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19.04.2024|Projekt-ID 275999|Meldungsnummer 1401829|Ausschreibungen

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 19.04.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Swissgrid AG
Beschaffungsstelle/Organisator: Swissgrid AG,  zu Hdn. von Yolanda Ferrández, Bleichemattstrasse 31,  5000  Aarau,  Schweiz,  Telefon:  0585802111,  E-Mail:  yolanda.ferrandez@swissgrid.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Swissgrid AG,  zu Hdn. von Yolanda Ferrández, via SAP-Ariba einzureichen.,  0000  Ariba,  Schweiz,  Telefon:  0585802111,  E-Mail:  yolanda.ferrandez@swissgrid.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

31.05.2024
Bemerkungen: Sind nach Auffassung der Anbieterin Leistungen, welche für das beschriebene Projekt notwendig sind, unklar,
unvollständig oder nicht im Leistungsverzeichnis bzw. Technische Spezifikation enthalten oder beschrieben,
so sind diese bei der Fragestellung zu erwähnen bzw. nachzufragen.
Es werden keine mündlichen Auskünfte erteilt. Fragen zu den Ausschreibungsunterlagen werden nur schriftlich mittels des
Formulars „02_Anbieterfragen_und_Antworten.docx“ bis zum Termin unter 1.3 an die E-Mail Adresse gemäss Kapitel 1.1
entgegengenommen.
Fragen, die verspätet eintreffen, können nicht mehr beantwortet werden. Die Fragen und Antworten werden
allen Bewerberinnen zugesandt, welche die Ausschreibungsunterlagen erhalten haben. Die Fragestellerinnen
bleiben anonym. Den Anbieterinnen obliegt es, bis zum Zuschlag unter der E-Mail-Adresse, die sie für die
Anmeldung bei SAP-Ariba verwendet haben, erreichbar zu sein, z.B. für Mitteilungen der Vergabestelle.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 12.08.2024 Uhrzeit: 23:59, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Für die Teilnahme an der Ausschreibung ist ein Account bei SAP-Ariba zwingend
notwendig.
Die Frist für die Einreichung des Angebotes ist unter Kapitel 1.4 aufgeführt.
Die Anmeldung zur Teilnahme, die Anmeldung im SAP-Ariba Netzwerk, die offizielle Bestätigung der Teilnahme, die
Angebotsstellung, die Qualifizierung für die ausgeschriebene Warengruppe und die Angebotseinreichung erfolgen gemäss
Dokument «04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf» und gemäss Kapitel 3.5 der «01_Verfahrensanweisung.pdf».
Es empfiehlt sich für die im Dokument «04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf» geforderten Prozessschritte genügend Zeit
einzurechnen und diese frühzeitig vorzusehen. Insbesondere auch für die in Eignungskriterium EK1 geforderten Angaben zur
Qualifizierung für die ausgeschriebene Warengruppe.
Das Angebot ist schriftlich, vollständig und fristgerecht auf SAP-Ariba elektronisch einzureichen.
Angebote dürfen nicht per E-Mail und nicht per Postdienstleiter eingereicht oder persönlich überbracht werden,
respektive werden nicht vor Ort bei Swissgrid entgegengenommen.
Es obliegt der Anbieterin genügend Zeit für die Angebotseinreichung via SAP-Ariba vorzusehen und das Angebot zeitgerecht hochzuladen.
Nicht vollständig ausgefüllte Angebote werden von der Evaluation und Vergabe ausgeschlossen.

1.5 Datum der Offertöffnung:

13.08.2024, Ort:  Aarau, Bemerkungen:  - Nicht öffentlich - Automatisiert in SAP Ariba; es wird Protokoll geführt durch das SAP-Ariba System

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Lieferauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Lieferauftrages

Werkvertrag

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Rahmenvertrag Überspannungsableiter 220 kV und 380 kV (2024 - 2029)

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

Doc1888720814

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen,
31230000 - Teile von Elektrizitätsverteilungs- oder -schalteinrichtungen,
31214000 - Schaltanlagen,
31214300 - Freiluft-Schaltanlagen,
45315700 - Installation von Schaltanlagen,
31216000 - Überspannungsableiter

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Lieferung folgender Komponente in einem Rahmenvertrag mit folgenden Leistungen:

-Projektspezifische Abwicklung (Terminkoordination, Anlieferung, technische Freigabe bei projektspezifischen Abweichungen)
-Herstellung von Überspannungsableiter (220-kV/380-kV) für die Jahre 2024-2029.
-Durchführung von Werkprüfungen/Stückprüfungen
-Lieferung in das Unterwerk inkl. Ablad vor Ort
Siehe Dokumente C100, C101 und C102

