und Werkleitungsarbeiten in engen Platzverhältnissen mit einer Bausumme > CHF 2.0 Mio., inkl. MWST.
- Verkehrstechnik mit LSA-Steuerungen und Begleitung des Verkehrs in den Bauphasen mit einer Bausumme > CHF 50'000, inkl. MWST.
- Bau eines Infrastrukturprojekts unter Verkehr im innerstädtischen Bereich und mit Intensivphasen (mindestens 2-schichtig gearbeitet) mit einer Bausumme > CHF 3.0 Mio., inkl. MWST.
- Bau eines Infrastrukturprojekts mit verschiedenen Bauherrschaften.
Zudem müssen alle Referenzprojekte bis Ende 2024 abgeschlossen werden können (bis und mit Phase 52) und mindestens die Phasen 41 bis 53 beinhalten. Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

EK2 Fachkompetenz Fachplanung und Fachbauleitung Elektro und Rohrleitungsbau:
Der Anbieter / die Anbieterin (Firma) muss anhand von je einem Referenzprojekt Elektro und Rohrleitung mit einer Bausumme > CHF 50'000 inkl. MWST (nicht älter als 12 Jahre, d.h. Abnahme des Referenzprojektes nach 01.01.2012) nachweisen, dass die Firma die notwendigen Fähigkeiten und die erforderliche Erfahrung zur Lösung der gestellten Aufgabe mitbringt. Alle Referenzprojekte müssen bis Ende 2024 abgeschlossen werden können (bis und mit Phase 52) und mindestens die Phasen 41 bis 53 beinhalten. Die massgebenden Referenzpersonen sind mit aktueller Adresse und Telefonnummer anzugeben.

EK3 Qualitätsmanagement:
Dem Angebot ist eine Kopie der QM-Zertifizierung nach ISO 9001 oder ein gleichwertiger QM-Nachweis der federführenden Firma beizulegen.

EK4 Verfügbarkeit Schlüsselpersonal:
Nachweis, dass die Verfügbarkeit der Schlüsselpersonen grösser als die erforderliche Verfügbarkeit (Gesamtleiter 30%, Chefbauleiter 70%) während der Planungszeit und Ausführung gegeben ist und dass die Schlüsselpersonen die deutsche Sprache beherrschen. Detaillierte Aufzählung und Darstellung der zeitlichen Belastung an den übrigen Projekten, für welche die Schlüsselperson während der ausgeschriebenen Arbeit ebenfalls zum Einsatz kommt.

Alle Eignungskriterien müssen erfüllt werden.

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Alle notwendigen Angaben, Unterlagen resp. Nachweise zu den Eignungskriterien sowie den generellen Teilnahmebedingungen.

Anhang 1 zu Art. 7 IVöBV:
- Vollständig ausgefüllte und unterschriebene Selbstdeklaration
- Detaillierter Betreibungsregisterauszug
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Mehrwertsteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Gemeindesteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Staatssteuer
- Bestätigung der Steuerbehörden bezüglich Bezahlung der Bundessteuer
- Bestätigung der Ausgleichskassen bezüglich Bezahlung der AHV, IV, EO, ALV, FAK-Beiträge
- Bestätigung der Pensionskasse bezüglich Bezahlung der BV-Beiträge
- Bestätigung der SUVA resp. BU/NBU bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung Krankentaggeldversicherung (KTV) bezüglich Bezahlung der Beiträge
- Bestätigung der paritätischen Berufskommission oder des Informationssystems Allianz Bau (ISAB) bezüglich Einhaltung des GAV (Gesamtarbeitsvertrag)
- Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13a ff. des Gleichstellungsgesetzes (GIG), sowie gegebenenfalls Bericht einer unabhängigen Stelle über die Überprüfung der Lohngleichheitsanalyse gemäss Art. 13d GlG, oder Kontrollbestätigung einer staatlichen Stelle gemäss Art. 13b GIG
- Für Firmen im Bauhauptgewerbe: Bestätigung der Stiftung flexibler Altersrücktritt bezüglich FAR

