Abbruch- Publikationsdatum Simap: 05.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Kanton Aargau, vertreten durch Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Beschaffungsstelle/Organisator: Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung für Baubewilligung, Entfelderstrasse 22,
5001
Aarau,
Schweiz,
Telefon:
062 835 32 23,
E-Mail:
patric.distel@ag.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Kanton
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Einführung und Betrieb der Anwendung eBau by Inosca unter Berücksichtigung der kantonalen Merkmale zur digitalen Bearbeitung von Baugesuchen im Kanton Aargau
2.2 Gegenstand und Umfang des Auftrags- Im Rahmen dieser Ausschreibung sucht die Abteilung für Baubewilligungen des Departements Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau einen Dienstleistungspartner, welcher die Anwendung eBau by Inosca unter Berücksichtigung der kantonalen Merkmale zur digitalen Bearbeitung von Baugesuchen einführt und betreibt.
2.4 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72000000 - IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung |
2.5 Angaben zur Publikation der Ausschreibung-
Publikation vom
:
01.02.2024
im Publikationsorgan
:
simap.ch
Meldungsnummer
1393165
3. Begründung- Aufgrund neuer Erkenntnisse hat man sich entschieden, das zentrale Eignungskriterium in Bezug auf die technologischen Grundlagen zu erweitern. Der Auftrag wird so bald wie möglich neu ausgeschrieben.
5 Rechtsmittelbelehrung- 1.Gegen diese Ausschreibung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 20 Tagen seit der Publikation beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5001 Aarau, Beschwerde erhoben werden. Der Stillstand der Fristen gemäss Zivilprozessrecht gilt nicht.
2.Die Beschwerde ist schriftlich einzureichen und muss einen Antrag sowie eine Begründung enthalten. Das heisst, es ist a)anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b)darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
3.Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1. und 2. nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
4.Die angefochtene Ausschreibung ist anzugeben, allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Die Eingabe ist zu unterzeichnen.
5.Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
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