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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1402183
11.03.2024|Projekt-ID 270305|Meldungsnummer 1402183|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 11.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich Einkauf
Beschaffungsstelle/Organisator: Elektrizitätswerke des Kantons Zürich,  zu Hdn. von Isabella Fürst, Ueberlandstrasse 2,  8953  Dietikon,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 359 51 70,  E-Mail:  isabella.fuerst@ekz.ch,  URL www.ekz.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Andere Träger kantonaler Aufgaben

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Lieferauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

FTT-TS fabrikfertige Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen für den Einbau in Trafostationen (Niederpannungsschaltgerätekombinationen nach SN EN 61439)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die ausgeschriebenen Leistungen bestehen aus der Lieferung von Niederspannungs-Schaltgerätekombinationen gemäss dem Pflichtenheft.
Der voraussichtliche Jahresbedarf beträgt rund 400 Einheiten.
Erstlieferungen von 40 Einheiten ab Juni 2024.

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  31200000 - Elektrizitätsverteilungs- und -schalteinrichtungen

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Merki & Haefeli AG, Zementweg 3,  5303  Würenlingen,  Schweiz,  Telefon:  056 281 18 70,  E-Mail:  j.schneider@merkihaefeli.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 2'277'438.00 ohne MWSt.

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 04.12.2023
Meldungsnummer 1381633

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 04.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 9

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Freischützgasse 1, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit wie möglich beizulegen.