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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1402049
05.03.2024|Projekt-ID 276053|Meldungsnummer 1402049|Ausschreibungen      Berichtigung

Ausschreibung

Publikationsdatum Simap: 05.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Ausbau- und Erneuerungsprojekte
Bahnzugang, Technische Anlagen,  zu Hdn. von Beat Waldvogel, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  000,  E-Mail:  beat.waldvogel@sbb.ch

1.2 Angebote sind an folgende Adresse zu schicken

Schweizerische Bundesbahnen SBB
Infrastruktur, Einkauf, Supply Chain und Produktion
Einkauf Infrastruktur, Bauprojekte, Region Ost,  zu Hdn. von Vorname Name, Vulkanplatz 11, Postfach,  8048  Zürich,  Schweiz,  Telefon:  000,  E-Mail:  einkauf.bauprojekte.ost@sbb.ch

1.3 Gewünschter Termin für schriftliche Fragen

21.03.2024
Bemerkungen: Fragen zur Ausschreibung sind schriftlich über das Forum auf www.simap.ch einzureichen. Die Beantwortung der Fragen (ohne Nennung des Fragestellers) wird allen Anbietern auf www.simap.ch zur Verfügung gestellt. Es werden keine telefonischen oder mündlichen Auskünfte erteilt.

1.4 Frist für die Einreichung des Angebotes

Datum: 23.04.2024, Spezifische Fristen und Formvorschriften:  Massgebend ist der Poststempel (Firmenfrankaturen gelten nicht als Poststempel) oder Strichcode-Beleg einer schweizerischen Poststelle bzw. bei ausländischen Anbietenden der Empfangsbeleg einer schweizerischen diplomatischen oder konsularischen Vertretung. Bei der Übergabe der Offerte an eine diplomatische oder konsularische Vertretung der Schweiz im Ausland ist die Anbieterin verpflichtet, die Empfangsbestätigung der entsprechenden Vertretung spätestens bis zum Abgabetermin der Offerte per Email (bakis.akkaya@sbb.ch) der SBB AG zu melden. Angebote können nicht persönlich überbracht werden, respektive werden nicht vor Ort entgegengenommen.

Auf dem Kuvert ist folgende Angabe zu notieren:
«BITTE NICHT ÖFFNEN / Rangierbahnhof Limmattal - Elektro»

1.5 Datum der Offertöffnung:

30.04.2024, Bemerkungen:  Nicht öffentlich, Datum nicht verbindlich.

1.6 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.7 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.8 Auftragsart

Bauauftrag

1.9 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Art des Bauauftrages

Ausführung

2.2 Projekttitel der Beschaffung

Rangierbahnhof Limmattal (RBL), Teilerneuerung Rangiertechnik – Technische Anlagen

2.3 Aktenzeichen / Projektnummer

1151386

2.4 Aufteilung in Lose?

Nein

2.5 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45000000 - Bauarbeiten

2.6 Gegenstand und Umfang des Auftrags

Neubau mit Lieferung, Montage und Inbetriebnahme von:
- 4 NS-Haupt- und Unterverteilungen in Trafokavernen
- 8 x 40 m Stromschiene Cu 2000 A
- 64 Lastschalter inkl. Anschlusskasten an Stromschiene
- 750 m Kabelleiter feuerverzinkt inkl. Montageausleger
- 3 Verteilkasten und neue Hausinstallationen PH 1 bis 3
- 7 Einheiten Installationen Licht + Kraft in PH und Trafokavernen
- 320 m Installationen Licht + Kraft in Bremskanal
- 4 Steuereinheiten je Trafokaverne inkl. Anschluss LSS
- Baustelleninstallationen (Baustrom / Baubeleuchtung)

Rückbau von:
Siehe Ausschreibungsunterlagen

2.7 Ort der Ausführung

Dietikon und Spreitenbach

2.8 Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems

Beginn: 02.05.2025, Ende: 15.04.2027
Dieser Auftrag kann verlängert werden: Ja
Beschreibung der Verlängerungen: Aufgrund Projektverlauf

2.9 Optionen

Nein

2.10 Zuschlagskriterien

Aufgrund der in den Unterlagen genannten Kriterien

2.11 Werden Varianten zugelassen?

Nein

2.12 Werden Teilangebote zugelassen?

Nein

2.13 Ausführungstermin

Beginn 02.05.2025 und Ende 15.04.2027

3. Bedingungen

3.1 Generelle Teilnahmebedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.2 Kautionen / Sicherheiten

Keine

3.3 Zahlungsbedingungen

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.4 Einzubeziehende Kosten

Gemäss Ausschreibungsunterlagen.

