Zuschlag- Publikationsdatum Simap: 12.03.2024
1. Auftraggeber1.1 Offizieller Name und Adresse des Auftraggebers- Bedarfsstelle/Vergabestelle: Bundesamt für Energie BFE, Energieforschung und Cleantech
Beschaffungsstelle/Organisator: Bundesamt für Energie BFE, Pulverstrasse 13,
3063
Bern,
Schweiz,
Telefon:
+41 58 462 56 11,
E-Mail:
beschaffung.wto@bbl.admin.ch
1.2 Art des Auftraggebers- Bund (Zentrale Bundesverwaltung)
1.3
Verfahrensart
-
Freihändiges Verfahren
1.4
Auftragsart
-
Dienstleistungsauftrag
1.5
Staatsvertragsbereich
-
Ja
2. Beschaffungsobjekt2.1 Projekttitel der Beschaffung- Programmleitung Forschungsprogramm Wärmepumpen und Kältetechnik inkl. Chair IEA HPT
2.2 Dienstleistungskategorie- Dienstleistungskategorie CPC:
[8] Forschung und Entwicklung
2.3 GemeinschaftsvokabularCPV: | 73210000 - Beratung im Bereich Forschung |
3. Zuschlagsentscheid3.1 Zuschlagskriterien- entfällt
3.2 Berücksichtigte Anbieter- Name: Beratung Renz Consulting, Elisabethenstrasse 44,
4051
Basel,
Schweiz
Preis (Gesamtpreis):
CHF 540'000.00 mit MWSt.8.1%
3.3 Begründung des Zuschlagsentscheides- Begründung: Den Zuschlag gemäss Art. 21 Abs. 2 Bst. c BöB erhält die Firma Beratung Renz Consulting.
Durch ihre vertiefte technische Expertise im Bereich Wärmepumpen und Kältetechnik verbunden mit der Wahl von Stephan Renz zum Chair des IEA Technology Collaboration Programmes HPT ist die Firma Beratung Renz Consulting als Einzige in der Lage, die nationalen Forschungsprojekte im Bereich Wärmepumpen und Kältetechnik direkt und nachhaltig auf die internationale Ebene zu bringen und damit eine deutliche Hebelwirkung der eingesetzten nationalen Mittel zu erzielen. Dass die Themen dadurch international ebenfalls aufgegriffen und bearbeitet werden, stellt einen einzigartigen Mehrwert für die nationalen Forschungsaktivitäten dar (sowohl ideell als auch finanziell). Die Kombination beider Mandate ist entscheidend für eine erfolgreiche Ausrichtung des nationalen Forschungsprogramms und die Einbindung der nationalen Projekte in den internationalen Kontext.
4. Andere Informationen 4.2 Datum des Zuschlags- Datum: 07.03.2024
4.5 Rechtsmittelbelehrung- Gegen diese Verfügung kann gemäss Art. 56 Abs. 1 des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) innert 20 Tagen seit Eröffnung schriftlich Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht, Postfach, 9023 St. Gallen, erhoben werden. Die Beschwerde ist im Doppel einzureichen und hat die Begehren, deren Begründung mit Angabe der Beweismittel sowie die Unterschrift der beschwerdeführenden Person oder ihrer Vertretung zu enthalten. Eine Kopie der vorliegenden Verfügung und vorhandene Beweismittel sind beizulegen.
Die Bestimmungen des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVG) über den Fristenstillstand finden gemäss Art. 56 Abs. 2 BöB keine Anwendung.
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