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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1402429
07.03.2024|Projekt-ID 273280|Meldungsnummer 1402429|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 07.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strassenregion IV,  zu Hdn. von Beat Rebsamen, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 03,  E-Mail:  beat.rebsamen@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Volketswil, 340 Usterstrasse, km 7.015 - 7.780
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Belagsaufbruch ca. 11000 m2
Aushub (fest) ca. 7000 m3
Lieferung Kies- und Sandmaterialien (lose) ca. 4000 m3
Abschlüsse ca. 4000 m
Beläge ca. 3500 t
Strassensammler ca. 34 Stk
Regenabwasserkanal ca. 500 m
Elektrische Leitung inkl. Beleuchtung ca. 1700 m
Wasserleitung ca. 100 m
Gasleitung ca. 30 m

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Cellere Bau AG, Fröschenweidstrasse 10,  8404  Winterthur,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 2'686'712.95  bis  3'482'843.75   mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 26.01.2024
Meldungsnummer 1392505

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 8

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.