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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1401543
04.03.2024|Projekt-ID 254207|Meldungsnummer 1401543|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 04.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schul- und Büromaterialverwaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Schul- und Büromaterialverwaltung,  zu Hdn. von Patrizia Schalcher, Ernastrasse 25,  8004  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  +41 44 413 53 20,  E-Mail:  patrizia.schalcher@zuerich.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Gemeinde/Stadt

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Beschaffung von Whiteboards, Flipcharts und Zubehör für die Stadt Zürich
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  siehe Ausschreibungsunterlagen
Los-Nr 7
Kurze Beschreibung: Boardmarker

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  30191000 - Büroausstattung außer Möbeln,
30195900 - Weiße Schreibtafeln und Magnettafeln,
30195910 - Weiße Schreibtafeln,
30195911 - Zubehör für weiße Schreibtafeln

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Lyreco Switzerland AG, Riedstrasse 4,  8953  Dietikon,  Schweiz,  Telefon:  0765526825,  E-Mail:  tanja.ege@lyreco.com
Preis (Gesamtpreis):  CHF 74'605.00 ohne MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die Anbieterin har das einzige Angebot eingereicht.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 14.03.2023
im Publikationsorgan: Schul- und Büromaterialverwaltung der Stadt Zürich
Meldungsnummer 1323479

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 28.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 1

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an die Anbietenden angerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Militärstrasse 36, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden.
Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.