Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Stadt Zürich Tiefbauamt Werterhaltung
Beschaffungsstelle/Organisator: Stadt Zürich, Tiefbauamt Werterhaltung,
zu Hdn. von
Pietro Costanzo, Werdmühleplatz 3,
8001
Zürich,
Schweiz,
Telefon:
+41 44 412 25 89,
E-Mail:
pietro.costanzo@zuerich.ch,
URL
www.stadt-zuerich.ch/tiefbauamt
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Bauauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Himmeriweg, Birchstrasse bis Maria-Stader-Weg
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Gemäss Ausschreibungsunterlagen
Bausumme: Fr. 800'000.00
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 45000000 - Bauarbeiten |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Kern Strassenbau AG, Solistrasse 88,
8180
Bülach,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 630'511.30 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Auswertung der Angebote anhand der vorgegebenen Zuschlagskriterien ergibt, dass das Angebot der Kern Stras-senbau AG, Solistrasse 88, 8180 Bülach, die höchste Punktzahl erreicht. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin überzeugte durch den günstigsten Preis. Bei
der Bewertung der übrigen Zuschlagskriterien erlangten alle eingegangenen Angebote keine für die Erstplatzierung ausschlaggebenden Unterschiede. Das Angebot der Zuschlagsempfängerin ist somit in seiner Gesamtheit das vorteilhafteste.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 20.11.2023
Meldungsnummer
1375951
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 06.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 8
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Zustellung an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen, sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Entscheid und die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.
|