3.5 Bietergemeinschaft

zugelassen
Die Mitglieder einer Arbeitsgemeinschaft bilden in der Regel eine einfache Gesellschaft und haben die Federführung einem Unternehmen zu übertragen. Sie haften solidarisch. ARGE-Mitglieder dürfen nach Eingabe der Offerte bis zum Zuschlag nicht ohne triftige Gründe ausgewechselt werden.

Jeder Anbieter kann allein oder in einer Arbeitsgemeinschaft mit andern Firmen ein Angebot einreichen. Die Bewerbung als ARGE-Mitglied in mehr als einer Arbeitsgemeinschaft ist nicht zulässig.

Eine Firma kann einerseits in einer ARGE und andererseits als Subunternehmer bei anderen Arbeitsgemeinschaften teilnehmen.

3.6 Subunternehmer

Subunternehmer sind zugelassen.

3.7 Eignungskriterien

aufgrund der nachstehenden Kriterien:
EK1: Hinreichende Befähigung zur Auftragserfüllung.

EK2: Hinreichendes Qualitäts- und Umweltmanagementsystem

3.8 Geforderte Nachweise

aufgrund der nachstehenden Nachweise:
Nachweis zu EK1:
N1: 1 Projektreferenz mit vergleichbarer Aufgabenstellung, Komplexität und Stand der Technik für jeden der folgenden Bereiche:

Technische Anlagen:
Herstellung, Montage und Inbetriebnahme von:
- NS-Haupt- und Unterverteilungen
- Isolierte Stromschienensysteme grösser In = 750A
- Licht- und Kraftinstallationen
- Dritt- respektive Nebenanlagen mit sehr hoher Anforderung an Betriebssicherheit
- Bereiche Industrie- oder Verkehrsanlagen.
- Baukosten der beschriebenen Fachthemen > CHF 1.0 Mio.
- Inbetriebnahme nach 2013

Mehrere Bereiche können auch
innerhalb des gleichen Projektes
nachgewiesen werden.
Die Projektreferenz muss abgeschlossen
bzw. zu einem wesentlichen Teil
realisiert sein.



Nachweis zu EK2:
N2: Kopie des Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems nach ISO 9001 sowie Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder bei nicht zertifizierten Unternehmen, Beschreibung des firmeneigenen Systems. (Bei Arbeitsgemeinschaften ist dieser Nachweis nur vom federführenden Mitglied zu erbringen.)

3.9 Bedingungen für den Erhalt der Ausschreibungsunterlagen

Kosten: Keine

3.10 Sprachen

Sprachen für Angebote: Deutsch, Französisch, Italienisch
Sprache des Verfahrens: Deutsch
Bemerkungen: Im Zusammenhang mit der vorliegenden Ausschreibung, publiziert die SBB die Ausschreibung auf www.simap.ch auf Deutsch und Französisch und die Ausschreibungsunterlagen nur auf Deutsch (Amtssprache am Standort der Baute).
Die Anbieterin ist berechtigt, ihr Angebot und ihre Fragen ganz oder teilweise in einer der drei Amtssprachen der Schweiz (Deutsch, Französisch und Italienisch) einzureichen.
Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Sprachfassungen der Ausschreibungspublikationen gilt die deutsche Version als verbindlich.
Die Verfahrenssprache (z.B. für Antworten in der Fragerunde und im Rahmen der Bereinigungen) ist Deutsch.
Die Ansprechpartner des Auftragnehmers der SBB oder Dritter müssen Deutsch als Projektsprache fliessend beherrschen und alle Projektdokumente (Berichte, Pläne, Ausschreibungsunterlagen, Zwischenberichte usw.) sowie die gesamte Projektkorrespondenz müssen in einwandfreiem Deutsch verfasst sein.

