Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Winterthur
Departement Technische Betriebe, Stadtgrün Winterthur
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Winterthur Departement Technische Betriebe, Stadtwerk Winterthur,
zu Hdn. von
Stephan Roost, Untere Schöntalstrasse 12,
8406
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
+41 52 267 60 21,
E-Mail:
stadtwerk.vergabestelle@win.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Sanierung Stadtgarten Winterthur, Gärtnerarbeiten
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die Stadt Winterthur, vertreten durch Stadtgrün Winterthur (SGW), wird den gartenhistorisch bedeutenden Stadtgarten und gleichzeitig die am stärksten frequentierte, zentralste öffentliche Grünanlage Winterthurs grosszyklisch sanieren. Die Realisierung wird räumlich etappiert erfolgen und soll bis Frühjahr 2026 abgeschlossen sein (vgl. A_06_Bauterminprogramm). Hierfür soll ein geeigneter Gartenbaubetrieb zur Umsetzung der detailliert ausgeschriebenen Leistungen gefunden werden.
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45112712 - Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Gartenanlagen, | | 45236230 - Oberbauarbeiten für Gartenanlagen |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: ARGE Hofmann Spalinger
Name: c/o Hofmann Gruppe AG, Hegibergstrasse 19,
8409
Winterthur,
Schweiz,
Telefon:
052 245 19 15,
E-Mail:
hofmann@gartenbau.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 2'280'979.70 mit MWSt.8.1%
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 10.01.2024
Meldungsnummer
1388535
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 29.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 3
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Der Fristenverlauf beginnt für die Teilnehmenden / Anbietenden mit der Zustellung, für Dritte mit der Publikation. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Es gelten keine Gerichtsferien.
Die Vergabestelle ist über das Einreichen einer Beschwerde unmittelbar zu informieren.
|