Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 19.04.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Yolanda Ferrández, Bleichemattstrasse 31,
5000
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
0585802111,
E-Mail:
yolanda.ferrandez@swissgrid.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Swissgrid AG,
zu Hdn. von
Yolanda Ferrández, via SAP-Ariba einzureichen.,
0000
Ariba,
Schweiz,
Telefon:
0585802111,
E-Mail:
yolanda.ferrandez@swissgrid.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 31.05.2024
- Bemerkungen: Sind nach Auffassung der Anbieterin Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar,
unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis bzw. Technische Spezifikation enthalten oder beschrieben, so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen. Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels des Formulars „02_Anbieterfragen_und_Antworten.docx“ bis zum Termin unter 1.3 an die E-Mail Adresse gemäss Kapitel 1.1 entgegengenommen. Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden allen Bewerberinnen zugesandt, welche die Ausschreibungsunterlagen erhalten haben. Die Fragestellerinnen bleiben anonym. Den Anbieterinnen obliegt es, bis zum Zuschlag unter der E-Mail-Adresse, die sie für die Anmeldung bei SAP-Ariba verwendet haben, erreichbar zu sein, z.B. für Mitteilungen der Vergabestelle.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 12.08.2024 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist ein Account bei SAP-Ariba zwingend
notwendig. Die Frist für die Einreichung des Angebotes ist unter Kapitel 1.4 aufgeführt. Die Anmeldung zur Teilnahme, die Anmeldung im SAP-Ariba Netzwerk, die offizielle Bestätigung der Teilnahme, die Angebotsstellung, die Qualifizierung für die ausgeschriebene Warengruppe und die Angebotseinreichung erfolgen gemäss Dokument «04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf» und gemäss Kapitel 3.5 der «01_Verfahrensanweisung.pdf». Es empfiehlt sich für die im Dokument «04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf» geforderten Prozessschritte genügend Zeit einzurechnen und diese frühzeitig vorzusehen. Insbesondere auch für die in Eignungskriterium EK1 geforderten Angaben zur Qualifizierung für die ausgeschriebene Warengruppe. Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht auf SAP-Ariba elektronisch einzureichen. Angebote dürfen nicht per E-Mail und nicht per Postdienstleiter eingereicht oder persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort bei Swissgrid entgegengenommen. Es obliegt der Anbieterin genügend Zeit für die Angebotseinreichung via SAP-Ariba vorzusehen und das Angebot zeitgerecht hochzuladen. Nicht vollständig ausgefüllte Angebote werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen.
1.5 Datum der Offertöffnung:- 13.08.2024, Ort:
Aarau, Bemerkungen:
- Nicht öffentlich - Automatisiert in SAP Ariba; es wird Protokoll geführt durch das SAP-Ariba System
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Art des Lieferauftrages-
Werkvertrag
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertrag Überspannungsableiter 220 kV und 380 kV (2024 - 2029)
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- Doc1888720814
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen, | | 31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen, | | 31214000 - Schaltanlagen, | | 31214300 - Freiluft-Schaltanlagen, | | 45315700 - Installation von Schaltanlagen, | | 31216000 - Überspannungsableiter |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Lieferung folgender Komponente in einem Rahmenvertrag mit folgenden Leistungen:
-Projektspezifische Abwicklung (Terminkoordination, Anlieferung, technische Freigabe bei projektspezifischen Abweichungen) -Herstellung von Überspannungsableiter (220-kV/380-kV) für die Jahre 2024-2029. -Durchführung von Werkprüfungen/Stückprüfungen -Lieferung in das Unterwerk inkl. Ablad vor Ort Siehe Dokumente C100, C101 und C102
2.7 Ort der Lieferung- Projektspezifische Adresse in der Schweiz
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
-
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, im Rahmen der ausgeschriebenen Optionen
2.9 Optionen-
Ja
-
Beschreibung der Optionen: Siehe C100 und D Dokumente
2.10 Zuschlagskriterien- ZK1 - Preis
Gewichtung 70%
ZK2 - Lieferzeiten
Gewichtung 20% ZK3 - Nachhaltigkeitsstrebungen
Gewichtung 10% Erläuterungen:
Siehe Dokument 01_Verfahrensanweisung. Die Anbieterin muss zum Kriterium ZK2 die Lieferfristen angeben. Werden keine Lieferfristen angegeben, wird die Anbieterin vom Verfahren ausgeschlossen.
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- 60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- Der Anbieter trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.
Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs, entschädigungslos abgebrochen werden. Weiter behält sich der Besteller das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen, wenn die nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen Organe die finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach Erhalt der Baubewilligung. Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz im Zeitpunkt der Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc. (IEC / SIA / SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden. Sämtliche Bezüger der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Sämtliche vom Besteller zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum des Bestellers. Der Anbieter hat einen urheberrechtlichen Schutz an seinem Angebot. Der Besteller ist nur berechtigt, die darin enthaltenen Informationen im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser Informationen an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Die Angaben des Anbieters müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder Abschnitten erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente des Anbieters sind nicht zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird (z.B. Projektplanung als A3 Anhang). Inhalte, welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als „nicht beurteilbar“ mit 0 Punkten bewertet. Es ist vorgesehen, einen Rahmenvertrag mit zwei Anbietern (Dual Sourcing) abzuschliessen. Für den Fall, dass nur ein rechtsgültiges Angebot vorliegt, behält sich Swissgrid das Recht vor auch nur mit einem Anbieter einen Vertrag abzuschliessen. Der Anbieter mit der höchsten erreichten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien und der Anbieter mit der zweithöchsten erreichten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien erhalten jeweils einen Rahmenvertrag. Es wird pro Vertrag eine max. Menge vereinbart. Die maximale Menge wird abhängig von der im Verfahren erreichten Punktezahl und der Anwendung eines Faktors berechnet. Der Verteilschlüssel wird im Dokument 01_Verfahrensanweisung, Kap. 6.9.2 "Gesamtwirtschaftlichkeit" im Detail beschrieben. Der Abruf der Überspannungsableiter erfolgt jeweils über eine direkte Bestellung. Vorbefassung und Vermeidung von Interessenskonflikten (gemäss Art. 11 lit. b und Art. 14 Abs. 1 im BöB) Mit der Einreichung eines Angebotes und Bestätigung und Erfüllung des EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen bestätigt die Anbieterin folgendes: •Falls die Anbieterin einen staatlichen und/ oder teilöffentlichen Hintergrund hat (vollständige oder teilweise Finanzierung und/ oder Beteiligung durch einen Staat, den Bund, Kantone oder Gemeinden), bestätigt die Anbieterin das Vorhandensein einer gesetzlichen Marktbetätigungserlaubnis und die wettbewerbsneutrale, d.h. nicht quersubventionierte, Ausgestaltung ihrer Offerte •dass die Anbieterin keine unzulässigen Wettbewerbsabreden bei der Ausgestaltung dieser Offerte getroffen hat Sanktionenrecht: Die Anbieterin bestätigt ausserdem, dass sie die «Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der Situation in der Ukraine» (SR 946.231.176.72) in der gegenwärtig bestehenden und künftigen Version einhält bzw. einhalten wird.
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Die Erfüllungsgarantie, Mängelhaftungsgarantie und Gewährleistung sind im Vertrag geregelt.
Siehe Dokument "A1_Rahmenvertrag".
3.3 Zahlungsbedingungen- Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Siehe Dokument "A1_Rahmenvertrag".
3.4 Einzubeziehende Kosten- Alle anfallenden Kosten und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung des Auftrages stehen, sind
einzubeziehen (wie z.B. Spesen, Mehrwertsteuer, Versicherung, Transportkosten etc.). Kosten, welche im Formular D2 Leistungsverzeichnis nicht speziell ausgewiesen sind (dazu gehören u.a. insbesondere EDV, Deplacement, Datentransfer, Datenverwaltung während der Bearbeitung, Sitzungen inkl. Protokollführung, telefonische Rückfragen bei Unklarheiten, Qualitätskontrollen, Materialkosten usw.), sind einzubeziehen.
3.5 Bietergemeinschaft- Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind nicht zugelassen.
3.6 Subunternehmer- Subunternehmen sind zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zulässig. Der Anbieter kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmer oder Spezialisten zuziehen, jedoch nicht für die Rolle der Projektleitung. Die Anbieterin muss auch über eine eigene Fertigungsstätte für die angebotenen Komponenten verfügen (siehe MK2). Subunternehmer sind durch den Anbieter zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Anbieters sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von dessen Subunternehmer eingehalten werden. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Subunternehmer über die Ausschreibungsbedingungen des Auftraggebers zu orientieren. Die Vorgaben sind einzuhalten und durchzusetzen. Die nachträgliche Beauftragung von Subunternehmern darf erst nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen. Swissgrid behält sich während der Ausführung das Recht vor, ohne Kostenfolge, auch nach Vertragsabschluss die geplanten Subunternehmer bei ungenügender Leistung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist indessen zu begründen. Die Arbeiten dürfen nicht nochmals an einen weiteren Subunternehmer weitergegeben werden. Die Umgehung einer Beauftragung von Subunternehmer mittels Personalverleih ist nicht zulässig. Die Liste der Subunternehmer ist in der Lasche „Subunternehmer“ im Angebotsformular E1 einzutragen.
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 - Lieferantenqualifizierung via SAP-Ariba für die ausgeschriebene Swissgrid-Warengruppe EK2 - Referenzen Rahmenverträge Überspannungsableiter des Unternehmers EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen EK4 – Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB Swissgrid
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Siehe Dokument 01_Verfahrensanweisung
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Dies entspricht den definierten Ausnahmen in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a, Art. 22 Abs. 2 sowie Art. 23, jeweils
VöB.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.04.2024
bis
09.08.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.2 Geschäftsbedingungen- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkvertrage (Ausgabe 2019) der Swissgrid AG
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- keine
4.6 Sonstige Angaben- Es wird empfohlen zuerst das Dokument „01_Verfahrensanweisung.pdf“ zu lesen und anschliessend die Dokumente
"04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf", C100, C101 und C102. Danach die restlichen Ausschreibungsunterlagen konsultieren.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- www.simap.ch
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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