Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr
Beschaffungsstelle/Organisator: Schweizerische Bundesbahnen SBB Division Produktion Personenverkehr, PP-F-EK-PJEK-RM,
zu Hdn. von
Alexandra Kowalkowski, Wylerstrasse 123/125,
3000
Bern 65,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 355 48 94,
E-Mail:
alexandra.kowalkowski@sbb.ch,
URL
www.sbb.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Servicevertrag BUR EC-Wagen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Verlängerung des Servicevertrages für die Bordnetzumrichter der EC-Wagen.
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[18] Eisenbahnen
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72267000 - Software-Wartung und -Reparatur |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: SMART Railway Technology GmbH, Miramstrasse 87,
34123
Kassel,
Deutschland
Preis (Gesamtpreis):
EUR 1'024'860.00 ohne MWSt. Bemerkung: Preis inkl. Optionen und exkl. MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die vorliegende Vergabe weist immaterialgüterrechtliche Besonderheiten auf. Die massgebenden Rechte des geistigen Eigentums Hard- und Software liegen bei der Zuschlagsempfängerin, welche die Originalherstellerin des Systems ist. Eine angemessene Alternative gibt es im Markt nicht. Es erfolgt deshalb eine freihändige Vergabe gestützt auf Art. 21 Abs. 2 lit. c BöB.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 05.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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