3.11 Gültigkeit des Angebotes

6 Monate ab Schlusstermin für den Eingang der Angebote

3.12 Bezugsquelle für Ausschreibungsunterlagen

unter www.simap.ch
Sprache der Ausschreibungsunterlagen: Deutsch
Weitere Informationen zum Bezug der Ausschreibungsunterlagen: Die Ausschreibungsunterlagen können auf www.simap.ch kostenlos heruntergeladen werden.

3.13 Durchführung eines Dialogs

Nein

4. Andere Informationen

4.1 Voraussetzungen für Anbieter aus Staaten, die nicht dem WTO-Beschaffungsübereinkommen angehören

Keine

4.2 Geschäftsbedingungen

Gemäss den in den Ausschreibungsunterlagen genannten Geschäftsbedingungen.

4.3 Begehungen

Begehungen: Das Projektmanagement der SBB AG sieht eine Begehung wie folgt vor:

Rubrik / Information
Datum/Zeit: 15.03.2024 / 09:00 Uhr
Treffpunkt: Rangierbahnhof RBL West, Spreitenbach, Eingang Stellwerksgebäude
Auskunft: Martin Märki, martin.maerki@iub-ag.ch, +41 79 239 53 04
Programm: 09H00, Besichtigung der Anlagenteile, Dauer ca. 2h
Teilnehmende: 1 (max. 2) Teilnehmer pro Anbieter

Schutzausrüstung:
- Gemäss RTE20100
- Oranges Gilet und zugelassene Sicherheitsschuhe sind für die Begehung obligatorisch.
- Es besteht keine Helmpflicht.
- Helle Kopfbedeckungen sind untersagt.

Sprache: Deutsch

Anmeldung: Bis 12.03.2024, 12H00 Uhr mit nachstehenden Informationen an beat.waldvogel@sbb.ch:
− Teilnehmer (Vorname, Name, Firma, E-Mail, Telefon) für die Reservation von (Fahrzeug(en), Raum/Räumen usw.)

Anreiseplan:
Parkplätze: Nein (Möglichkeit bei IKEA)

Bemerkungen: Eine Teilnahme wird dringend empfohlen. Die an der Begehung vermittelten Kenntnisse vor Ort werden bei der Bewertung der Angebote als bekannt vorausgesetzt (SIA 118 Artikel 16).

Grundsätzlich werden keine Fragen beantwortet, ausgenommen Verständnisfragen. Fragen von Relevanz werden aufgenommen und im Rahmen der Fragerunde allen Teilnehmern beantwortet.

4.4 Grundsätzliche Anforderungen

Die Auftraggeberin vergibt diesen Auftrag nur an Anbieter, welche die in den Ausschreibungsunterlagen und der Gesetzgebung festgelegten Teilnahmebedingungen einhalten. Dies betrifft insbesondere die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen, der Lohngleichheit, des Umweltrechts und das wettbewerbskonforme und korruptionsfreie Verhalten.

4.6 Sonstige Angaben

Die SBB muss nur Angebote aus der Schweiz / EU / EFTA oder UK entgegennehmen.

Die massgebenden AGB, der SBB Verhaltenskodex sowie ergänzende Vertragsanhänge können in Deutsch, Französisch, Italienisch und teilweise auch in Englisch unter folgendem Link abgerufen werden: https://company.sbb.ch/de/sbb-als-geschaeftspartner/supply-chain-management/fuer-lieferanten/agb.html. Diese Unterlagen dienen lediglich als Übersetzungshilfen. Ausschreibungsspezifische Unterlagen wie insbesondere die Ausschreibungsbestimmungen, technische und andere Spezifikationen sowie der Vertrag sind nur in Deutsch verfügbar.

4.7 Offizielles Publikationsorgan

simap.ch

4.8 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.