Die Belege müssen von den Auskunftsstellen (Gemeinden, Kanton, Verbänden, Kassen usw.) unterzeichnet sein, dürfen nicht älter als ein Jahr sein und haben auszuweisen, dass alle fälligen Prämien und Beiträge bezahlt worden sind. Ausnahme: Die im Rahmen der Angebotseinreichung einzureichende Lohngleichheitsanalyse ist unbegrenzt lange gültig, wenn sie zeigt, dass die Lohngleichheit eingehalten ist (Anhang 1 zu Artikel 7 IVöBV i.V.m. Art. 13a Abs. 2 und 3 GlG). Bei dem durch das zuschlagnehmende Unternehmen (nachträglich) einzureichenden Nachweis bezüglich Einhaltung der Lohngleichheit gemäss Artikel 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern (Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21) darf der Referenzmonat der Analyse nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (vgl. auch Ziffer 4.4 hiernach).

Da die Nachweise ab Ausstelldatum ein Jahr lang gültig sind und durch die Fachstelle Beschaffungswesen registriert werden, muss jeder Nachweis nur einmal jährlich eingereicht werden. Den Firmen wird empfohlen, alle Nachweise zeitgleich bei den Auskunftsstellen zu bestellen.

Bei Bietergemeinschaften haben alle Beteiligten eine Selbstdeklaration auszufüllen und zu unterschreiben sowie die Nachweise zu erbringen.

Anbietende mit Geschäftssitz ausserhalb der Schweiz legen analoge Bestätigungen aus ihrem Land bei.

Zu den geltenden Arbeitsbestimmungen erteilen die beco (Berner Wirtschaft), Laupenstr. 22, 3011 Bern oder die paritätischen Berufskommissionen Auskunft.

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 06.03.2024  bis  23.04.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.2 Geschäftsbedingungen

Es sind Netto-Offerten einzureichen. Skontoabzüge sind nicht zulässig, diese sind direkt in die Rabatte zu inkludieren. Nicht fristgerecht oder unvollständig eingereichte Angebote werden vom Wettbewerb ausgeschlossen. Offerten mit Preisabsprachen werden nicht berücksichtigt. Der Zuschlag erfolgt auf Grund des Angebots.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt öffentliche Aufträge für in der Schweiz zu erbringenden Leistungen nur an Anbieterinnen und Anbieter,
welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen
sowie die Lohngleichheit von Frau und Mann gewährleisten (Art. 12 Abs. 1 IVöB 2019).
Die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, Arbeitsbedingungen und Lohngleichheit ist durch alle Teilnehmenden im Rahmen
der Selbstdeklaration zu bestätigen. Ab dem städtischen Schwellenwert für das Einladungsverfahren hat das zuschlagnehmende
Unternehmen die Einhaltung der Lohngleichheit für Frau und Mann zusätzlich gestützt auf eine betriebsinterne
Lohngleichheitsanalyse mittels einer Methode gemäss Artikel 13c des Bundesgesetzes vom 24. März 1995 über die
Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz; GlG; SR 151.1) nachzuweisen. Der Bund stellt dazu ein kostenloses
Analyse-Tool zur Verfügung (www.logib.ch). Der Nachweis muss spätestens 60 Tage nach der Zuschlagserteilung erfolgen. Der
Referenzmonat der Analyse darf nicht mehr als vier Jahre zurückliegen (Art. 3a der Verordnung vom 4. Dezember 2002 über das
öffentliche Beschaffungswesen der Stadt Bern [Beschaffungsverordnung; VBW; SSSB 731.21]). Ausgenommen von der
Nachweispflicht sind Unternehmen mit Mitarbeitenden nur einen Geschlechts oder mit weniger als zehn Mitarbeitenden.
Auftragnehmende Unternehmen mit Sitz im Ausland fallen nur dann unter die Nachweispflicht, wenn sie die Leistung in der
Schweiz erbringen. Weitergehende Nachweispflichten gestützt auf das übergeordnete Recht bleiben vorbehalten.
Unabhängig von der Nachweispflicht ist die Auftraggeberin berechtigt, die Einhaltung der Vergabebestimmungen und namentlich
auch der Lohngleichheit von Frau und Mann zu kontrollieren oder durch Dritte kontrollieren zu lassen. Anbietende sind verpflichtet,
an einer angeordneten Kontrolle mitzuwirken und die erforderlichen Daten, Informationen und Nachweise kostenlos und
fristgerecht zur Verfügung zu stellen (Art. 12 Abs. 1 und 5 i.V.m. Art. 44 Abs. 1 Bst. f IVöB 2019). Kommt der Anbieter oder die
Anbieterin dieser Mitwirkungspflicht nicht nach oder bestehen aufgrund des Kontrollergebnisses Anhaltspunkte dafür, dass die
Lohngleichheit von Frau und Mann nicht eingehalten wird, so kann der Anbieterin oder dem Anbieter unter Androhung von
Massnahmen im Unterlassungsfall eine Frist gesetzt werden, innert der die Einhaltung der Lohngleichheit nachgewiesen werden
muss.

