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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1402431
08.03.2024|Projekt-ID 276155|Meldungsnummer 1402431|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-PJEK-RM,  zu Hdn. von Alexandra Kowalkowski, Wylerstrasse 123/125,  3000  Bern 65,  Schweiz,  Telefon:  +41 79 355 48 94,  E-Mail:  alexandra.kowalkowski@sbb.ch,  URL www.sbb.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben

1.3 Verfahrensart

Freihändiges Verfahren

1.4 Auftragsart

Dienstleistungsauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Ja

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Servicevertrag BUR EC-Wagen
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Verlängerung des Servicevertrages für die Bordnetzumrichter der EC-Wagen.

2.2 Dienstleistungskategorie

Dienstleistungskategorie CPC:  [18] Eisenbahnen

2.3 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  72267000 - Software-Wartung und -Reparatur

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

entfällt

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: SMART Railway Technology GmbH, Miramstrasse 87,  34123  Kassel,  Deutschland
Preis (Gesamtpreis):  EUR 1'024'860.00 ohne MWSt.
Bemerkung: Preis inkl. Optionen und exkl. MWSt.

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Die vorliegende Vergabe weist immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums Hard- und Software liegen bei der Zuschlagsempfängerin, welche die Originalherstellerin des Systems ist. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.

4. Andere Informationen

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 05.03.2024

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.