Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 06.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,
zu Hdn. von
«Nicht öffnen - Offertunterlagen N21.12- NEB Les Toules court terme - ID9375, Uttigenstrasse 54,
3600
Thun,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 468 24 00,
E-Mail:
beschaffung.thun@astra.admin.ch,
URL
www.astra.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- N21.12-001- MP-190074 - NEB Les Toules court terme - Mesures de protection contre les chutes de pierres – APR/DLT/SER (ID 9375)
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Projektverfasser-Leistungen (PV, öBL) sowie die Umweltbegleitung für die Umsetzung von Steinschlagschutzmassnahmen im Bereich les Toules auf der N21. Das Projekt umfasst zwei Gruppen an Massnahmen:
- Gruppe I: Phase ASTRA DP und Phasen SIA: 41, 51, 52 und 53. 7 Prioritäre Massnahmen, die zwischen 2025 und 2026 durchgeführt werden sollen: 1 Deflektor-Steinschlagschutz, 2 passive Verankerungen, 2 Verkabelungen, 1 Steinschlagschutznetz und 1 verankerter Strebe;
- Gruppe II: Phasen ASTRA: AP und DP und Phasen SIA: 41, 51, 52 und 53. 41 bis 2030 zu realisierende Massnahmen: 1 Umlenker Steinschlagschutznetz, 2 Steinschlagschutznetze, 2 Steinschlagschutzdämme, 22 passive Verankerungen, 5 Kabel, 8 Abdeckmatten und 1 verankerter Strebe. Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der Leistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten. Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stunden ist 5’700h.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Hinweis: Groupement VSDN3 Les Toules
Name: p.a CSD Ingénieurs SA, Rue de l'Industrie 54,
1950
Sion,
Schweiz,
Telefon:
+41 27 324 80 00,
E-Mail:
sion@csd.ch Preis (Gesamtpreis):
CHF 785'791.00 mit MWSt.8.1% Bemerkung: Die Groupement besteht aus folgenden Mitgliedern: CSD Ingénieurs SA Sion, Norbert SA Géologie Technique et Hydrogéologie Martigny
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Nach der Bewertung der eingereichten Angebote wurden die Bieter als qualifiziert, wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig eingestuft.
Von allen Angeboten erhielt das Angebot des Zuschlagsempfängers die höchste Punktzahl. Es ist somit insgesamt das günstigste Angebot. Das Angebot des erfolgreichen Bieters überzeugte mit einer sehr gute Bewertung im Zuschlagskriterium ZK1.1 (Qualität des Bieters - Projektmanager) und eine gute Bewertung in den Zuschlagskriterien ZK1.2 und ZK2.1 (Qualität des Bieters - Projektmanager) DLT-Manager bzw. Qualität des Angebots).
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 23.11.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1379197
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 12.02.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 4
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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