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Sie suchten nach: Meldungs Nr : 1402933
08.03.2024|Projekt-ID 273171|Meldungsnummer 1402933|Zuschläge

Zuschlag

Publikationsdatum Simap: 08.03.2024

1. Auftraggeber

1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers

Bedarfsstelle/Vergabestelle: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt
Beschaffungsstelle/Organisator: Baudirektion Kanton Zürich, Tiefbauamt, Strassenregion IV,  zu Hdn. von Jonas Stettler, Affeltrangerstrasse 8,  8340  Hinwil,  Schweiz,  Telefon:  043 257 94 04,  E-Mail:  jonas.stettler@bd.zh.ch

1.2 Art des Auftraggebers

Kanton

1.3 Verfahrensart

Offenes Verfahren

1.4 Auftragsart

Bauauftrag

1.5 Staatsvertragsbereich

Nein

2. Beschaffungsobjekt

2.1 Projekttitel der Beschaffung

Wald, 782 Hüeblistrasse, km 2.580 - 3.315
Gegenstand und Umfang des Auftrags:  Grabenaushub ca. 420 m3
Erstellen Entwässerungsleitung ca. 495 m
Ersatz Fundation ca. 300 m3
Neubau Geröllbetonriegel ca. 300 m
Erweiterung Plattenmauer ca. 17 m
Verstärkung Bachdurchlass ca. 6 m
Ersatz und Neubau Randabschlüsse ca. 940 m
Abbruch/Fräsen Belag (PAK) ca. 4000 m2
Einbau Beläge ca. 1715 t

2.2 Gemeinschaftsvokabular

CPV:  45233141 - Straßeninstandhaltungsarbeiten

3. Zuschlagsentscheid

3.1 Zuschlagskriterien

Gemäss Ausschreibung

3.2 Berücksichtigte Anbieter

Name: Toldo Strassen- und Tiefbau AG Rickenbach, Sonnmattstrasse 15,  9532  Rickenbach,  Schweiz
Preisspanne der eingegangenen Angebote:  CHF von 1'124'615.50  bis  1'211'826.75   mit MWSt.8.1%

3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides

Begründung: Beste Erfüllung der Zuschlagskriterien

4. Andere Informationen

4.1 Ausschreibung

Publikation vom: 25.01.2024
Meldungsnummer 1391881

4.2 Datum des Zuschlags

Datum: 06.03.2024

4.3 Anzahl eingegangene Angebote

Anzahl Angebote: 3

4.5 Rechtsmittelbelehrung

Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.