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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1401969
28.03.2024|Projekt-ID 265550|Meldungsnummer 1401969|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 28.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS, Geschäftsbereich Programmmanagement
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Bauten und Logistik BBL, Fellerstrasse 21,  3003  Bern,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 465 50 03,  E-Mail:  beschaffung.wto@bbl.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

(23104) 506 ICT-Fachunterstützung 2024-2034
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Beauftragung mehrerer leistungsfähiger Anbieter, welche die für die Projekte des BABS erforderlichen ICT-Dienstleistungen erbringen können. In den Projekten haben die Anbieter Leistungen hinsichtlich Projektmanagement, Projektunterstützung, Business Analyse, Architektur, Run & Build, Consulting, sowie Qualitäts-, Risiko- und Sicherheitsmanagement zu erbringen. Zurzeit werden diese Arbeiten sowohl durch interne wie auch externe Ressourcen erbracht.
Das BABS beabsichtigt dabei Anbieter zu beauftragen, welche nebst dem ausgewiesenen und fundierten Fachwissen auch eine nachgewiesene langjährige und erfolgreiche Erfahrung in den vorgehend beschriebenen Losen resp. Dienstleistungsbereichen verfügen. Von Vorteil sind dabei zudem Erfahrungen in gleichartigen Projekten, in der öffentlichen Verwaltung, im BORS-Umfeld sowie der Projektmanagementmethode HERMES.
Los-Nr: 3
Kurze Beschreibung: Business Analyse und Architektur

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [7] Datenverarbeitung und verbundene Tätigkeiten

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung,
72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung,
79410000 - Unternehmens- und Managementberatung,
79421000 - Projektmanagement, außer Projektüberwachung von Bauarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Rang 3
Name: kiwi Consultants AG, Länggassstrasse 21,  3012  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'901'170.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional, siehe Ziffer 4.4.

Hinweis: Rang 2
Name: adesso Schweiz AG, Zweigniederlassung Bern, Bubenbergplatz 8,  3011  Bern,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 8'816'636.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional, siehe Ziffer 4.4.

Hinweis: Rang 1
Name: Itech Consult AG, Zugerstrasse 76b,  6340  Baar,  Schweiz
Preis (Gesamtpreis):  CHF 7'966'970.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Optional, siehe Ziffer 4.4.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Den Zuschlag für das Los 3 erhalten die Firmen Itech Consult AG, adesso Schweiz AG, kiwi Consultants AG. Alle drei Firmen erfüllen die Qualitätskriterien vollumfänglich. Die Angebote sind zudem auch preislich vorteilhaft.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 03.10.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1365181

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 27.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 14

4.4 Sonstige Angaben

Die Ausschreibung erfolgte ohne Mindestabnahmemenge. Es wird höchstens das in der Ausschreibung publizierte, maximale Stundenkontingent von 52‘000 Stunden abgerufen.

Für den Bezug von konkreten Leistungen wird ein Rangfolgeabruf durchgeführt.

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.