2.7 Ort der Lieferung

Projektspezifische Adresse in der Schweiz

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

60 Monate nach Vertragsunterzeichnung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Ja, im Rahmen der ausgeschriebenen Optionen

2.9 Optionen

Ja
Beschreibung der Optionen: Siehe C100 und D Dokumente

2.10 Zuschlagskriterien

ZK1 - Preis  Gewichtung 70% 
ZK2 - Lieferzeiten  Gewichtung 20% 
ZK3 - Nachhaltigkeitsstrebungen  Gewichtung 10% 
Erläuterungen:  Siehe Dokument 01_Verfahrensanweisung. Die Anbieterin muss zum Kriterium ZK2 die Lieferfristen angeben. Werden keine Lieferfristen angegeben, wird die Anbieterin vom Verfahren ausgeschlossen.

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

60 Monate nach Vertragsunterzeichnung

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Der Anbieter trägt sämtliche Kosten, die mit der Erstellung des Angebotes in Zusammenhang stehen.
Das Submissionsverfahren kann aus den im Gesetz genannten Gründen, z.B. wegen fehlenden Wettbewerbs, entschädigungslos
abgebrochen werden.
Weiter behält sich der Besteller das Recht vor, das Submissionsverfahren entschädigungslos abzubrechen,
wenn die nötigen behördlichen Bewilligungen wie Konzessionserteilung, Baubewilligungen oder die internen
Organe die finanziellen Mittel nicht sprechen oder keine Genehmigung erteilen. Die Zuschlagserteilung erfolgt jedenfalls nach
Erhalt der Baubewilligung.
Das Angebot mit sämtlichen Dokumenten muss unter Berücksichtigung sämtlicher in der Schweiz im Zeitpunkt der
Angebotseinreichung geltenden gesetzlichen Bestimmungen und technischen Standards, wie Normen, Richtlinien etc. (IEC / SIA /
SNV oder gleichwertige) ausgearbeitet werden.
Sämtliche Bezüger der Ausschreibungsunterlagen sind verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln.
Sämtliche vom Besteller zur Verfügung gestellten Projektgrundlagen stehen im geistigen Eigentum des Bestellers. Der Anbieter
hat einen urheberrechtlichen Schutz an seinem Angebot. Der Besteller ist nur berechtigt, die darin enthaltenen Informationen im
Zusammenhang mit dem vorliegenden Vergabeverfahren zu nutzen. Jede Veröffentlichung oder anderweitige Weitergabe dieser
Informationen an Dritte bedarf der
vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters.
Die Angaben des Anbieters müssen an den in den Dokumenten dafür vorgesehenen Tabellen, Textfelder oder Abschnitten
erfolgen. Querverweise auf Anhänge, andere Abschnitte in den Dokumenten oder zusätzliche Dokumente des Anbieters sind nicht
zulässig, ausser wenn dies explizit durch die Beschaffungsstelle so gefordert wird (z.B. Projektplanung als A3 Anhang). Inhalte,
welche explizit nicht an den geforderten Stellen/Abschnitten eingefügt und in der geforderten Abgabeform abgegeben wurden, werden als „nicht beurteilbar“ mit 0 Punkten bewertet.
Es ist vorgesehen, einen Rahmenvertrag mit zwei Anbietern (Dual Sourcing) abzuschliessen. Für den Fall, dass nur ein
rechtsgültiges Angebot vorliegt, behält sich Swissgrid das Recht vor auch nur mit einem Anbieter einen Vertrag abzuschliessen.
Der Anbieter mit der höchsten erreichten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien und der Anbieter mit der zweithöchsten erreichten Punktzahl über alle Zuschlagskriterien erhalten jeweils einen Rahmenvertrag. Es wird pro Vertrag eine max. Menge vereinbart. Die maximale Menge wird abhängig von der im Verfahren erreichten Punktezahl und der Anwendung eines Faktors berechnet. Der Verteilschlüssel wird im Dokument
01_Verfahrensanweisung, Kap. 6.9.2 "Gesamtwirtschaftlichkeit" im Detail beschrieben. Der Abruf der Überspannungsableiter erfolgt jeweils über eine direkte Bestellung.
Vorbefassung und Vermeidung von Interessenskonflikten (gemäss Art. 11 lit. b und Art. 14 Abs. 1 im BöB)
Mit der Einreichung eines Angebotes und Bestätigung und Erfüllung des EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen
bestätigt die Anbieterin folgendes:
•Falls die Anbieterin einen staatlichen und/ oder teilöffentlichen Hintergrund hat (vollständige oder teilweise Finanzierung und/ oder Beteiligung durch einen Staat, den Bund, Kantone oder Gemeinden), bestätigt die Anbieterin das Vorhandensein einer
gesetzlichen Marktbetätigungserlaubnis und die wettbewerbsneutrale, d.h. nicht quersubventionierte, Ausgestaltung ihrer Offerte
•dass die Anbieterin keine unzulässigen Wettbewerbsabreden bei der Ausgestaltung dieser Offerte getroffen hat
Sanktionenrecht:
Die Anbieterin bestätigt ausserdem, dass sie die «Verordnung vom 4. März 2022 über Massnahmen im Zusammenhang mit der
Situation in der Ukraine» (SR 946.231.176.72) in der gegenwärtig bestehenden und künftigen Version einhält bzw. einhalten wird.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Die Erfüllungsgarantie, Mängelhaftungsgarantie und Gewährleistung sind im Vertrag geregelt.
Siehe Dokument "A1_Rahmenvertrag".

