Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 25.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: SBB AG
Einkauf Infrastruktur
Beschaffungsstelle/Organisator: SBB AG Einkauf Infrastruktur,
zu Hdn. von
Einkauf Telecom, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
0000,
E-Mail:
einkauf.telecom@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- SBB AG
Einkauf Infrastruktur,
zu Hdn. von
Katja Götz, Hilfikerstrasse 3,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
0000,
E-Mail:
einkauf.telecom@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 10.05.2024
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 04.06.2024 Uhrzeit: 17:30, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Das Angebot (Preisangebot und materielles Angebot) ist 1-fach in Papierform und 1-fach auf USB-Stick in einem verschlossenen Umschlag/Paket mit nachfolgenden Vermerken an folgende Adresse einzureichen:
SBB Einkauf Infrastruktur Katja Götz I-ESP-EIT-TC "NICHT ÖFFNEN – Angebot "CoC Mobile GSM-R / Devices & Spezialtätigkeiten" Hilfikerstrasse 3 CH-3000 Bern 65
Bei Widersprüchen zwischen Papierform und elektronischen Datenträgern gilt die Papierform.
Massgebend für die termingerechte Eingabe des Angebots ist der Poststempel oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle, bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung.
Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Erfolgt die Zustellung mit einem privaten Kurierdienst, so gilt dies als persönliche Überbringung und das Angebot muss spätestens am 04.06.2024 um 17.30 Uhr am Empfang Hilfikerstrasse 1 in Bern abgegeben werden. Öffnungszeiten Empfang: 07.00 - 17.30 Uhr (Bitte unbedingt Empfangsbestätigung verlangen).
Bei der Übergabe der Offerte an den privaten Kurierdienst, ist die Trackingnummer per Email (einkauf.telecom@sbb.ch) der SBB AG zu melden.
Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel.
Zu spät eingereichte Angebote werden nicht berücksichtigt.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 12.06.2024, Uhrzeit:
14:00, Ort:
Bern, Bemerkungen:
Offertöffnungen bei der SBB sind nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.2 Projekttitel der Beschaffung- CoC Mobile GSM-R / Devices & Spezialtätigkeiten
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 64200000 - Fernmeldedienste, | | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Die SBB sucht eine Anbieterin, für die Services „Bereitstellung mobiler Endgeräte und mobiler Abos“
Im Weiteren ist der Betrieb einer Hotline (1st & 2nd Level Support) für die Benutzer der GSM-R Endgeräte und Services anzubieten. Aufgrund der Wichtigkeit der mobilen Kommunikation muss bei der SBB die Abo und Gerätebewirtschaftung wirtschaftlich, effizient und qualitativ hochwertig sein. Die Anbieterin muss deshalb auf das dynamische Umfeld flexibel reagieren und die Dienstleistungen kontinuierlich und ohne Qualitätseinbussen erbringen können. Das Produkte- und - LifeCycle Management sowie die strategische Beschaffung verbleiben bei der SBB AG (Bestimmung von angebotenen Services, Gerätetypen, Konditionen und Anbieter). Diese Ausschreibung dient der Auftragsvergabe für diese Spezialtätigkeiten für 4 Jahre mit der Möglichkeit diesen 1-mal um 2 Jahre zu verlängern.
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- ganze Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2024, Ende: 31.08.2028
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Einmal um 2 Jahre
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Option für Vertragsverlängerung gemäss Ziffer 2.8
2.10 Zuschlagskriterien- ZK 1: Preis
Gewichtung 40%
ZK 2: Betrieb Geräte
Gewichtung 15% ZK 3: Support & Service Level Agreement
Gewichtung 15% ZK 4: Rollout Vorhaben
Gewichtung 5% ZK 5: Unterstützende Prozesse
Gewichtung 10% ZK 6: Räumlichkeiten & Infrastruktur
Gewichtung 5% ZK 7: Effizienzsteigerung
Gewichtung 10%
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 30 Tage nach Vertragsunterzeichnung
- Bemerkungen: Bei einem allfälligen Wechsel des Leistungserbringers, wird mit der Übergabe vom bestehenden Leistungserbringer an den Nachfolger begonnen. Anderenfalls Beginn der Serviceerbringung. Der Beginn ist im Q4/2024 geplant.
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsbedingungen
3.5 Bietergemeinschaft- sind nicht zugelassen
3.6 Subunternehmer- sind zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK-1: Hinreichende Fachkompetenz und Erfahrung zur Auftragserfüllung EK-2: Genügende wirtschaftliche Leistungsfähigkeit EK-3: Hinreichendes Qualitätsmanagement EK-4: Vorliegen eines hinreichenden Umweltmanagementsystems EK-5: Kommunikation in Deutsch, Französisch und Italienisch EK-6: Bestätigung der Service-Organisation in der Schweiz
3.8 Geforderte Nachweise-
Aufgrund der in den Unterlagen geforderten Nachweise
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Für die Eingabe der Angebote sind alle 3 Amtssprachen zulässig (Art. 48, Abs. 5, lit. c BöB). Die Offerte ist allerdings bevorzugt in deutscher Sprache zu verfassen. Es ist zulässig, Datenblätter, Factsheets, Firmeneigene Standarddokumente etc. in englischer Sprache beizulegen.
Die Ausschreibungsunterlagen sind gemäss Art. 21 Abs. 2 VöB nur in deutscher Sprache erhältlich.
Dieses Beschaffungsprojekt wurde am 25.08.2023 im Simap vorangekündigt. Die SBB hat innerhalb der gesetzten Frist keine Anfrage erhalten, welche eine französische Übersetzung der Ausschreibungsunterlagen fordert. Die Ausschreibungsunterlagen sind daher nur in deutscher Sprache erhältlich.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 180 Tage ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 25.04.2024
bis
04.06.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- AGB SBB für Dienstleistungsaufträge (AGB-D), Ausgabe März 2023
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- keine im Sinne von Art. 14 BöB vorbefasste Anbieterinnen
4.6 Sonstige Angaben- Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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