Ausschreibung- Publikationsdatum Simap: 14.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte; Projektmanagement, Region Mitte,
zu Hdn. von
Lukas Rauchenstein, Bahnhostrasse 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
+00 00 000 00 00,
E-Mail:
lukas.rauchenstein@sbb.ch
1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken- Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf Bauprojekte Region Bern,
zu Hdn. von
Daniel Sesseli, Bahnhofstrass 12,
4600
Olten,
Schweiz,
Telefon:
+00 00 000 00 00,
E-Mail:
daniel.sesseli@sbb.ch
1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen- 05.04.2024
- Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.
1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes- Datum: 10.05.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:
Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per E-Mail (daniel.sesseli@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.
Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren: «NICHT ÖFFNEN – Knoten Olten 2035++ - Geologe»
1.5 Datum der Offertöffnung:- 15.05.2025, Bemerkungen:
Die Angebotsöffnungen sind bei der SBB AG nicht öffentlich
1.6 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.7
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.8
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.9
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Dienstleistungskategorie CPC:-
[18] Eisenbahnen
2.2 Projekttitel der Beschaffung- Knoten Olten 2035++ - Geologe, Phasen 31-53
2.3 Aktenzeichen / Projektnummer- 1159361, 1161199, 1162193, 163506 , 1166528
2.4 Aufteilung in Lose?-
Nein
2.5 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71000000 - Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen |
2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Der Knoten Olten ist im SBB-Netz zentral für den Ausbau des schweizweiten Bahnangebots. Damit die erwartete Passagier- und Verkehrsentwicklung abgedeckt werden kann, muss der Bahnknoten Olten – eng abgestimmt auf die erforderlichen Substanzerhaltungsmassnahmen und die zahlreichen Nachbarprojekte – ausgebaut werden.
Die SBB beabsichtigt, für die Geologie der Projekte einen Fachplaner als Einzelleistungsträger einzusetzen.
Detaillierter Projektbeschrieb gemäss Teil B1_1.00 Projekt- und Leistungsbeschrieb sowie B1_1.01 Leistungsbeschrieb
2.7 Ort der Dienstleistungserbringung- Olten
2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems- Beginn: 01.09.2024, Ende: 31.12.2039
-
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Nein
2.9 Optionen-
Nein
2.10 Zuschlagskriterien- Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien
2.11 Werden Varianten zugelassen?-
Nein
2.12
Werden Teilangebote zugelassen?
-
Nein
2.13 Ausführungstermin- Beginn 01.09.2024 und Ende 31.12.2039
3. Bedingungen3.1 Generelle Teilnahmebedingungen- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.2 Kautionen / Sicherheiten- Keine
3.3 Zahlungsbedingungen- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.4 Einzubeziehende Kosten- gemäss Ausschreibungsunterlagen
3.5 Bietergemeinschaft- zugelassen
3.6 Subunternehmer- zugelassen
3.7 Eignungskriterien- aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung
EK2: Hinreichendes Qualitätsmanagement
3.8 Geforderte Nachweise- aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und vergleichbarem Stand der Technik. Die Projektreferenz muss abgeschlossen bzw. zu einem wesentlichen Teil realisiert sein. Stammt die geforderte Referenz von einem Subplaner, so hat der Anbieter eine Bestätigung des Subplaners beizulegen, dass er im Auftragsfall die Arbeit ausführen wird.
Nachweis zu EK2: N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätssystems nach ISO 9001 oder bei nicht zertifiziertem firmeneigenem Qualitätssystem Beschreibung des Systems. (Bei Planergemeinschaften ist dieser Nach-weis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)
3.9
Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen
-
Kosten: Keine
3.10 Sprachen- Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
- Sprache des Verfahrens: Deutsch
- Bemerkungen: Die massgebenden AGB und diverse Musterformulare stehen in d/f/i und teilweise auch in Englisch zur Verfügung und können bei der in Ziffer 1.2 dieser Publikation genannten Stelle angefordert werden. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbedingungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in deutscher Sprache verfügbar.
3.11 Gültigkeit des Angebotes- 9 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote
3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen-
unter
www.simap.ch
Ausschreibungsunterlagen sind verfügbar ab: 14.03.2024 Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
3.13
Durchführung eines Dialogs
-
Nein
4. Andere Informationen4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören- Keine
4.3 Begehungen- Es findet keine Begehung statt.
4.4 Grundsätzliche Anforderungen- Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.
4.5 Zum Verfahren zugelassene, vorbefasste Anbieterinnen- Die Firma Helbling Beratung + Bauplanung AG in CH-8048 Zürich, die das vorliegende Beschaffungs-
verfahren begleitet, ist von der Teilnahme am vorliegenden Verfahren ausgeschlossen.
Die nachfolgend aufgelisteten Firmen haben die Studie / das Vorprojekt für eines bzw. mehrere der vorliegenden Projekte erarbeitet und mit diesem Mandat ihren Auftrag abgeschlossen. Die durch die Firmen massgeblichen erarbeiteten Projektunterlagen sind diesem Aufgabenbeschrieb beigefügt. Die Frist zur Einreichung einer allfälligen Offerte durch die vorbefassten Firmen endet am 30.04.2024. Dies gilt auch für Teile der genannten Firmen, ihre Schwestergesellschaften, ihre Dachgesellschaften, Beteiligungen von ihnen oder Eigentümer von ihnen sowie für Anbieter, an denen eine vorbefasste Firma beteiligt ist (als Planergemeinschafts-Mitglied oder Subplaner). Für alle anderen Anbieter gilt die Frist gemäss SIMAP Kapitel 1.4. Gestützt auf diese Massnahmen werden die nachfolgend aufgelisteten Firmen im Verfahren als Anbieterin zugelassen (Art. 14 BöB):
- G+U Geologie + Umwelt AG im Eigentum der RSK Environment Switzerland GmbH, CH-4600 Olten - Sieber Cassina + Partner AG, CH-4600 Olten
Hinweis: Parallel bzw. zeitlich leicht versetzt zum vorliegenden Mandat werden weitere Mandate im Zusammenhang mit dem «Knoten Olten 2035++» ausgeschrieben (Generalplaner Bau inkl. BIM, Bauherrenunterstützung inkl. BIM, Fachplaner Kabelanlagen, Fachplaner Technische Anlagen inkl. BIM). Den Anbietern ist es freigestellt, für mehrere bzw. alle Mandate zu offerieren. Es ist allerdings nicht möglich, gleichzeitig den Zuschlag für das vorliegende Mandat und das Mandat Bauherrenunterstützung zu erhalten.
4.6 Sonstige Angaben- 1)
Die Vergabe hängt vom Erhalt sämtlicher zur Erfüllung der Arbeiten erforderlichen Bewilligungen sowie der Kreditfreigabe der SBB AG ab.
2) Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.
4.7 Offizielles Publikationsorgan- simap
4.8 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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