Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 13.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring - Investition und Betrieb (Verein EM)
Beschaffungsstelle/Organisator: Verein gesamtschweizerisches Electronic Monitoring - Investition und Betrieb (Verein EM), Avenue Beauregard 1,
1700
Fribourg,
Schweiz,
Telefon:
0264254400,
E-Mail:
alain.hofer@kkjpd.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Andere Träger kantonaler Aufgaben
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Nein
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Projekt Electronic Monitoring; Projektleitung und Fachberatung
- Gegenstand und Umfang des Auftrags:
Mandat zur Umsetzung der Elektronischen Überwachung im Strafvollzug (sog. Electronic Monitoring, kurz EM) für die dem Verein EM angeschlossenen Kantone.
Gegenstand des Mandats bildet die Projektleitung. Mit der freihändigen Beschaffung wird das bestehende, mit Zuschlag vom 4. Dezember 2019 erteilte Mandat an die Zuschlagsempfängerin verlängert und erweitert.
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 72224000 - Beratung im Bereich Projektleitung, | | 71621000 - Technische Analysen oder Beratung, | | 79417000 - Sicherheitsberatung, | | 79418000 - Beschaffungsberatung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Künzler & Partners SA, Rue du Musée 1,
2502
Bienne,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 300'000.00 ohne MWSt.
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Die Zuschlagsempfängerin hat mit Publikation vom 5. Dezember 2019 den Zuschlag für den Auftrag "Projekt Electronic Monitoring; Projektleitung und Fachberatung" erhalten (Simap Meldungsnummer 1109769). Das vom Verein EM durchgeführte Vergabeverfahren "Exploitant technique Electronic Monitoring - solution nationale" verzögerte sich in der Folge aufgrund von zwei Beschwerdeverfahren.
Die Mandatsverlängerung und Erweiterung trägt dem Umstand der Projektverzögerung bzw. dem zusätzlichen Aufwand Rechnung. Nach Art. 21 Abs. 2 Bst. e der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) ist eine freihändige Vergabe des Auftrags, unabhängig vom Schwellenwert, namentlich dann zulässig, wenn ein Wechsel des Anbieters für Leistungen zur Ersetzung, Ergänzung oder Erweiterung bereits erbrachter Leistungen aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen nicht möglich ist, erhebliche Schwierigkeiten bereiten würde oder substanzielle Mehrkosten mit sich bringen würde.
Die Zuschlagsempfängerin führt seit Jahren das Projekt, welches sich derzeit in einer entscheidenen Phase befindet, nachdem die Beschwerde gegen die Auftragsvergabe "Exploitant technique Electronic Monitoring - solution nationale" im November 2023 abgewiesen wurde. Ein Wechsel des Auftragnehmers in der jetzigen Phase des Projekts wäre mit sehr grossen Risiken für das Projekt verbunden und würde zu schwierigen Abgrenzungen der Verantwortlichkeiten führen. Zudem müsste mit substanziellen Mehrkosten gerechnet werden, wenn die Projektleitung ausgewechselt werden müsste. Der Tatbestand von Art. 21 Abs. 2 Bst. e IVöB ist demnach erfüllt. Der Auftrag kann freihändig vergeben werden.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 19.02.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Dieser Entscheid zur freihändigen Vergabe kann innert 20 Tagen seit der Publikation mit Beschwerde bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, Kramgasse 20, 3011 Bern, angefochten werden. Eine allfällige Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten. Diese Publikation und greifbare Beweismittel sind beizulegen.
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