3.3 Zahlungsbedingungen

Die Zahlungsbedingungen sind im Vertrag geregelt. Siehe Dokument "A1_Rahmenvertrag".

3.4 Einzubeziehende Kosten

Alle anfallenden Kosten und Nebenkosten, die im Zusammenhang mit der ordentlichen Erfüllung des Auftrages stehen, sind
einzubeziehen (wie z.B. Spesen, Mehrwertsteuer, Versicherung, Transportkosten etc.). Kosten, welche im Formular D2
Leistungsverzeichnis nicht speziell ausgewiesen sind (dazu gehören u.a. insbesondere EDV, Deplacement, Datentransfer,
Datenverwaltung während der Bearbeitung, Sitzungen inkl. Protokollführung, telefonische Rückfragen bei Unklarheiten,
Qualitätskontrollen, Materialkosten usw.), sind einzubeziehen.

3.5 Bietergemeinschaft

Bieter- bzw. Arbeitsgemeinschaften sind nicht zugelassen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmen sind zugelassen.
Mehrfachbewerbungen von Subunternehmern sind zulässig.
Der Anbieter kann für einzelne Teilarbeiten Subunternehmer oder Spezialisten zuziehen, jedoch nicht für die Rolle der
Projektleitung. Die Anbieterin muss auch über eine eigene Fertigungsstätte für die angebotenen Komponenten verfügen (siehe MK2). Subunternehmer sind durch den Anbieter zu beauftragen. Deren Aufwand ist im Angebot einzurechnen. Es liegt jedoch in der Verantwortung des Anbieters sicherzustellen, dass die von Swissgrid geforderten Verfahrensgrundsätze auch von dessen Subunternehmer eingehalten werden. Der Anbieter ist verpflichtet, seine Subunternehmer über die Ausschreibungsbedingungen
des Auftraggebers zu orientieren. Die Vorgaben sind einzuhalten und durchzusetzen.
Die nachträgliche Beauftragung von Subunternehmern darf erst nach vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Swissgrid erfolgen.
Swissgrid behält sich während der Ausführung das Recht vor, ohne Kostenfolge, auch nach Vertragsabschluss die geplanten
Subunternehmer bei ungenügender Leistung abzulehnen. Eine solche Ablehnung ist indessen zu begründen. Die Arbeiten dürfen
nicht nochmals an einen weiteren Subunternehmer weitergegeben werden. Die Umgehung einer Beauftragung von
Subunternehmer mittels Personalverleih ist nicht zulässig.
Die Liste der Subunternehmer ist in der Lasche „Subunternehmer“ im Angebotsformular E1 einzutragen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1 - Lieferantenqualifizierung via SAP-Ariba für die ausgeschriebene Swissgrid-Warengruppe
EK2 - Referenzen Rahmenverträge Überspannungsableiter des Unternehmers
EK3 – Einhaltung der Generellen Teilnahmebedingungen
EK4 – Akzeptanz des Vertragsentwurfs und der AGB Swissgrid

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Siehe Dokument 01_Verfahrensanweisung

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Dies entspricht den definierten Ausnahmen in Art. 21 Abs. 2 und Abs. 3 lit. a, Art. 22 Abs. 2 sowie Art. 23, jeweils
VöB.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 19.04.2024  bis  09.08.2024
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Werkvertrage (Ausgabe 2019) der Swissgrid AG

4.3 Begehungen

Es findet keine Begehung statt.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen

keine

4.6 Sonstige Angaben

Es wird empfohlen zuerst das Dokument „01_Verfahrensanweisung.pdf“ zu lesen und anschliessend die Dokumente
"04_Angebotseinreichung_auf_SAP_Ariba.pdf", C100, C101 und C102. Danach die restlichen Ausschreibungsunterlagen
konsultieren.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

www.simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.