Zuschlag- Publikationsdatum Kantonales Amtsblatt
AR
01.03.2024 Publikationsdatum Simap: 01.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Teufen, vertreten durch Hochbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Teufen, vertreten durch Hochbauamt,
zu Hdn. von
Martin Zoller, Dorf 7,
9053
Teufen AR,
Schweiz,
Telefon:
0713350044,
E-Mail:
martin.zoller@teufen.ar.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- BKP 221.1 Fenster in Holz
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
gemäss Ausschreibungsunterlagen
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45200000 - Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten |
Baukostenplannummer (BKP): | 2210 - Fenster aus Holz |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: BLUMER TECHNO FENSTER AG, Schönengrundstrasse 1,
9104
Waldstatt,
Schweiz,
Telefon:
071 353 09 62,
E-Mail:
andreas.kaiser@blumer.ch
Preis (Gesamtpreis):
ohne Angabe
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: In Berücksichtigung der mit der Einladung festgelegten Vergabekriterien erfolgt
der Zuschlag an den Anbieter mit der höchsten Punkteanzahl und somit an das wirtschaftlich günstigste Angebot. Die höhere Punkteanzahl der berücksichtigten Unternehmung gegenüber den übrigen Anbietern begründet sich mit: - Exzellente Bewertung der schriftlich angefragten Referenzen - Lieferfristen welche den Terminvorgaben entsprechen. - Die zugesicherten Kapazitäten sind auf das Projekt angepasst und erfüllen die Anforderungen.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 08.12.2023
im Publikationsorgan: simap
Meldungsnummer
1383129
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 26.01.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 5
4.4 Sonstige Angaben- Die Zuschlagsverfügung wurde am 26.01.2024 an alle beteiligten Unternehmer versendet. Die 10 Tagen Einsprachefrist wurden eingehalten, ohne Einsprachen.
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