Werden Teilnahmebedingungen nicht oder nicht mehr erfüllt, kann die Auftraggeberin Massnahmen oder Sanktionen ergreifen. Sie
kann das betreffende Unternehmen u.a. von einem Vergabeverfahren ausschliessen oder ein bereits erteilter Zuschlag widerrufen.
In schwerwiegenden Fällen ist ein Ausschluss von bis zu fünf Jahren von künftigen Vergabeverfahren oder eine Busse möglich
(Art. 44 und 45 IVöB 2019).

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

Die Gruner AG hat das Baubewilligungsprojekt erstellt. Sie ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.

Die Ausschreibung wurde exklusiv von der Firma ingenta ag unterstützt. Sie ist nicht berechtigt, ein Angebot einzureichen.

4.6 Sonstige Angaben

1. Bewertungsmatrix zu Kapitel 2.4 resp 2.10 Zuschlagskriterien:
Jedes Kriterium wird mit 0 bis 5 Punkten bewertet. Die Gesamtnote beträgt max. 5 Punkte und ist zusammengesetzt aus der prozentualen Gewichtung der Kriterien / Unterkriterien. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung (Nutzwert).

Sämtliche Bewertungskriterien (exkl. Preis) werden nach folgender Notenskala bewertet:
5.0 = ausgezeichnet
4.0 = gut
3.0 = genügend
2.0 = teilweise ungenügend
1.0 = ungenügend
0 = keine Angaben

Zwischennoten sind zulässig.

Das preisgünstigste Angebot erhält 5 Punkte. Pro 1% Mehrkosten werden 0,05 Punkte abgezogen (lineare Bewertung). Beim Preis sind Minuspunkte möglich. (Deckt eine 100%-Bandbreite der zu erwartenden Preise ab.)

Mit der Offerteingabe sind 4 Referenzen in den letzten 12 Jahren mit Auskunftspersonen, Ausführungszeitpunkt und Bezeichnung der Auftragsgrösse anzugeben. Dabei ist das der Ausschreibung beigelegte Referenzblatt zu verwenden. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, eine Referenzangabe durch eine eigene Erfahrung bei anderen Objekten oder Aufträgen zu ersetzen. Das Nichteinreichen von Referenzangaben führt zum Ausschluss vom Verfahren.

2. Termin gemäss Kapitel 1.5:
Der Termin ist nicht verbindlich.

3. Laufzeit Vertrag:
Die Vertragslaufzeit ist nicht verbindlich.

4. Zustelldomizil
Alle Anbietenden mit Sitz im Ausland haben ein Zustelldomizil in der Schweiz anzugeben, an welches Verfügungen im Rahmen dieses Vergabeverfahrens per Briefpost zugestellt werden können.

Vorbehalt: Eine Auftragserteilung erfolgt vorbehältlich der Erteilung der Kredit- bzw. Baubewilligung.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Diese Ausschreibung kann innert 20 Tagen nach der ersten Publikation mittels Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, angefochten werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten; greifbare Beweismittel sind beizulegen.

Fachstelle Beschaffungswesen