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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1402207
06.03.2024|Projekt-ID 269669|Meldungsnummer 1402207|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 06.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Strassen ASTRA Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Strassen ASTRA
Abteilung Strasseninfrastruktur West, Filiale Thun,  zu Hdn. von «Nicht öffnen - Offertunterlagen N21.12- NEB Les Toules court terme - ID9375, Uttigenstrasse 54,  3600  Thun,  Schweiz,  Telefon:  +41 58 468 24 00,  E-Mail:  beschaffung.thun@astra.admin.ch,  URL www.astra.admin.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Bund (Zentrale Bundesverwaltung)

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

N21.12-001- MP-190074 - NEB Les Toules court terme - Mesures de protection contre les chutes de pierres – APR/DLT/SER (ID 9375)
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Die vorliegende Ausschreibung umfasst die Projektverfasser-Leistungen (PV, öBL) sowie die Umweltbegleitung für die Umsetzung von Steinschlagschutzmassnahmen im Bereich les Toules auf der N21. Das Projekt umfasst zwei Gruppen an Massnahmen:
- Gruppe I: Phase ASTRA DP und Phasen SIA: 41, 51, 52 und 53. 7 Prioritäre Massnahmen, die zwischen 2025 und 2026 durchgeführt werden sollen: 1 Deflektor-Steinschlagschutz, 2 passive Verankerungen, 2 Verkabelungen, 1 Steinschlagschutznetz und 1 verankerter Strebe;

- Gruppe II: Phasen ASTRA: AP und DP und Phasen SIA: 41, 51, 52 und 53. 41 bis 2030 zu realisierende Massnahmen: 1 Umlenker Steinschlagschutznetz, 2 Steinschlagschutznetze, 2 Steinschlagschutzdämme, 22 passive Verankerungen, 5 Kabel, 8 Abdeckmatten und 1 verankerter Strebe.
Eine detaillierte Beschreibung des Projekts und der Leistungen ist in den Ausschreibungsunterlagen enthalten.
Gesamtzahl der ausgeschriebenen Stunden ist 5’700h.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [12] Architektur; technische Beratung und Planung und integrierte technische Leistungen; Stadt- und Landschaftsplanung; zugehörige wissenschaftliche und technische Beratung

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  71300000 - Dienstleistungen von Ingenieurbüros

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Hinweis: Groupement VSDN3 Les Toules
Name: p.a CSD Ingénieurs SA, Rue de l'Industrie 54,  1950  Sion,  Schweiz,  Telefon:  +41 27 324 80 00,  E-Mail:  sion@csd.ch
Preis (Gesamtpreis):  CHF 785'791.00 mit MWSt.8.1%
Bemerkung: Die Groupement besteht aus folgenden Mitgliedern: CSD Ingénieurs SA Sion, Norbert SA Géologie Technique et Hydrogéologie Martigny

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Nach der Bewertung der eingereichten Angebote wurden die Bieter als qualifiziert, wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig eingestuft.
Von allen Angeboten erhielt das Angebot des Zuschlagsempfängers die höchste Punktzahl. Es ist somit insgesamt das günstigste Angebot. Das Angebot des erfolgreichen Bieters überzeugte mit einer sehr gute Bewertung im Zuschlagskriterium ZK1.1 (Qualität des Bieters - Projektmanager) und eine gute Bewertung in den Zuschlagskriterien ZK1.2 und ZK2.1 (Qualität des Bieters - Projektmanager) DLT-Manager bzw. Qualität des Angebots).

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 23.11.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer 1379197

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 12.02.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 4

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.