Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA, Abteilung Strasseninfrastruktur Ost, Filiale Zofingen,
zu Hdn. von
Projektmanagement Süd, Brühlstrasse 3,
4800
Zofingen,
Schweiz,
Telefon:
058 482 75 11,
Fax:
058 482 75 90,
E-Mail:
beschaffung.zofingen@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- MP-160082, EP 1TG, Massnahmenkonzept Vorzone Nord (Erweiterung Perimeter MK Bau EP 1TG) - Nachtrag
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Projektierung MK Vorzone Nord (Südportal Naxbergtunnel Nordportal GTG) infolge technischer Abhängigkeiten mit dem Projekt GTG
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: IG GottardoUno
Name: c/o Basler & Hofmann AG, Bachweg 1,
8133
Esslingen,
Schweiz,
Telefon:
044 387 15 22,
E-Mail:
zuerich@baslerhofmann.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'512'956.79 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Grundbeschaffung wurde im offenen Verfahren vergeben. Im Projekt sind unvorhergesehene Mehrleistungen erforderlich. Diese bedingen vertiefte technische Kenntnisse der bis jetzt getätigten Arbeiten und müssen deshalb durch die bisherige Anbieterin erbracht werden.
Für die Erstellung des Massnahmenkonzepts "Vorzone Nord (Südportal Naxbertunnel - Nordpor-tal GTG)" sind verschiedenste technische Abhängigkeiten mit dem Gesamtprojekt GTG, insbesondere zur Instandsetzung GST, zu beachten. Dies setzet detaillierte Kenntnisse des Gesamtprojektes GTG, insbesondere des EP 1TG voraus. Ansonsten würde ein unverhältnismässig grosser Koordinationsaufwand resultieren.
Es gibt keine angemessene Alternative dazu, ein Anbieterwechsel würde erhebliche Schwierigkeiten bereiten und Mehrkosten von mindestens CHF 180‘000.00 verursachen, was wirtschaftlich nicht tragbar wäre.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 16.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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