Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: BLS AG
Beschaffungsstelle/Organisator: BLS AG,
zu Hdn. von
Fabian Amstutz, Genfergasse 11,
3001
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 79 563 27 19,
E-Mail:
fabian.amstutz@bls.ch,
URL
www.bls.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Dezentrale Bundesverwaltung – öffentlich rechtliche Organisationen und andere Träger von Bundesaufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Offenes Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Rahmenvertragspartner Dienstleistungen
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Die BLS benötigt für diverse Dienstleistungs-Bereiche jeweils mehrere Rahmenvertragspartner. Die BLS überbrückt damit Kapazitätsengpässe, baut kritisches Wissen auf, nutzt Spezialwissen, holt eine Zweitmeinung ein und/oder benötigt eine Aussensicht für die anstehenden Weiterentwicklungen.
-
Los-Nr:
5
- Kurze Beschreibung: Unternehmensentwickler:in
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[11] Unternehmensberatung und zugehörige Tätigkeiten
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 79411000 - Allgemeine Managementberatung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- Gemäss Ausschreibung
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: quattron group suisse GmbH, Rautistrasse 12,
8047
Zürich,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 622'800.00 ohne MWSt.
- Name: MAK Consulting AG, Hübeliweg 1,
3052
Zollikofen,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 630'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfänger überzeugen durch eine sehr hohe Verfügbarkeit sowie eine Fachkompetenz, die den Anforderungen des Loses entsprechen und gleichzeitig wirtschaftlich vorteilhaft sind.
4. Andere Informationen 4.1 Ausschreibung- Publikation vom: 19.06.2023
im Publikationsorgan: www.simap.ch
Meldungsnummer
1343857
4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 08.03.2024
4.3 Anzahl eingegangene Angebote - Anzahl Angebote: 35
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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