Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 08.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Gemeinde Rüti ZH, Abteilung Bau
Beschaffungsstelle/Organisator: Gemeinde Rüti ZH, Abteilung Bau, Breitenhofstrasse 30,
8630
Rüti ZH,
Schweiz,
Telefon:
055 251 32 10,
E-Mail:
bau@rueti.ch,
URL
www.rueti.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Gemeinde/Stadt
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Lieferauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Kauf inkl. Montage des Occasionsmodulbaus "Lettenwiese Typ B"
2.2 GemeinschaftsvokabularCPV: | 70121200 - Kauf von Gebäuden |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: ERNE AG Holzbau, Werkstrasse 3,
5080
Laufenburg,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 1'248'014.50 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Gemäss Art. 21 Abs. 2 lit. h der Interkantonalen Vereinbarung über das öffent-liche Beschaffungswesen vom 15. November 2019 (LS 720.1) kann der Auftraggeber einen Auftrag unabhängig vom Schwellenwert freihändig vergeben, wenn der Auftraggeber Leistungen im Rahmen einer günstigen, zeitlich befristeten Gelegenheit zu einem Preis beschaffen kann, der erheblich unter den üblichen Preisen liegt. Beim zweijährigen Schulprovisorium «Lettenwiese», welches ab Sommer/Herbst 2024 zu einem Kaufpreis von CHF 1'248'014.50 exkl. MWST von der ERNE AG Holzbau erworben und genutzt werden kann und unter dem aktuellen Marktpreis liegt, handelt es sich um eine einmalige und zudem zeitlich befristete Gelegenheit, um den in der Gemeinde Rüti dringend benötigten (der Erweiterungsbau muss vor den Herbstferien 2024 dem Betrieb übergeben werden) zusätzlichen Raum für Unterricht und Tagesstruktur zu einem günstigen Preis zu erwerben.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 27.02.2024
4.4 Sonstige Angaben- Gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 27. Februar 2024.
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diesen Zuschlag kann innert 20 Tagen, von der Publikation an gerechnet, beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, Postfach, 8090 Zürich, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerdeschrift ist im Doppel einzureichen. Sie muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Zuschlagsverfügung ist beizulegen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und, soweit möglich, beizulegen.
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